JenIam
Schönen guten Abend Frau Bader, ich bin seid dem 01.09.18 arbeitslos und werde ALG 1 beziehen. Jetzt habe ich Gestern festgestellt, dass ich schwanger bin und für Anfang Juni ausgezählt wäre. Meine Frage ist jetzt, wie sich das Elterngeld berechnet. Wir sind eine junge Familie mit bereits einem Sohn und haben ein Eigenheim zu finanzieren. Ich habe etwas Angst für den finanziellen Einbußen. Können Sie mir Info geben, wie sich das jetzt verhält? Liebe Grüße Jennifer Magdeburg
Hallo, es zählen die letzten zwölf Monate vor der Geburt, Monate mit Mutterschaftsgeld und Elterngeld bis zum 14. Lebensmonat des ersten Kindes werden herausgerechnet. Monate mit Arbeitslosengeld eins zählen in der Berechnung voll mit ein, allerdings mit null Euro. Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
ALG zählt mit 0€ für das Elterngeld. Du solltest also dringend so schnell wie möglich richtiges Einkommen erarbeiten damit es nicht auf den Mindestsatz hinausläuft. Bewirb Dich wo es geht. Wie viele Stunden pro Woche kannst Du denn arbeiten ?
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Guten Tag Frau Bader, ich beziehe Elterngeld im 2. Jahr (gesplittet) und möchte mich nun gern arbeitssuchend melden. Wird das Elterngeld auf das ALG 2 angerechnet? Vielen Dank!
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Hallo Frau Bader, mein Arbeitsvertrag läuft während der Schwangerschaft aus - ca. drei Monate vor ET. Dementsprechend würde ich ALG1 beantragen. Könnte ich nach der Geburt, sprich nach drei Monaten, das ALG quasi pausieren, Elterngeld beziehen und im Anschluss ans Elterngeld wieder ALG 1 oder wie ist der Ablauf? Viele Grüße
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Sehr geehrte Frau Bader, wir haben gestern den Bescheid über die Ablehnung des Elterngeldes erhalten. Die Begründung: wir verdienen mehr als 175.000€. Das stimmt aber nicht, bzw. unser zu versteuerndes Einkommen liegt unter dem Wert. Die Steuererklärung für 2024 liegt uns vor, sie wurde auch bei Antragstellung eingereicht. Unser Sohn ...
Sehr geehrte Frau Bader, wir erwarten im März 2026 unser erstes Kind. Wir sind beide Gutverdiener und kommen nach aktuellem Stand über die neue Bemessungsgrenze von 175.000€ zu versteuerndem Einkommen (d.h. vrsl. gemäß des Einkommenssteuerbescheids). Nun lesen wir u.a. im Familienportal des Bundesinnenministeriums, dass sonstige Bezüge wie 13. ...
Hallo liebe Frau Bader, muss man für die Beantragung des Elterngelds den Steuerbescheid vom letzten Jahr vor Geburt nachreichen, wenn man ihn noch nicht hat? Oder reicht auch einfach der letzte Steuerbescheid den man hat? Vielen Dank J
Hallo und guten Tag, ich habe noch eine Frage zum Themenkomplex Basis Elterngeld / Elterngeld Plus. A und B entscheiden sich für den Bezug des Basis Elterngeldes für A (mit Wechsel in den letzten Monaten zu ElterngeldPlus) und der B hat auch noch nachträglich die so genannten Partnermonate (max. 2 Stück) als Pflegeperson (ohne Entgelt) beant ...
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