Engelito
Guten Tag Frau Bader, Ich möchte während der Elternzeit wieder in Teilzeit in den Beruf einsteigen. Mein Arbeitgeber möchte nun, dass ich meinen Resturlaub, den ich nicht vor meinem Mutterschutz nehmen konnte, aufgrund eines Beschäftigungsverbotes, sofort zu Beginn meines Wiedereinstiegs nehme. Ich habe ihm dann § 17 des BEEGs zitiert. Daraufhin meinte er das wäre eine gesetzliche Regelung - das Unternehmen hätte andere Regelungen. Kann das Unternehmen diese Regelung übergehen? Oder muss mir mein Arbeitgeber meinen Urlaub bis zum Ende des darauf folgenden Jahres genehmigen - und das auch verteilt auf einzelne Tage? Vielen Dank!
Hallo, mit § 17 BEEG hat das doch nichts zu tun. Da geht es nicht um bereits entstandenen Urlaub und wie man ihn nehmen kann, sondern wie er entsteht. Der AG hat grds das Weisungsrecht wegen des Urlaubs - soll aber AN-Interessen berücksichtigen. Wesentlich ist, dass der Urlaub in VZ zu vergüten ist Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Lustiger Arbeitgeber, er kann natürlich nicht das Gesetz übergehen. Dein Urlaub würde sogar bestehen bleiben bis zum Ende des Folgejahres nach ! der Elternzeit. Anordnen kann er Urlaub nur aus dringenden betrieblichen Gründen. Wie begründet er es denn ?
Engelito
Zur Frage von Sternschnuppe: Es gibt keine Begründung. Der Personaler will es so - es gäbe rechtliche Rahmenbedinungen, dass mir der Urlaub zu steht, das Unternehmen habe allerdings andere Regelungen. Widerspricht ja auch ganz klar der Logik von Erholungsurlaub, wenn ich direkt beim Einstieg 2 Monate weg bin. Da brauche ich noch keinen Urlaub ;-) Ich weiß auch, dass ich meinen Urlaub bis Ende 2018 nehmen könnte laut diesem aufgeführten Paragrafen. Auch einen Einigungsversuch, dass ich ihn bis Ende 2017 nehme, hat er abgelehnt.
Sternenschnuppe
Kernfrage ist dann leider wie sehr Du interessiert bist dieses Arbeitsverhältnis fortzusetzen. Ohne Grund entscheidest Du mit ob Du Urlaub nimmst oder nicht. Was Du machen kannst ist, schriftlich festhalten dass Du an Deinem Urlaub festhältst diesen aufzuheben, er bitte begründen soll schriftlich warum sich die Firma nicht an Gesetze halten muss.
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