maxiundmoritz
Sehr geehrte Frau Bader, Wir haben bereits 2 Kinder, einen 7 jährigen und ein 8 Monate altes Baby.Ich bin derzeit in Elternzeit und wollte ab September wieder arbeiten gehen. Nun haben wir den Entschluss gefasst ein drittes Kind zu bekommen und zwar so bald wie möglich. Ich hatte in beiden vorhergehenden SS ein Beschäftigungsverbot und würde auch wieder eines erhalten. Mein Elterngeld läuft im August aus. Wenn ich jetzt ab September schon schwanger bin (quasi nicht arbeiten kann) und dann sofort wieder im Beschäftigungsverbot bin, wie berechnet sich dann unser Elterngeld für das dritte Kind?
Hallo, Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (nicht jedoch Zeiten einer verlängerten Elterngeldauszahlung) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung oder wegen Wehr- oder Zivildienstzeiten das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Sollte der Rückgriff auf weiter zurückliegende Monate jedoch nachteilig sein, können die Eltern schriftlich darauf verzichten. Bei Selbstständigen würden die zuvor genannten Monate nur auf Antrag von der Einkommensermittlung ausgenommen und an deren Stelle weiter zurückliegende Monate berücksichtigt. Liebe Grüsse, NB
Letty74
Hallo Frau Bader, Ich erhalte monatl 370 euro elterngeld auf 24 monate verteilt. Nun bin ich wieder schwanger . Mein zweites kind wird in der Elternzeit noch geboren. Bekomme ich für das zweite kind denn den mindestsatz von 300 euro plus 75 euro geschwisterbonus? wenn ich wieder 24 monate zuhause bleibe werden die 375 euro wieder geteilt durch zwei? danke für ihre antwort liebe grusse Letty
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Guten Tag, Ich habe vor aufgrund der Aufnahme von 2 Pflegekindern in unbezahlte Elternzeit zu gehen. Desweiteren plane ich in nächster Zeit schwanger zu werden. Von meinem Arbeitgeber bekomme ich bei einer Schwangerschaft direkt Beschäftigungsverbot. Wie wird das Geld für das BV berechnet wenn ich noch während der unbezahlten Elternzeit schwa ...
Sehr geehrte Frau Bader, Ich befinde mich momentan in Elternzeit , meine Elternzeit endet voraussichtlich im März 2023. ich hab dann insgesamt 12 Monate Elternzeit genommen. Jedoch bin ich wieder schwanger und befinde mich momentan in der 13 ssw . Et wäre anfangs Juli 2023. von März bis Mai bekomme ich kein Einkommen , da ich nicht arbeiten darf. ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin kurz vor Ende der Elternzeit wieder schwanger, ich würde ab Beginn der Wiederaufnahme meiner Tätigkeit vom Arbeitgeber ein Beschaftigungsverbot bekommen aber die kritische Zeit ist noch nicht vorbei, jetzt ist meine Frage, muss ich jetzt schon mitteilen das ich schwanger bin, kann es rechtliche Konsequenzen haben es ...
Guten Tag, Meine Mädels sind jetzt 10,5 Monate alt Ich habe Elterngeld für einen Jahr beantragt Ich habe vor Elterngeld 10 Jahre Vollzeit gearbeitet Endet Ende Mai endet 01.Juni muss ich wieder arbeiten Während meine SW hatte BV Erzieherin Nun ich bin jetzt 6 SSW Wenn ich jetzt die Elternzeit vorzeitig beende Bekomme das l ...
Hallo. Ich habe eine frage undzwar befinde ich mich momentan im 2 Jahr Elternzeit und habe ein Jahr mein volles Elterngeld bekommen(bekomme also nichts mehr im Zweitem Jahr) und habe erfahren das ich schwanger bin. Mein Beruf Inklusionhelfer im Kindergarten deswegen bekam ich direkt Beschäftigungsverbot und mein gehalt wurde 9 Monate bezahlt im 1 ...
Hallo, meine Elternzeit endet am 13.04.24. wenn ich jetzt wieder schwanger werden würde und dies meinem Arbeitgeber melde, würde ich dann ab dem 14.04.24 wieder automatisch in meinen alten Arbeitsvertrag rutschen? Wahrscheinlich läuft es direkt auf ein Beschäftigungsverbot hinaus (Erzieherin). Würde ich dann direkt mein volles Gehalt im Beschäft ...
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Hallo also ich habe eine Frage und zwar: ich bin Erzierin und Vollzeitkraft. August und September bin in Elternzeit mein Kind ist 6 Jahre alt und wird eingeschult..Ab Oktober 2025 arbeite ich wieder aber mit weniger Stunden 30 Std statt 39 Std.. Für den Fall das ich jetzt schwanger werde und sofort Beschäftigungsverbot habe was bekomme ich ...
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