Mrs K
Ich bin OTA (so was wie ‚ne OP Schwester, aber nur für den OP Ausgebildet, und daher nicht so weitläufig einsetzbar wie eine Krankenschwester) und bei uns im Haus wurden alle Schwangeren Krankenschwestern ect. gleich vom Haus aus ins BV geschickt. Nun haben sie das geändert, die Schwabängeren müssen nun Inventur machen oder im Archiv arbeite . Ich bekomme diesen monat meine erste IVF Behandlung. Und meine Frage ist nun, ob ich durch meine IVF Behandlung automatisch als Risikoschwangerschaft laufe und so ins BV falle. Meine Gynäkologin will mir kein BV ausstellen. Ich habe aber angst das es nicht klappt oder ich es verliehre oder ähnliches da bei uns im Haus die Hölle los ist und ich genau weiss das mich das mega stressen wird. Ich will einfach eine sichere Schwangerschaft. Was kann ich tun um ein BV zu bekommen und beruhigt zu sein? Danke
Hallo, ein Beschäftigungsverbot bekommen man, wenn man eine Tätigkeit ausübt, die gefährlich für Mutter oder Kind ist. Wenn es Probleme mit der Schwangerschaft gibt, kann es eine Krankschreibung geben. Wenn Sie Ihre ursprüngliche Tätigkeit nicht ausüben können, soll der Arbeitgeber Sie umsetzen. Das tut er, wenn er Ihre Kolleginnen schon ins Archiv versetzt hat. Eine sichere Schwangerschaft gibt es im übrigen nicht. Und die Angst bleibt auch, wenn die Kinder erst mal da sind. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
du könntest kündigen und dich in aller Seelenruhe dem schwangerwerden widmen.
Felica
Indem du jemanden, besser noch mehrere Personen, versuchst umzubringen oder es sogar schaffst. Danach dürfte jeder Richter festlegen das du für diesen Beruf auf Dauer ungeeignet bist und dir ein lebenslanges Berufsverbot verpasst. Den damit wäre sichergestellt das die Allgemeinheit vor dir geschützt ist. Klar, den Umweg über den Knast gibt es dann auch noch. Aber dein gewünschtes Berufsverbot hättest du damit mit ziemlicher Sicherheit. Sollte es dir um ein Beschäftigungsverbot gehen und nicht um ein Berufsverbot, dann ist das etwas völlig anderes. Ein Beschäftigungsverbot gibt es dann, wenn der Beruf eine Gefahr für die Schwangere oder das Kind darstellt. Dafür ist aber der AG zuständig, nicht der Arzt. Der AG wird, nachdem du bescheinigen kannst das du schwanger bist, prüfen ob der Arbeitsplatz für deine Tätigkeit geeignet ist, falls nicht muss er schauen ob er einen anderen Arbeitsplatz hat. Nur dann wenn nicht, muss er das Beschäftigungsverbot aussprechen. Scheinbar hat dein AG da eine Lösung gefunden, dieser müsstest du auch nachkommen. Seit dem 1.1.2018 haben dich die Gesetzte deutlich verschärft einfach weil es zu oft BV gab die den Schwangeren nicht zustanden. Ein Arzt stellt ein BV nur dann aus, wenn der Arbeitsplatz als solches mit dem Mutterschutz vereinbar ist, die persönliche Einzelfallentscheidung aber sagt, sie kann diesen speziellen Arbeitsplatz auch dann nicht nachkommen. Eine Risikoschwangerschaft begründet dagegen kein Beschäftigungsverbot, sondern nur eine engmaschigere ärztliche Kontrolle und unter Umständen spezielle weiterführende Untersuchungen. Welche ansonsten keine Leistung der Krankenkasse wären. Würde der Arzt ein BV ausstellen nur wegen deines Jobs, ohne das der AG da die Chance hätte eine Ersatztätigkeit zu finden, könnten sowohl AG wie auch KK das anzweifeln. was auch immer mehr passiert. Geholfen wäre dir dann also nicht, den du müsstest im Zweifel zu unrecht erhaltende Gelder rück erstatten. Sollte ein Arzt feststellen, du bist grundsätzlich nicht arbeitsfähig, egal für welchen Job, bleibt nur der Weg der Krankschreibung. Davon das es eine sichere Schwangerschaft gibt, verabschiede dich ganz schnell wieder. Gerade eine IVF birgt besondere Risiken welche über alle hinausgehen die ein normaler Arbeitsplatz, selbst als OP-Schwester, mit sich bringt. Wenn es in dem frühen Stadium bevor der Arzt bescheinigen kann das es wirklich geklappt hat, schief geht, dann zu 99% nicht wegen dem Job. Sondern weil einfach bei der Zellteilung und Befruchtung was schief gelaufen ist. Da kannst du im Vorfeld gar nichts gegen machen, genauso wenig wie die Ärzte. Dann wenn der Job eine Rolle spielen könnte, sollte der Arzt auch die Schwangerschaft bescheinigen können und dann kannst du den AG darüber in Kenntnis setzen. Falls dir das nicht langt, musst du dich eben vom Arzt krank schreiben lassen. Bedenke aber, erstens rutscht du nach 6 Wochen im Jahr wegen der gleichen Krankheit ins Krankengeld und zweitens solange es keine schwangerschaftsbedingte Erkrankung ist, was ja erst nach positiven test vorliegt, führt das Krankengeld zu Kürzungen beim EG. Mein Rat wäre, wenn du jetzt schon nicht 100% labil bist, was nachvollziehbar ist, such dir einen guten Therapeuten. Die Wartelisten und Zeiten sind lang, eine Schwangerschaft macht das ganze nicht leichter, im Gegenteil, es ist ziemlich Sicher das deine Ängste zunehmen werden. Du und auch das Kind können davon nur profitieren und ansonsten lass den Druck draußen, auch wenn es schwer fällt.
