mimimetus
Sehr geehrte Frau Bader, ich bekomme so gegen Weihnachten mein Kind und freue mich auch schon. Ich habe noch ein paar fragen undzwar; 1. Ich werde das 1. Jahr Elterngeld Beziehen (12Monate). Dadurch, dass ich noch Wohngeld und Kinderzuschlag bekomme bin ich finanziell ersteinmal abgesichert. (Ich bin alleinerziehend. 3. Kind ist unterwegs) Wie ist das nach dem 1. Jahr? Kann man dann Arbeitslosengeld 1 beziehen?? Denn wenn es so wäre dann könnte ja theoretisch auch durch Kinderzuschlag und Wohngeld das finanzielle abgedeckt werden. Und wie verhält sich das dann im 3. Jahr?? Müsste ich dann Arbeitslosengeld 2 beantragen? Abgesehen davon habe ich das richtig verstanden, dass mein Arbeitgeber mir meinen Arbeitsplatz während der Elternzeit "Freihalten" muss, bis ich wieder aus der Elternzeit komme? (Unbefristet Festeinstellung im Krankenhaus) Ich würde schon gerne 3 Jahre Elternzeit am Stück nehmen, meine ersten 2 sind relativ schnell in die Krabbelgruppe aufgrund meiner Arbeit gekommen. Diesesmal würde ich gerne die Zeit die mir ja auch zusteht mit meinem Baby verbringen. Ich würde mich sehr über eine Rückmeldung freuen. Liebe Grüße
Hallo, sie können nur dann Arbeitslosengeld eins beziehen, wenn sie dem Arbeitsmarkt tatsächlich zur Verfügung stehen, d.h., die Kinder fremd betreut sind. Primär ist der Vater von Kindesunterhalt zuständig, ansonsten bleibt eben das Arbeitslosengeld 2. Und ja, der Arbeitgeber muss den Arbeitsplatz freihalten. Liebe Grüße NB
cube
Hi! ALG kannst du nur beantragen, wenn du dem Arbeitsmarkt auch zur Verfügung stehst. Da du aber 3 Jahre EZ möchtest, stehst du ihm ja gerade nicht zur Verfügung - also gibt es auch kein ALG. Als AE kannst du glaube ich dennoch unter Umständen 3 Jahre zu Hause bleiben und ALG II bekommen - wie das aber genau aussieht (Voraussetzungen, Anrechnung anderer Leistungen) kann dir Fr. Bader besser beantworten. Aber es gibt ja nun auch noch einen Vater - der ist doch auch zu Unterhalt verpflichtet? Und generell weigern sich die Ämter auch immer häufiger, dir 3 Jahre EZ zu finanzieren, wenn du eigentlich nach 1 Jahr arbeiten könntest oder es andere Möglichkeiten der finanziellen Absicherung gibt (z.B. den Vater). Und da du einen unbefristeten Vertrag hast, ergibt sich auch keine Notlage durch Kündigung oder ähnliches. Ich kann verstehen, dass man mit seinem Kind Zeit zu Hause verbringen möchte - aber immer wieder läuft es eben darauf hinaus: man muss es sich auch leisten können. LG und alles Gute!
Mitglied inaktiv
AlG I nein ALG II nur wenn Vermögensgrenzen nicht überschritten werden und je nach Jobcenter ja oder nein. In unserem Jobcenter würdest Du keine Leistungen erhalten. Weil Festanstellung im KH... keine unverschuldete Notlage sondern selbst herbeigeführt... es soll aber wenige Jobcenter geben, die das durchgehen lassen. An sich ist ALGII nicht zur Querfinanzierung der EZ gedacht. 3 Jahre EZ bedeutet lediglich 3 Jahre Sicherung des Arbeitsplatzes... EG ist für alle gleich und gibt's 12 bzw 14 x. 3 Jahre EZ ist somit Luxus, den man sich leisten können muss. Ps: Als AE steht Dir 14 x EG zu, du hast also mehr wie ein Jahr (Mutterschsftsgeld wird gegengerechnet).
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