Sara1110
Sehr geehrte Frau Bader, ich komme leider mit dem Bemessungszeitraum des Elterngeldes überhaupt nicht zurecht. Bei mir liegt folgendes vor: Ich befinde mich in der Ausbildung zur Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten, derzeit im 3. Lehrjahr. Seit dem 06.12.2019 bin ich arbeitsunfähig krankgeschrieben und habe bis einschließlich zum 19.01.2020 die Entgeltfortzahlung meines Arbeitgebers erhalten, danach Krankengeld. Seit dem 30.09.2020 befinde ich mich im individuellen totalen Beschäftigungsverbot, welches meine Gynäkologin aufgrund von Psysichen und physischen Belastungen ausgestellt hat. Eine Fortsetzung könnte meine Gesundheit und auch die Gesundheit unseres Baby gefährden. Wie wird nun das Elterngeld berechnet? Welche Zeiträume muss ich der Berechnung zugrunde legen? Kann man aufgrund der Arbeitsunfähigkeit den Bemessungszeitraum verschieben? Wird das Beschäftigungsverbot normal als Entgeltersatzleistung angesehen? Ich bekomme ja sogesehen das normale Ausbildungsgehalt von meinem Arbeitgeber seit dem das BV ausgestellt wurde. Der vorraussichtliche Entbindungstermin ist der 23.04.2021. Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen. Viele Liebe Grüße, Sara
Hallo, entscheidend sind die letzten 12 Mo. vor der Geburt, ausgeklammert werden Monate mit MG. Die Monate mit Krankengeld zählen mit 0 €, da die Krankheit nicht schwangerschaftsbedingt ist. Ein BV ist gar nicht möglich, da die Krankschreibung vorgeht. Das sollte der FA wissen. Liebe Grüße NB
roza_soza
Ganz normal die 12 Monate vor dem Mutterschutz, also wohl 03/20-02/21. Krankengeld zählt nicht als relevantes Einkommen fürs Elterngeld, wird also mit 0 Euro einfließen. Hast du bis zum Beschäftigungsverbot Krankengeld bezogen? Und hättest du ab dem 30.09 wieder arbeiten können? Denn wenn nicht müsstest du eigentlich weiter krank geschrieben statt im Beschäftigungsverbot zu sein...
Sara1110
Ich war vorher von meiner Psychologin krankgeschrieben. Das BV ist im Anschluss ausgestellt worden. Arbeitsunfähig war ich bis zum letzten Tag vor dem BV. Das BV hat meine Gynäkologin ausgestellt, welches jedoch auf ein Bericht und die Empfehlung meiner Psychologin beruht.
Mitglied inaktiv
Dein Lohn ab 10/20 zählt normal zum Elterngeld, die Monate mit Krankengeld nicht.
Port
Ich klugscheiße jetzt mal: Eine Psychologin darf nicht krank schreiben, weil sie keine Ärztin ist. Meinst Du Psychiaterin?
Sara1110
Meine Psychologin hat Berichte/Schreiben für meinen Hausarzt ausgestellt, diese habe ich dort eingereicht und dann eine AU erhalten (was auch in seinem Sinne richtig so war, also er war der gleichen Meinung wie meine Psychologin).
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