n15
Hallo Fr. Bader mein Freund und ich haben eine gemeinsame 4 Mon. alte Tochter und sind nicht verheiratet. Nun will ich unbedingt die Trennung weil ich von seiner Mutter terrorisiert werde. Sie fragt meinen Freund täglich wie es der Kleinen geht was sie gegessen und getrunken hat und lauter solche Sachen. Dann sagt sie ihm dass ich alles falsch mache dass die Kleine nicht richtig versorgt wird und dass ich zu viel Zeit mit meiner Kleinen verbringe. Ich soll ja mal längere Zeit das Haus verlassen und die Kleine mit meinem Freund lassen. Ich muss nicht den ganzen Tag bei meiner Kleinen sein. Sogar ein Urlaub alleine würde mir gut tun ihrer Meinung nach. Das geht schon seit der Geburt der Kleinen so. Sie hetzt meinen Freund ständig gegen mich auf. Laut meinem Kinderarzt geht es der Kleinen wunderbar. Ich halte das einfach nicht mehr aus. Mein Freund steht voll und ganz hinter seiner Mutter und ich kann gar nicht mehr mit ihm reden. Leider habe ich ihm die Vaterschaft unterschrieben weil er mich hinters Licht geführt hat und mir versprochen hat dass sich keiner aus seiner Familie einmischt. Jetzt bereue ich das für den Rest meines Lebens. Ich weine fast jeden Tag weil er es richtig ausnutzt und mir droht mir meine Kleine weg zu nehmen. Ich weiß einfach nicht mehr weiter. Kann ich überhaupt etwas machen? Wie entscheidet das Gericht in solchen Fällen? Bei wem lebt dann das KIND? Wer hat das ABR und das Sorgerecht? Ich wünschte ich könnte meinen Fehler rückgängig machen. Ich würde nie wieder so etwas unterschreiben. Bitte um Rat. Danke n15
Hallo, bei einer Trennung hat er Umgangsrecht u muss Unterhalt zahlen - die Oma hat evtl. auch Besuchsrechte. Haben Sie mal ein Dreier-Gespräch geführt? Vllt. meint sie es gar nichts o und schießt nur übers Ziel hinaus.. Ich würde ihr mal sagen, dass Sie sich wegen ihr trennen wollen u ob sie glaubt, dass das im Interesse des Enkels wäre. Im übrigen sind alle Schwiegermütter zumindest ein bisschen so...zumindest die meiseten..oder sie interessieren sich gar nicht. Liebe gRüße NB
Sternenschnuppe
Wie alt bist Du ? Das Kind hat einen Vater und dieser hat die Vaterschaft anerkannt , das ist das Recht des Kindes ! Was habt ihr denn noch außer der Anerkennung vereinbart beim Jugendamt. Wieso weißt Du nicht ob Du das Sorgerecht hast ?
n15
Hallo Sternschnuppe. Ich bin 35 Jahre alt. Ich habe das alleinige Sorgerecht. Das steht auch auf der Vaterschaftsanerkennung. Die haben wir beim Standesamt unterschrieben. Sonst haben wir nichts unterschrieben oder vereinbart. Natürlich hat meine Kleine ein Recht auf ihren Vater. Aber ich muss mir nichts von ihm und seiner Mutter gefallen lassen. Und terrorisieren gehört auch nicht dazu. Ich möchte nur wissen wie das Gericht entscheidet bei einer Trennung. Ich will mein Kind nicht verlieren. Deshalb muss ich wissen was auf mich zukommt und was er gegen mich unternehmen wird und kann. Ich will unbedingt die Trennung. Ich will so nicht weiter leben. Meiner Kleinen tut das auch nicht gut. WER bekommt das Aufenthaltsrecht und nach was wird entschieden? Ich will nicht dass mein Kind bei seiner Mutter aufwächst, weil beide das beabsichtigen. Dann sehe ich sie nie wieder. Seine Mutter wohnt 35 km von uns entfernt. Sie werden den Umgang mit mir verhindern. Ich bin seit 8 Jahren mit meinem Freund zusammen und immer wieder kamen Sticheleien von seiner Mutter. Aber jetzt geht es mir zu weit. Ich will wissen was ich machen kann. Danke
Mitglied inaktiv
nachdem du das alleinige sorgerecht hast würde ich einfach die trennung vollziehen und fakten schaffen, dann muß ER erst mal reagieren und das gemeinsame sorgerecht beantragen. das wird er bekommen, das ist aber eigentlich nur eine formsache. dann kann er es ja versuchen und das abr beantragen, aber bei einem säugling wird das schwierig. das gericht geht danach, von wem das kind in der hauptsache betreut wurde/wird, also wer sich hauptsächlich darum kümmert/kümmern wird. wenn du also deinem kind keinen schaden zufügst, hat die tyrannische oma nichts zu melden. was du nicht aushebeln kannst, ist das umgangsrecht. aber das ist ja auch nicht dein wunsch.
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