mimimetus
Sehr geehrte Frau Bader, ich bekomme so gegen Weihnachten mein Kind und freue mich auch schon. Ich habe noch ein paar fragen undzwar; 1. Ich werde das 1. Jahr Elterngeld Beziehen (12Monate). Dadurch, dass ich noch Wohngeld und Kinderzuschlag bekomme bin ich finanziell ersteinmal abgesichert. (Ich bin alleinerziehend. 3. Kind ist unterwegs) Wie ist das nach dem 1. Jahr? Kann man dann Arbeitslosengeld 1 beziehen?? Denn wenn es so wäre dann könnte ja theoretisch auch durch Kinderzuschlag und Wohngeld das finanzielle abgedeckt werden. Und wie verhält sich das dann im 3. Jahr?? Müsste ich dann Arbeitslosengeld 2 beantragen? Abgesehen davon habe ich das richtig verstanden, dass mein Arbeitgeber mir meinen Arbeitsplatz während der Elternzeit "Freihalten" muss, bis ich wieder aus der Elternzeit komme? (Unbefristet Festeinstellung im Krankenhaus) Ich würde schon gerne 3 Jahre Elternzeit am Stück nehmen, meine ersten 2 sind relativ schnell in die Krabbelgruppe aufgrund meiner Arbeit gekommen. Diesesmal würde ich gerne die Zeit die mir ja auch zusteht mit meinem Baby verbringen. Ich würde mich sehr über eine Rückmeldung freuen. Liebe Grüße
Hallo, sie können nur dann Arbeitslosengeld eins beziehen, wenn sie dem Arbeitsmarkt tatsächlich zur Verfügung stehen, d.h., die Kinder fremd betreut sind. Primär ist der Vater von Kindesunterhalt zuständig, ansonsten bleibt eben das Arbeitslosengeld 2. Und ja, der Arbeitgeber muss den Arbeitsplatz freihalten. Liebe Grüße NB
cube
Hi! ALG kannst du nur beantragen, wenn du dem Arbeitsmarkt auch zur Verfügung stehst. Da du aber 3 Jahre EZ möchtest, stehst du ihm ja gerade nicht zur Verfügung - also gibt es auch kein ALG. Als AE kannst du glaube ich dennoch unter Umständen 3 Jahre zu Hause bleiben und ALG II bekommen - wie das aber genau aussieht (Voraussetzungen, Anrechnung anderer Leistungen) kann dir Fr. Bader besser beantworten. Aber es gibt ja nun auch noch einen Vater - der ist doch auch zu Unterhalt verpflichtet? Und generell weigern sich die Ämter auch immer häufiger, dir 3 Jahre EZ zu finanzieren, wenn du eigentlich nach 1 Jahr arbeiten könntest oder es andere Möglichkeiten der finanziellen Absicherung gibt (z.B. den Vater). Und da du einen unbefristeten Vertrag hast, ergibt sich auch keine Notlage durch Kündigung oder ähnliches. Ich kann verstehen, dass man mit seinem Kind Zeit zu Hause verbringen möchte - aber immer wieder läuft es eben darauf hinaus: man muss es sich auch leisten können. LG und alles Gute!
Mitglied inaktiv
AlG I nein ALG II nur wenn Vermögensgrenzen nicht überschritten werden und je nach Jobcenter ja oder nein. In unserem Jobcenter würdest Du keine Leistungen erhalten. Weil Festanstellung im KH... keine unverschuldete Notlage sondern selbst herbeigeführt... es soll aber wenige Jobcenter geben, die das durchgehen lassen. An sich ist ALGII nicht zur Querfinanzierung der EZ gedacht. 3 Jahre EZ bedeutet lediglich 3 Jahre Sicherung des Arbeitsplatzes... EG ist für alle gleich und gibt's 12 bzw 14 x. 3 Jahre EZ ist somit Luxus, den man sich leisten können muss. Ps: Als AE steht Dir 14 x EG zu, du hast also mehr wie ein Jahr (Mutterschsftsgeld wird gegengerechnet).
