OliLö
Hallo! Ich bin derzeit in Elternzeit (19.10.21 bis 4.08.23) mit meinem ersten Kind. Ich habe mich für 12 Monate Basiselterngeld entschieden und werde die restliche Elternzeit ohne Einkünfte bestreiten. Nun frage ich mich, wie hoch mein Elterngeld sein wird, wenn ich in dieser Zeit mein zweites Kind bekomme. Falle ich dann auf 300 Euro zurück oder erhalte ich wieder den Satz, den ich auch beim ersten Kind gewährt bekommen habe, da ich als Beamte voll berufstätig war? Viele Grüße und lieben Dank im Voraus
Hallo, Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (bis zum 14 LM) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt, wenn das Kind vor dem 01.09.2021 geboren ist. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Auf die Ausklammerung kann man verzichten, wenn das Kind ab dem 01.09.2021 geboren ist. Wenn man EG Plus bezieht und die Elternzeit wegen einer weiteren Geburt vorzeitig beendet, kann man sich ab dem ersten Geburtstag den Restbetrag auszahlen lassen Liebe Grüße, NB
misses-cat
Jeder Monat nach den ersten 12 Monaten geht mit Null Euro in die Berechnung ein, je weiter die Kinder auseinander sind desto niedriger das neue elterngeld, ausgeklammert wird noch der neue Mutterschutz um also das gleiche elterngeld zu bekommen muss man im Abstand von 14 Monate seine ki der bekommen, bei der Auszahlung auf elterngeld plus gibt es 14 Monate die frei sind somit könne die Kinder 16 Monate auseinander sein
Mitglied inaktiv
Wie beim ersten Kind sind wieder die 12 Monate vor neuen Mutterschutz relevant. Anders ist nur, dass Monate mit Elterngeld vom ersten Kind ausgeklammert werden. Das geht nur bis Monat 12 bei Basis bzw 14 bei egplus. Monate mit Mutterschaftsgeld kannst du auch ausklammern lassen. Und wichtig. Beende die laufende Elternzeit wenn der neue Mutterschutz noch während der Elternzeit beginnt. Dann gibt es nach Vertrag vor Geburt Kind 1 das Mutterschaftsgeld vom AG und kk
Präriemaus
Ich würde noch zwei Basismonate (möglichst sofort) in 4 Plusmonate umwandeln lassen, damit du für die neue Elterngeldberechnung 14 Monate ausklammern kannst. Nach jetzigen Stand kannst du nur 12 Monate ausklammern, da dann dein Elterngeld endet.
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