tschudys
Mein erstes Jahr Ez geht bis 03.12.16 ich habe noch einen Resturlaub von 46 Tagen den ich gern im Anschluss nehmen würde. Danach möchte ich ins zweite Elternjahr starten und bei meinem Ag auf 450€ arbeiten. Wenn ich ihm das jetzt so mitteile kann er mich im Urlaub kündigen? Soll ich die Frist von sieben Wochen abwarten und beim baldigen Gespräch nichts vom nächsten Elternjahr und dem Wünsch auf 450€ dort zu arbeiten sagen? Ich weiß nicht weiter. Eigentlich sollte er ja um planen zu können Bescheid wissen, oder? Vielen Dank. Tschudys
Hallo, geht, ist aber unüblich. Schlichtweg weil es besser ist, den Urlaub aufzuheben für eine Überbrückung bei einem weiteren Kind Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Würde ich echt nicht machen. Lieber 2te Jahr im Abschluss an das erste, IMO muss der AG da eh schon zustimmen weil Du dich eigentlich für die ersten 2 Jahre festlegen musst. Den Resturlaub würde ich später nehmen, im Idealfall nach der Elternzeit. Solange bleibt der nämlich auch bestehen. Aktuell rechnet Dein AG ja damit das Du ab dem 3.12ten wieder in Vollzeit zur Verfügung stehst - also schnell klären. Erst recht auch in Hinblick daran das evtl für Dich eine Schwangerschaftsvetretung eingestellt wurde.
Ähnliche Fragen
Guten Tag Frau Bader Ich frage für eine Freundin Und zwar möchte sie 3 Jahre in elternzeit gehen, 1 Jahr bekommt man ja elterngeld voll bezahlt ! Aber was ist danach ? Wird sie was anderes beantragen können ? Ich bin mir ja sicher nein ,also ich hatte es zumindest nicht gemacht ! Wie ist der heutige Stand der Dinge? Danke und liebe grüsse
Hallo, Ich habe aktuell eine Frage zum Mutterschutz in Elternzeit wg erneuter Schwangerschaft Ich befinde mich zur Zeit noch in Elternzeit und habe meinen Arbeitgeber über die Schwangerschaft informiert. Neben Glückwünschen habe ich folgende Antwort erhalten: "Eine kurze Anmerkung meinerseits, deine aktuell laufende Elternzeit würden wi ...
Guten Tag, Ich bin von meinem Partner getrennt seit ca einem Jahr bzw seit dem unser Gemeinsamer Sohn auf der Welt ist. Immer wieder haben wir versucht eine Beziehung zu führen, doch leider vergeblich. Bis ich dann vor ca 2 Monaten den kompletten Schlussstrich gezogen habe , dass es keinen Sinn macht es immer wieder aufs neue zu probieren. Natür ...
Hallo Frau Bader, mein Vorhaben war bisher im Januar in Elternzeit zu gehen. Dieses Vorhaben habe ich meinem Arbeitgeber gegenüber auch ausgesprochen, ich hatte sogar bereits vorab einen Elternzeitantrag zum Gegencheck ausgefüllt per Email geschickt, allerdings sollte ich an diesem etwas korrigieren und außerdem muss der offizielle Antrag per P ...
Hallo, ich erwarte im Februar mein zweites Kind. Mein Mann hat im November eine neue Stelle angefangen und möchte die ersten zwei Monate nach Geburt Elternzeit nehmen. Danach würde er am liebsten seine Arbeitszeit reduzieren auf 80%. So wie ich es verstehe, hat er erst nach 6 Monaten im Unternehmen einen Anspruch auf Teilzeit in Elternzeit. Ist ...
Liebe Frau Bader, liebes Forum, unsere dritte Tochter wurde in den letzten Tagen geboren und wir haben noch mehrere Monate Rest-Elternzeit unserer ersten Tochter, die jedoch im August 8 Jahre alt wird. Wir würden nun gerne Elternzeit beantragen bei dem Arbeitgeber meiner Frau. Unsere Idee war, das wir folgt zu tun, auch um die Rest-Elternzei ...
Guten Tag, ich habe eine etwas speziellere Frage, was die Beantragung meiner 2. Elternzeit betrifft. Ich habe mich dazu bereits im Amt erkundigt, bin mir nun, aufgrund anderer Aussagen, wieder unsicher. Vorab: Geburtsdatum meiner Tochter ist der 20.07.18. Eine erste Elternzeit, in der ich auch das volle Elterngeld in Anspruch genommen habe, ...
Hallo Frau Bader, vielen lieben Dank für Ihre Antwort auf meine vorangegangene Frage. Ich habe bei meinem AG meine Elternzeit nie schriftlich beantragt. Ich habe nur mündlich vereinbart, mich vor dem Ablauf des 1. Jahres wieder zu melden, um zu sehen, ob es überhaupt eine passende Stelle für mich gibt, um evtl wieder zu starten. Ich hä ...
was kann ich tun tortz vorstrafen um ein gemeinsames sorgerecht zu bekommen oder haben diese nichts mit zutun
Sehr geehrte Frau Bader, Ich habe eine Frage zu der Elternzeitbeantragung, mein Sohn wurde am 23.10.2023 geboren, ich befinde mich bis zum 22.01.2025 in Elternzeit. Ab dem 23.01.2025 gehe ich wieder arbeiten (30 Stunden Woche). Ich beabsichtige ab dem 14.07.2025 bis zum 20.09.2025 erneute Elternzeit zu beantragen. Kann mein Arbeitgeber mir ...
Die letzten 10 Beiträge
- Umzug während der Elternzeit
- Tagesmutter kündigen zugunsten Kitaplatz
- Schwanger in Elternzeit
- Elterngeld - Ausklammerung
- Erneut schwanger in der Elternzeit
- Änderung Kindergarten-Vertrag
- Krankenhaus hat Insolvenz angemeldet
- Elterngeld, Ausklammern Mutterschutz, Patt Steuerklasse
- Umgang mit neuen Partner
- Erneuten Inanspruchnahme der Elternzeit