FeldUndWiesen
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe 3 brennende Fragen zu Elternzeit und -geld. 1. Wir befinden uns in der 30.SSW und ich mache mir als werdender Vater Gedanken über meine Elternzeit. Es sollen insgesamt 2 Monate mit Elterngeldbezug werden. Der erste Monat soll direkt nach der Geburt (EET 25.04.) beginnen. Der genaue Termin ist aber ja nicht vorhersehbar. Was soll ich da meinem Arbeitgeber als genauen Beginn der Elternzeit mitteile? 2. Wer trägt während der Elternzeit die Kosten für die Krankenversicherung, Pflegeversicherung und die Rentenversicherung bzw. in meinem Fall die Beiträge für das ärztliche Versorgungswerk? Arbeitnehmer UND Arbeitgeber? Nur der Arbeitnehmer? Die Elterngeldstelle? 3. Den 2. Monat Elternzeit wollte ich im Anschluss an meinen am 31.08. auslaufenden Arbeitsvertrag nehmen. Es würde also zu einer Überschneidung von ALG1 und Elterngeld kommen. Nun habe ich gelesen, dass man zunächst ALG1 beziehen und dann wiederum "aussetzen" muss, damit nicht beides verrechnet wir und trotzdem die Sozialversicherungen vom Amt übernommen werden. Ist das so korrekt? Wie lange muss ich mindestens ALG1 bezogen haben? Entschuldigen sie die komplexen Fragen. Vielen Dank im Voraus und viele Grüße.
Hallo, 1. Ab Geburt, voraussichtlich.. 2. Da ist man beitragsfrei versichert 3. In der Ez steht man dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung, deshalb dann kein ArbGeld 1 Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Elternzeit ab Geburt reichst du einfach ein, indem du schreibst "ab Geburt, vorr. ET ...". Rentenversicherung bekommt wenn beide parallel sind nur einer angerechnet. Normalerweise die Frau. Da kommt ein Brief vom Amt dafür, darin kann sie die Monate an dich abtreten. Gesetzliche KK ist beitragsfrei, so lange man EG bekommt. Private zahlt man selbst. LG Lilly
Sternenschnuppe
Wie man es schreibt wurde ja schon genannt. Dein Plan ist allerdings fürchterlich papierintensiv. Ist denn jetzt schon klar, dass der Vertrag nicht verlängert wird ? Ich empfehle Dir den ersten Lebensmonat wie geplant und dann 25.07.-24.08. sofern das Baby sich an den ET hält. Bis 31.08. hast Du sicherlich noch Urlaubstage die Du nutzen kannst, oder ? So ist es kein Hin und her. Ab 01.09. kannst Du dann ALG1 beziehen und Dich um neue Arbeit bemühen. Alles andere artet in Papierbergen , Bescheiden, Änderungsbescheiden aus. Wenn die Dir gleich eine Stelle vorschlagen können und es nicht mehr zum 2. Monat kommt, musst Du das Elterngeld zudem zurückzahlen vom ersten Monat.
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