Schmunzelhase75
Sehr geehrte Frau Barder, ich weiß gar nicht, ob diese Frage hier her gehört..., dennoch möchte ich sie stellen! Derzeit (bis Ende Oktober) befinde ich mich im 3. Jahr meiner Elternzeit. Nun würde ich gerne wieder stundenweise bzw, in Teilzeit berufstätig werden. Da mein Sohn noch keinen KiTa-Platz bekommen hat, von den Großeltern aber stundenweise betreut werden könnte und der Arbeitsweg zu meinem bisherigen Arbeitgeber sich aufgrund Umzugs verlängert hat, möchte/kann ich die bisherige Arbeitsstelle nicht mehr antreten. Jetzt habe ich die Gelegenheit, wohnortnah und in gewüschter Arbeits-/Teilzeit einen Job zum 01.06. zu bekommen. Meine Frage nun: Wie verfahre ich am sinnvollsten? Eine Kündigung für meinen laufenden Arbeitsvertrag kann nur unter Einhaltung der gesetzl. Frist nach §622 BGB (sprich: mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats) gekündigt werden. Ich würde nun evtl. um einen Aufhebungsvertrag zum 31.05. bitten, falls es mit dem neuen Job klappt. Wie beantrage ich diesen bei meinem Arbeitgeber und wie foormulieren ich ihn am sinnvollsten? Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen. Mit freundlichen Grüßen Schmunzelhase
Hallo, ich weiß nicht, wie lange die EZ noch geht. Aber am sinnvollsten ist es, mit Zustimmung des AG bei dem neuen AG in EZ zu arbeiten. Ansonsten werden Sie kündigen müssen, denn Sie können den Vertrag ja nicht mehr erfüllen. Liebe Grüße NB
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