Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Wie berechnet sich das Elterngeld?

Frage: Wie berechnet sich das Elterngeld?

Sara1110

Beitrag melden

Sehr geehrte Frau Bader, ich komme leider mit dem Bemessungszeitraum des Elterngeldes überhaupt nicht zurecht. Bei mir liegt folgendes vor: Ich befinde mich in der Ausbildung zur Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten, derzeit im 3. Lehrjahr. Seit dem 06.12.2019 bin ich arbeitsunfähig krankgeschrieben und habe bis einschließlich zum 19.01.2020 die Entgeltfortzahlung meines Arbeitgebers erhalten, danach Krankengeld. Seit dem 30.09.2020 befinde ich mich im individuellen totalen Beschäftigungsverbot, welches meine Gynäkologin aufgrund von Psysichen und physischen Belastungen ausgestellt hat. Eine Fortsetzung könnte meine Gesundheit und auch die Gesundheit unseres Baby gefährden. Wie wird nun das Elterngeld berechnet? Welche Zeiträume muss ich der Berechnung zugrunde legen? Kann man aufgrund der Arbeitsunfähigkeit den Bemessungszeitraum verschieben? Wird das Beschäftigungsverbot normal als Entgeltersatzleistung angesehen? Ich bekomme ja sogesehen das normale Ausbildungsgehalt von meinem Arbeitgeber seit dem das BV ausgestellt wurde. Der vorraussichtliche Entbindungstermin ist der 23.04.2021. Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen. Viele Liebe Grüße, Sara


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, entscheidend sind die letzten 12 Mo. vor der Geburt, ausgeklammert werden Monate mit MG. Die Monate mit Krankengeld zählen mit 0 €, da die Krankheit nicht schwangerschaftsbedingt ist. Ein BV ist gar nicht möglich, da die Krankschreibung vorgeht. Das sollte der FA wissen. Liebe Grüße NB


roza_soza

Beitrag melden

Ganz normal die 12 Monate vor dem Mutterschutz, also wohl 03/20-02/21. Krankengeld zählt nicht als relevantes Einkommen fürs Elterngeld, wird also mit 0 Euro einfließen. Hast du bis zum Beschäftigungsverbot Krankengeld bezogen? Und hättest du ab dem 30.09 wieder arbeiten können? Denn wenn nicht müsstest du eigentlich weiter krank geschrieben statt im Beschäftigungsverbot zu sein...


Sara1110

Beitrag melden

Ich war vorher von meiner Psychologin krankgeschrieben. Das BV ist im Anschluss ausgestellt worden. Arbeitsunfähig war ich bis zum letzten Tag vor dem BV. Das BV hat meine Gynäkologin ausgestellt, welches jedoch auf ein Bericht und die Empfehlung meiner Psychologin beruht.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Dein Lohn ab 10/20 zählt normal zum Elterngeld, die Monate mit Krankengeld nicht.


Port

Beitrag melden

Ich klugscheiße jetzt mal: Eine Psychologin darf nicht krank schreiben, weil sie keine Ärztin ist. Meinst Du Psychiaterin?


Sara1110

Beitrag melden

Meine Psychologin hat Berichte/Schreiben für meinen Hausarzt ausgestellt, diese habe ich dort eingereicht und dann eine AU erhalten (was auch in seinem Sinne richtig so war, also er war der gleichen Meinung wie meine Psychologin).


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Sehr geehrte Frau Bader, seit dem 01.05.2025 hat mein Arbeitgeber Insolvenz angemeldet. In dem Zeitraum des vorläufigen Verfahren wurden auch bereits die 3 Monate Insolvenzgeld genutzt.  Mit dem 01.10.2025 wurde das Verfahren nun offiziell eröffnet in ich freigestellt mit der mündlichen Info, dass die freigestellten Mitarbeiter kein Gehalt meh ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich wollte Sie fragen, ob Sie mir sagen können, ob mein Partner eventuell Anspruch auf Elterngeld hat?    Genauer: Ich als Mutter, werde Basiselterngeld beziehen und die volle Elternzeit in Anspruch nehmen. Dennoch wollten mein Partner und ich den ersten Monat gerne gemeinsam Elternzeit verbringen (danach ich allein ...

Sehr geehrte Frau Bader,  ich bin jetzt über 5 jahren hier in Deutschland, tätig als Kinderkrankenpfleger in einen Krankenhaus. Mir würde jetzt das Elterngeld abgelehnt, weil mein Aufenthaltserlaubnis bis Juni 2026 gültig ist (es war gultig für 3 Jahre)  und mein 2. EZ Monat erst im Juli 26 stattfindet. Kann ich da jetzt was machen außer versuc ...

Hallo Frau Bader, ich befinde mich seit Mitte September 2025 im Krankenstand und beziehe seit 2 Wochen Krankengeld. Wie lange meine AU noch gegeben ist, ist nicht absehbar.  Nun betreue ich seit einer Woche meinen 4-monatigen Enkelsohn, weil die Eltern nicht in der Lage sind. Das Jugendamt möchte, dass ich die Betreuung weiterhin absichere u ...

Hallo, ich habe am 24.9.2023 mein erstes Kind geboren und werde voraussichtlich am 21.6.2026 mein zweites Kind gebären. Ich habe nach Kind eins Elterngeld auf ein Jahr auszahlen lassen und bin ab dem 25.9.2024 in Teilzeit In Elternzeit arbeiten gegangen. Kann ich durch die Günstigerprüfung erreichen, dass mein Elterngeld von Kind eins wieder ...

Sehr geehrte Frau Bader,  wir haben gestern den Bescheid über die Ablehnung des Elterngeldes erhalten.    Die Begründung: wir verdienen mehr als 175.000€. Das stimmt aber nicht, bzw. unser zu versteuerndes Einkommen liegt unter dem Wert. Die Steuererklärung für 2024 liegt uns vor, sie wurde auch bei Antragstellung eingereicht.   Unser Sohn ...

x

Sehr geehrte Frau Bader, wir erwarten im März 2026 unser erstes Kind. Wir sind beide Gutverdiener und kommen nach aktuellem Stand über die neue Bemessungsgrenze von 175.000€ zu versteuerndem Einkommen (d.h. vrsl. gemäß des Einkommenssteuerbescheids). Nun lesen wir u.a. im Familienportal des Bundesinnenministeriums, dass sonstige Bezüge wie 13. ...

Hallo liebe Frau Bader, muss man für die Beantragung des Elterngelds den Steuerbescheid vom letzten Jahr vor Geburt nachreichen, wenn man ihn noch nicht hat? Oder reicht auch einfach der letzte Steuerbescheid den man hat?  Vielen Dank J

Hallo und guten Tag, ich habe noch eine Frage zum Themenkomplex Basis Elterngeld / Elterngeld Plus. A und B entscheiden sich für den Bezug des Basis Elterngeldes für A (mit Wechsel in den letzten Monaten zu ElterngeldPlus) und der B hat auch noch nachträglich die so genannten Partnermonate (max. 2 Stück) als Pflegeperson (ohne Entgelt) beant ...