loeckchenmaus
Hallo Frau Bader, ich bin alleinerziehend, habe aber die gemeinsame elterliche Sorge mit dem Vater unseres Kindes. Das Verhältnis ist seit längerem schon sehr angespannt, er nutzt unser Kind gerne als emotionalen Anker. Beispiel: Heute an Karfreitag sollte der Papa ihn ab vormittags haben, Ostermontag ich. Ich bin davon ausgegangen, dass es sich dabei ebenfalls um den Vormittag handelt. Nun erfolgte die Übergabe und es hieß nein Montag nachmittag. Als ich meinte dass das unfair sei und davon keine Rede war redete er auf unser Kind ein " komm du willst doch auch mit zu Papa", damit ich ihn nicht da behalten kann. Unser Kind geht dann in eine neue Familie mit Papa, die ich nicht kenne, was mir so schon schwer fällt. Dann drohte er mir er würde das alleinige Sorgerecht beantragen und zum Jugendamt gehen, er hätte sich alles notiert. Dann verschwand er mit unserem Kind. Es ist nicht das erste Mal, dass er mir droht. Er ist immer so aufbrausend und war auch gewalttätig, körperlich und emotional, letzteres noch immer. Das streitet er natürlich ab, ich solle aufhören die Opferrolle zu spielen. Was soll ich tun? Hier geht es nicht mehr um das Wohlergehen unseres Kindes wie ich finde, hier wird der Streit auf den Rücken des Kindes ausgetragen. Ich habe Angst, möchte mir aber nicht mehr drohen lassen. Welche Chancen hätte er als Vater?
Hallo, das Kind hat den Lebensmittelpunkt bei Ihnen - daran kann er nichts àndern, es sei denn, das Kindeswohl ist bei Ihnen gefàhrdet (Drogen, Psyche etc) Liebe Grùsse NB
Pamo
Solange du nicht ernsthaft das Kindswohl gefährdest (Drogenabhängigkeit, Vernachlässigung etc) hat er keine Chance. Das Jugendamt lacht sich tot, wenn er das alleinige Sorgerecht beantragt, weil die Kindsmutter das Kind Ostermontag vormittags statt nachmittags haben will.
loeckchenmaus
Prinzipiell weiß ich auch, dass dies schwer sein wird. Kann ich trotzdem irgendwie vorbeugen? Er verdreht die Tatsachen sehr gerne und behauptet dann das Gegenteil. Kompromisse Fehlanzeige. Bsp. ich habe gefragt, ob wir uns die Krankentage aufteilen können, als unser Kind krank war. 1 von 5 Tagen hat er übernommen, aber nur weil es in seine Umgangszeit fiel, danach sei ich wieder dran. Als unser Kind gesund war wollte er ihn dann aber sofort haben. Und wenn ich das nicht mache würde ich ihm sein Kind verwehren. Gerade die Planungen an den Feiertagen gestalten sich immer schwierig. Er schreibt auch nur, telefonieren will er mit mir nicht außer mit seinem Kind alle 2 Tage, was so fest gelegt wurde. Umgangsrecht hat er alle 14 Tage für 4 Tage, damit er auch den Alltag hat. Laut Jugendamt hätte ich kein Anrecht die neue Frau+Kind kennenzulernen, bei der unser Kind dann ist. Ist dies wirklich so? Kann ich nichts tun? Unser Kind hat sich schon geäußert, dass es möchte, dass ich die beiden kennen lerne. Es ist 3 Jahre.
Pamo
Du kannst den Umgang schriftlich dokumentieren, quasi Buch führen. Wenn also jemals ein Richter fragen sollte, warum du am 25.03.2016 zehn Minuten verspätet warst, dann kannst du das sofort erklären. Nein, du hast kein Recht jeden Menschen im Umkreis des Umgangs kennenzulernen. Umgekehrt genauso.
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