Mitglied inaktiv
Inventur und Archiv schaden dir nicht. Das ist die Gegenleistung für dein Gehalt als OTA. Wenn du das nicht willst, solltest du in der Tat kündigen. Dein AG kann nichts dafür, dass deine Nerven wegen der IVF blank liegen. Es ist kein Grund nicht arbeiten zu können.
Mitglied inaktiv
Wenn mus dein AG bei einer Schwangerschaft ein BV ausstellen. Nicht vorher. Auch wenn ich dich verstehen kann Evtl ginge noch Krankschreibung und dann eben mit Krankengeld auskommen.... Aber vorher ein BV keine Chance
desireekk
Hallo, wenn Du wegen der Schwangerschaft nicht mehr mit der bisherigen Tätigkeit betraut werden kannst (die ja sowieso total stressig ist), dann ist doch ein ruhiges Archiv genau der richtige Platz! Wie schon gesagt: Es mag sein dass Du wg. der IVF supervorsichtig bist, aber ein ruhiger Arbeitsplatz im Archiv ist dann genau das richtige für Dein Gehalt das ja trotzdem ganz normal weiterläuft. Gruss D
Andrea6
Du gehst von der irrigen Annahme aus, daß eine Risikoschwangerschaft ein Beschäftigungsverbot impliziert: dem ist natürlich nicht so. Andernfalls wären ca. 70% der deutschen Schwangeren im Beschäftigungsverbot. Eine IVF-Behandlung ist auch noch keine Schwangerschaft, hier kommt allenfalls eine Krankschreibung in Frage. Unter welchen Voraussetzungen dies erteilt werden kann wurde bereits ausführlich beantwortet.
mellomania
dein AG macht es so, wie es gesetzlich vorgeschrieben ist. wenn du deine tätigkeit nicht mehr ausüben kannst, weil du schwanger bist, WENN DU SCHWANGER BIST!!!!, dann muss er dir ersatztätigkeit zuweisen, die du annehmen musst, auch wenn sie nicht deiner qualifikation entspricht. du bist nicht mal schwanger. und fragst schon nach BV dein gyn? warum sollte der ein bv aussprechen? wegen was? der AG ist in der pflicht und tut das richtige. aber wenn du dich gemütlicht um eine schwangerschaft, die doch noch gar nicht da ist...tsts..kümmern möchtest, dann kündige! dann hast du den ganzen tag zeit! wenn du aber geld möchtest, musst du, wie alle andren auch, arbeiten :-)
HeyDu!
Bla bla bla ... "Hundert Mal" die gleichen Infos, als würde ein Fragesteller es erst bei Variante 5 inhaltlich begreifen können - pures geltungsbedürfnis. Irgendwann wird sich das hoffentlich hier ändern. Es gab mal wieder eine legitime BV-Frage und schwups wird in Richtung Fragesteller wieder ausgeteilt. Es hat nicht jeder Rechtswissenschaften studiert und ein Gespür für Unrecht. Kann man das nicht alles auch netter beantworten? Nicht ganz so von oben herab und ins Lächerliche ziehende? Die Fragestellerin wird wohl kaum kündigen wollen und natürlich hat sie kein Berufsverbot gemeint. Naja... Ich werde nicht müde in der Sache.
Felica
Mag ja sein wegen Berufsverbot. Aber wenn man die falsche Frage stellt, sollte man sich nicht wundern wenn man entsprechende Antworten bekommt. Etwas Allgemeinwissen sollte jeder haben. Vor allen wenn teils schon der Unterschied in den kinderwunsch-foren erklärt wurde, es aber ignoriert wird. Ich laufe auch nicht zum Fleischer und beschwere mich dort wenn der keine Brötchen hat.
HeyDu!
Es sagt ja auch keiner was gegen eine zwinkernde Antwort :-) aber irgendwo ist dann eine Grenze und deine Antwort war ja auch ausführlich. Nur muss halt zu dem Thema "jeder" seine Meinung schreiben. Daher schicke ich dann meine hinterher :-) Was die Fragestellerin anderswo fragt, weiß ich nicht.
Dream2014
Dann gebe ich auch meinen Senf der zu, wer Geld ohne Arbeit haben möchte ohne das es gerechtfertigt ist sollte auch 100 mal die selbe Antwort erhalten. Denn sonst wird es wahrscheinlich immer noch nicht verstanden das es kein Wunschkonzert ist ein Beschäftigungsverbot zu erhalten, sondern das es eher die Ausnahme sein soll. Das Ausnutzen führt doch dazu das jeder der Meinung ist es stehe ihm zu. Und so wie hier wird es als Frechheit gesehen eine ungefährliche Arbeit zu übernehmen. Ja wenn man das nicht möchte muss man kündigen. Schließlich hat man als Arbeitnehmer auch Pflichten, nämlich die Arbeitspflicht. Will man das nicht dann muss man auch auf das Gehalt verzichten.
desireekk
Und man kann auch erst Mal hier im Forum lesen und sich schlau machen... Bevor man zum 100. Mal die selbe Frage stellt. Denn genau DANN werden die Antworten etwas heftiger wenn User hier den Eindruck haben zum 1.. Mal das selbe schreiben zu müssen weil zum 100. Mal die selbe Frage gestellt wird. Und auch das Thema Berufs- vs. Beschäftigungsverbot findet man auf den ersten 3 Seiten des Forum detailliert erklärt. Gruss D
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