Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Wie beim Antrag auf Verlängerung der EZ mit TZ Wunsch vorgehen?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Wie beim Antrag auf Verlängerung der EZ mit TZ Wunsch vorgehen?

Billyine

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Hallo Frau Bader, Zum Dezember diesen Jahres endet meine 2jährige Elternzeit. Würde gerne direkt im Anschluss das 3. Jahr nehmen und dann für 15-20 Stunden in TZ arbeiten. Das vor allem um beruflich überhaupt wieder ein Fuß in die Tür zu bekommen, da mein Arbeitgeber Teilzeit eigentlich ablehnt und ich wo anders auch kaum einen Teilzeitjob finden werde. Ich weiß, dass es diese Regelung gibt, dass der Arbeitgeber TZ in EZ erlauben muss, wenn man länger als 6 Monate dort beschäftigt war und der Betrieb mehr als 100 Mitarbeiter hat. Beides wäre der Fall. Einzigste Möglichkeit abzulehnen sind wirtschaftliche Schwierigkeiten. Ich hoffe ich gebe es richtig wieder? Die sind jetzt leider durch die Coronakrise entstanden. Der Betrieb hat erstmal bis voraussichtlich September Kurzarbeit angemeldet. Nun weiß ich gar nicht, wie vorgehen soll? Beantragungsfrist wäre erst 7 Wochen vor Ende der EZ und der Betreib muss innerhalb von 4 Wochen Zusagen oder Ablehnen. Richtig? Das Unternehmen ist mit ca. 300 Mitarbeitern familiengeführt und der Geschäftsführer hat in der Vergangenen aus einem "Vorgesetzenpool" immer wieder umstrukturiert und unserer Abteilung neue Personalverantwortliche präsentiert, wobei man den Geschäftsführer direkt nicht ansprechen darf. Das führte während meiner Schwangerschaft zu einigen Reibereien, da die Vorgesetzen meine mündliche Schwangerschaftsmitteilung (ich wollte nicht spießig erscheinen und eine schriftliche Bestätigung, meiner Mitteilung verlangen, da mir das auch wieder übel genommen worden wäre) nicht oder zumindest nicht offiziell an den Geschäftsführer weitergaben bzw. die Personalsachbearbeiterin wohl nur inoffiziell informiert wurde und meine Schwangerschaft dann nicht anerkennen konnte/wollte, wie auch immer. Letztendlich habe damals alles eingescannt und per EMail gesendet, sowie per Post und um unterschriebene Bestätigungen per Post gebeten. War dann auch wegen Frühgeburt schon zu Hause. Nun weiß ich, dass es mir wieder übel genommen wird, wenn ich ohne Anruf oder persönliches Gespräch die Verlängerung mit TZ Antrag sende. Möchte allerdings nur 3 bestimmte Vormittage die Woche arbeiten, da nur hierfür einen Krippenplatz habe. Macht es Sinn dem AG diese Zeiten im Vorfeld mündlich mitzuteilen, um guten Willen zu zeigen oder lehnt man dann diese Zeiten gleich ab? Gehören Sie in den schriftlichen Antrag? Kann der Arbeitgeber diese Zeiten dann gezielt ablehnen? Auch gerade wegen der aktuellen Kurzarbeit und Coronakrise? Sollte ich jetzt Beantragen oder lieber warten ob die Situation im September besser wird? Ich weiß weder wie ich menschlich noch rechtlich korrekt vorgehen kann?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, wenn es wichtige betriebliche Gründe gibt, darf der AG den TZ-Wunsch ablehnen. Kurzarbeit würde dazu gehören. Es sind übrigens mind 15 AN, nicht 100. Ich würde beim Vorgesetzten mal ansprechen und es auf dem "guten" Weg versuchen. Liebe Grüße NB


cube

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Was im Unternehmen an Umstrukturierungen und so weiter gelaufen ist, ist nicht relevant für deinen Antrag auf Verlängerung der EZ und TZ-Wunsch. Der Verlängerung bedarf es keiner Zustimmung, wenn du volle 2 Jahre bereits eingereicht hast. Der AG muss dann der Verlängerung zustimmen. Nicht Zustimmen muss er der TZ - wenn er betriebliche oder organisatorische Gründe geltend machen kann. Was du meinst ist, das jeder AN einen Anspruch auf TZ hat unter bestimmten Voraussetzungen - aber auch hier gilt: sofern keine betrieblichen/organisatorischen Gründe dagegen sprechen. