Sonnenschein30
Hallo Frau Bader, mir geht es um die 2 Partnermonate Elternzeit für meinen Freund....habe leider noch keine Antwort auf meine Frage im Internet gefunden. Der voraussichtliche Geburtstermin unseres Kindes ist der 1.10. Mein Freund würde gern den ersten Lebensmonat Elternzeit nehmen und den zweiten dann nächstes Jahr, aber da wissen wir noch nicht wann genau. Die Frage ist, wie muss er das beim Arbeitgeber beantragen jetzt damit ihm keine Nachteile entstehen? Der Antrag muss 7 Wochen vorher beim AG sein und darin beantragt er den ersten Lebensmonat ab voraussichtlichem Termin, richtig? Sollte das Kind mal angenommen eine Woche früher kommen, müsste ihn der AG schon ab da freistellen? Geburtsurkunde reicht man dann nach wenn das Kind da ist? Und was ist mit dem zweiten Monat? Muss er den schon datumsmäßig festlegen? Oder reicht reinzuschreiben, den zweiten Monat meldet er fristgemäß nächstes Jahr an und tut dies dann wieder 7 Wochen vorher? Oder muss er davon vorerst gar nichts schreiben? Vielen lieben Dank für Ihre Hilfe.
Hallo, dann schreibt er in den Antrag "..voraussichtliche Geburt..." Er muss sich direkt festlegen, sonst hat er keinen Anspruch Liebe Grüsse NB
SumSum076
Bei der Erstanmeldung von Elternzeit muss man festlegen, wann man in den nächsten 2 Jahren Elternzeit machen möchte. Meldet ihr da nur 1 Monat an, verzichtet ihr quasi auf den zweiten. Das genaue Datum muss es nicht sein, aber zB LM 4. Gruß Sabine
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