Ähnliche Fragen
Hallo liebe Frau Bader, muss man für die Beantragung des Elterngelds den Steuerbescheid vom letzten Jahr vor Geburt nachreichen, wenn man ihn noch nicht hat? Oder reicht auch einfach der letzte Steuerbescheid den man hat? Vielen Dank J
Hallo und guten Tag, ich habe noch eine Frage zum Themenkomplex Basis Elterngeld / Elterngeld Plus. A und B entscheiden sich für den Bezug des Basis Elterngeldes für A (mit Wechsel in den letzten Monaten zu ElterngeldPlus) und der B hat auch noch nachträglich die so genannten Partnermonate (max. 2 Stück) als Pflegeperson (ohne Entgelt) beant ...
Hallo in die Runde, ich habe schon vor einigen Wochen hier in einem anderen Thread unter https://www.rund-ums-baby.de/experten-forum/recht/rueckfragen-zur-nachtraeglichen-beantragung-der-partnermonate-beim-elt__2846094 Fragen zum Themenkomplex Elterngeld und Beantragung von Partnermonaten gestellt, konkret ging es darum, das ein Elterntei ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe einige Fragen bezüglich Elterngeld und der Registrierung unseres Kindes: 1. Unser Kind wird am 22.05.2026 in Nordmazedonien geboren. Wir sind beide bulgarische Staatsbürger (EU) und leben derzeit in Deutschland. Ist unser Kind automatisch berechtigt, Elterngeld in Deutschland zu erhalten, auch ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich erwarte mein erstes Kind im Juni 2026. Im November 2025 habe ich mein Medizinstudium abgeschlossen. Davor habe ich das Praktische Jahr absolviert (10/24 -10/25) bei welchem ich nicht steuerpflichtig war. Da ich noch auf die Ausstellung der Approbation warten muss, kann ich erst ab Februar 2026 mit der Arbeit beginne ...
Liebe Frau Bader, mein erstes Kind kam im September 2023 auf die Welt. Für dieses Kind habe ich drei Jahre Elternzeit genommen und Elterngeld Plus erhalten. Während meiner Elternzeit habe ich ein Kleingewerbe gegründet (Start: Oktober 2024) und zusätzlich einen Minijob begonnen (Start: Dezember 2024). Aktuell bin ich im Dezember ...
Guten Abend, wie setzen sich die Beträge zusammen um herausfinden zu können ob man Anrecht auf Elterngeld hat. Wo kann man hier nachschauen als Angestellte und als selbstständiger Einzelunternehmer? Müssen hier die Bruttogehälter bei dem Angestellten verwendet werden und welche Beträge zieht man als Selbstständiger heran?
Hallo, mein Kind wurde im Februar 2024 geboren. Das zweite Kind wird vermutlich erst in 2027 kommen (ich bin noch nicht schwanger und gehe daher mal vom worst case aus). Ich bin aktuell noch in Elternzeit. Ich könnte und möchte diese verlängern bis Ende Februar 2027 (falls es nicht nachteilig ist) ich erhalte bis Ende März 2026 (das maximal ...
Guten Abend, ich habe eine Frage bzgl. der beitragsfreien Kranken- und Pflegeversicherung im Elterngeldbezug. Ausgangssituation ist, dass Elternteil 1 normal 12 Monate Basis Elterngeld bezieht. Vor Mutterschutz und Entbindung war Elternteil 1 im ALG I Bezug also pflichtversichert in der GKV, hat nebenbei in der Nebentätigkeit im geringen Rah ...
Sehr geehrte Frau Bader, liebe Community! Ich frage für ein befreundetes Paar, ob für sie Anspruch auf Elterngeld bestehen könnte: Vater deutsche Staatsbürgerschaft, Mutter australische Staatsbürgerschaft, verheiratet. Sie sind vor Kurzem nach Deutschland gezogen, da er hier für einige Jahre arbeiten wird. Sie hat ihre alte Stelle gekünd ...
Die letzten 10 Beiträge
- Elterngeld für ausländische Eltern
- Beitragsfreie Kranken- und Pflegeversicherung bei Wechsel von Basis Elterngeld (Elternteil 1) auf Partnermonate (Elternteil 2) im Elterngeld
- Betreuung bei Kommunikationsproblemen zwischen den Eltern
- Beschäftigung bei einem anderen AG während der EZ
- Beschäftigung bei einem anderen AG während der EZ
- KM will alles kontrollieren.
- Bürgergeld Reform
- Elterngeld maximal ausschöpfen für Kind 2
- Mann verschwindet für immer
- Urlaubsanspruch teil BV