leandra80
Sehr geehrte Frau Bader, der Arbeitgeber meines Mannes behauptet, mein Mann könne nur jeweils zu einem 16. des Monats in Elternzeit gehen, da unsere Tochter an einem 16. geboren ist. Stimmt das? Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen!
Hallo, das kommt darauf an. Es zählen nur ganze Lebensmonate, wenn er Elterngeld beantragen will. Wenn er also genau zwei Monate nehmen will, muss er die Frist einhalten. Wenn aber zum Beispiel ein Jahr Elternzeit nehmen will und nur zwei Elterngeld Monate nehmen will, ist das ja schon mit drin. Liebe Grüße NB
sternenfee75
Zumindest, wenn er auch Elterngeld beantragen möchte, dass wird nach Lebensmonaten gezahlt.
mellomania
ja, ist richtig. am 16. beginnen bis zum 15. des folgemontats wenn er zwei getrennte monate nehme möchte (die muss er aber auf einmal beantragen) oder beginn 16. bis 15. des übernächsten monats, wenn am stück. nur dann erhält er elterngeld. diese beiden monate müssen in den ersten 14 lebensmonaten des kindes liegen
luvi
Hallo, Elternzeit kann jederzeit beginnen, wenn aber Elterngeld für die Zeit beantragt werden soll, muss das für mindestens 2 Monate ab einem 16. bis zu einem 15. sein. Wenn er Einkommen in diesem Zeitraum hat, wird das verrechnet und Elterngeld fällt niedriger aus. LG luvi
leandra80
Ne, unabhängig vom Elterngeld. Er nimmt fast 3 Jahre EZ. Es geht nur um den Beginn
luvi
Hallo, Dann muss er das nach Lebensmonaten machen, vom 16. bis zum 15. LG luvi
luvi
Jetzt hab ich dir was völlig falsches geschrieben. Entschuldige bitte. Beginn und Ende der ElternZEIT kann er frei wählen, der Zeitraum für das ELTERNGELD muss nach Lebensmonaten gewählt werden. LG luvi
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