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hallo, hab mal eine frage ich bekomme im august mein erstes kind da ich jetzt nur eine 29 qm wohnung also muss ich ja um ziehen also wie groß darf sie sein für mein kind und mich danke schon mal
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60 qm 2 Zimmer Küche Bad, hängt aber auch meist von der Miete ab.
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Nur für dich und das Kind oder auch den Papa? Denn das würde mich auch interessieren. Unsere Wohnung ist 70 m² groß, für 2 also zuviel. Bekomme allerdings auch im Augst unser erstes Kind und dann dürfte ja eigentlich die Wohnungsgröße wieder passen. Die Arge übernimmt nämlich nicht die ganze Miete (400 € warm) sondern nur soviel wie uns bei 60 m² zustehen würden (325 € warm) lg Angel
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Für dich und das Kind dürfen es 60 qm sein, zieht der Papa dazu dann 75 qm. Wieviele Zimmer die Wohnung dabei hat spielt keine Rolle, qm und Preis müssen stimmen. Wie hoch der bei euch gültige Mietpreis für 2 bzw. 3 Personen ist erfährst du bei eurer Arge.
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danke schon mal nein der vater zieht nicht mit das dauert noch wass ca 1 jahr weil er noch beim bund ist und er ist nur am we da und die arge wird dann keine große wohnung zahlen weil er auch da hinten angemäldet ist achso ich war schon bei der arge und die geben mir keine auskümpfte die meinen da ich ja noch kein geld von der arge bekomme brauch ich das nicht zu wissen muss da zu sagen bekomme geld vom arbeitsamt weil ich noch in der ausbildung bin aber danach bekomme ich ja erst mal geld von der arge und umziehen dann noch mal habe ich keine lust also muss ich ja wenigstens ein wenig wissen wie groß und wie teuer die wohnung sein darf
Mitglied inaktiv
Hallo Für die Berechnung der Wohnraumgrösse zählt ein Kind erst ab 2 Jahre, vorher nicht. Eine Freundin hatte 45qm, wollte nach der Geburt umziehen und durfte nicht. 45qm sind ausreichend nach Aussage des Amtes, bis das Kind 2 ist. Ich hatte damals auch Hartz4, und 60qm und musste draufzahlen bis er 2 war.
Mitglied inaktiv
Dagegen kannst du aber in WIederspruch gehen, das ist nich tzulässig. Ein Kind unter 2 Jahren benötigt lediglich kein eigenes Zimmer, bei den QM muss es mitberücksichtigt werden, denn auch sein Bettchen muss ja irgendwo stehen. Hatte meien Schwester auch und hat dann letzlich doch die Wohnung mit 60 qm beziehen dürfen und bekam sie gestützt. Die Ämter versuchen es aber gerne mal.
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Hey Ich kann mir auch gut vorstellen, dass es wieder Bundeslandabhängig ist. Ich hatte Widerspruch eingelegt, ist aber nicht durchgekommen. Erst als er 2 war.
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