Katrin.C
Liebe Frau Bader, ich bin gerade aus der Probezeit heraus (6 Monate) und im dritten Monat schwanger :). Der Job ist mir sehr wichtig aber er ist auch sehr stressig, da ich in einer großen Agentur arbeite. Die Schwangerschaft verläuft leider nicht ganz so glatt. Daher rät meine Frauenärztin zum Beschäftigungsverbot. Allerdings arbeite ich ja erst 9 Monate und habe nun Sorge nicht das volle Elterngeld zu erhalten. Vor dieser Zeit war ich Studentin und habe deshalb auch keine erheblichen Einnahmen erzielt. Können Sie mir sagen wie in meinem Fall das Elterngeld berechnet wird? LG Katrin
Hallo, das Elterngeld bemisst sich nach den letzten zwölf Monaten vor der Geburt, die Monate mit Mutterschaftsgeld können ausgeklammert werden. Ein Beschäftigungsverbot spielt dabei keine Rolle. Ihre Frauenärztin kann nicht so einfach zu einem Beschäftigungsverbot raten. Dieses muss grundsätzlich vom Arbeitgeber geprüften ausgesprochen werden, wenn eine Gefährdungssituationen für Mutter und Kind vorliegen. Liebe Grüße NB
chrissicat
Solltest du ein Beschäftigungsverbot erhalten, bekommst du dein Gehalt so weitergezahlt wie wenn du arbeiten würdest. Somit macht es für die Elterngeldberechnung keinen Unterschied, ob du arbeitest oder im Beschäftigungsverbot bist.
Ryberia_16
Das Elterngeld berechnet sich aus den 12 Monaten vor der Geburt, unerheblich davon ob du ein BV bekommst oder du 12 Monate voll berufstätig warst. Aufgrund von Stress auf der Arbeit bekommt man aber in der Regel kein BV, auch nicht vom Arzt, wenn nicht durch die Arbeit tatsächlich Leib und Leben von Mutter und Kind gefährdet werden. Das werden die Krankenkassen genau prüfen und u. U. dagegen vorgehen. Liebe Grüße Ryberia
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