Missi81
Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich derzeit in Elternzeit (bis 03/2015) und werde ab 04.03.2013 wieder mit einer halben Stelle tätig sein. Eine erneute Schwangerschaft würde für uns ab ca. Ende des Jahres in Frage kommen. Habe ich bei einem erneuten Beschäftigungsverbot ein Anrecht auf Lohnfortzahlung auf Basis der 20-Std.-Stelle, obwohl ich bis dahin womöglich noch nicht einmal 12 Monate tätig war? Würde sich das Elterngeld dann trotzdem aus der 20-Std.-Tätigkeit ergeben oder würde dann noch meine Vollzeitstelle von vor der ersten Schwangerschaft Einfluss nehmen? Ich hoffe, Sie können mir weiter helfen und freue mich schon auf Ihre Antwort. Mit freundlichen Grüßen, Missi81
Hallo, Sie bekommen dann den Lohn, den Sie ohne BV bekämen. Liebe Grüße, NB
Sternenschnuppe
Das was Du verdienen würdest. Also die 20 Stunden. Der Hauptvertrag ruht ja bis 2015
Missi81
Das heißt, auch das Elterngeld würde auf Basis der 20 Std. berechnet, auch, wenn ich noch keine vollen 12 Monate auf 20-Std.Basis gearbeitet habe (derzeit arbeite ich nämlich lediglich 5 Wochenstd.)? Danke für Ihre Hilfe!!!
Ähnliche Fragen
Ich befinde mich bis April 2014 in Elternzeit.Seit April 2012 arbeite ich jedoch wieder auf 400€ -Basis in der gleichen Firma in der ich die Festanstellung habe und in Elternzeit bin. Verdiene monatlich um die 650 Euro (bekomne zu den 400 Euro noch Zuschläge). Nun überlegen wir ein weiteres Mal schwanger zu werden,habe ich Anspruch auf eine Lohnfor ...
Hallo Frau Bader, ich arbeite seit anfang November Teilzeit in Elternzeit. Ich befinde mich in meinem zweiten Elternzeitjahr. Ich arbeite im Krankenhaus und momentan gibt es große Probleme bei mir auf der Arbeit. Ich werde durch meine Stationsleitung gemobbt. Ich verrichtet trotzdem regelmäßig weiterhin meine Arbeit. Aber langsam ist es wirkl ...
Hallo Frau Bader, Ich befinde mich in Elternzeit für Kind 1. (drei Jahre insgesamt, derzeit mitten im zweiten Jahr) Ich habe bei einem anderen Arbeitgeber (nicht bei meinem Hauptarbeitgeber von dem ich in Elternzeit bin) mir montalich 450 Euro verdient als Minijob, da ich ja kein Elterngeld mehr erhalte. Nun bin ich erneut schwanger und ca ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin angestellte Zahnärztin in der Oberpfalz. Erst habe ich während der Schwangerschaft mit meiner Tochter ein sofortiges Berufsverbot und eine 100% Lohnfortzahlung erhalten. So ist es für angestellte Zähnärztinnen in Bayern gesetzlich festgelegt. Seit fast zwei Jahren habe ich Elterngeld Plus nach der Geburt erhalten ...
Hallo Frau Bader, Meine Frau und ich haben am 11.08.2016 unsere Tochter bekommen. In der Schwangerschaft hatte sie ein Beschäftigungsverbot, aufgrund ihrer Arbeit in der Pflege. Elternzeit hat sie für 2 Jahre beantragt, bis zum 10.08.2018. Seit dem 15.08.17 geht sie wieder in Teilzeit arbeiten. So langsam denken wir wieder an das zweite Kind. W ...
Sehr geehrte Frau Bader, Ich hätte eine Frage bzgl. der Lohnfortzahlung im folgenden Fall: Frau XY befindet sich in der Elternzeit und arbeitet Teilzeit (28 Stunden/Woche). Sie nimmt 1 Monat Erholungsurlaub und im Anschluss noch 2 Monate Unbezahlten Sonderurlaub um sich um ihr Kind zu kümmern. Wenn sie vor dem oder im Unbezahlten Urlaub krank w ...
Hallo Frau Bader, aktuell befinde ich mich noch in Elternzeit. Diese endet offiziell am 21.1.2019. Ich habe meine Elternzeit nun auf die 3 Jahre verlängert, um Teilzeit in Elternzeit ab dem 22.1.2019 arbeiten zu können. Was würde passieren, wenn ich nun innerhalb der Elternzeit noch vor Arbeitsbeginn erneut schwanger wäre und ein Beschäftigung ...
Sehr geehrte Frau Bader, wenn wir mal die Annahme treffen: Arbeitnehmerin wird schwanger, geht zur Frauenärztin und bekommt ein sofortiges allgemeines Beschäftigungsverbot ausgesprochen. Mit diesem Schreiben geht sie zum Arbeitgeber und wird sofort von allen Tätigkeiten freigestellt und bekommt bis zum Mutterschutz Ihr "normales" Gehalt als ...
Sehr geehrte Frau Bader, wie ich aus vorhergehenden Beiträgen entnehmen konnte, wird ja bei einer erneuten Schwangerschaft kurz vor Ablauf der Elternzeit und einem dann erteiltem Beschäftigungsverbot im Anschluss an die Elternzeit der Lohn von vor der Elternzeit, also entsprechend dem bestehenden Arbeitsvertrag fortgezahlt. Ich habe vor der ...
Guten Tag Frau Bader! Ich arbeite erst seit zwei Wochen wieder als Arbeit in Elternzeit, hierfür habe ich meine Stelle bis 05/23 befristet reduziert (Ende der Elternzeit). Nun habe ich festgestellt, dass ich wieder schwanger bin und werde wahrscheinlich sehr schnell wieder ins BV geschickt werden. Bei einem BV wird ja eigentlich das Einkommen währ ...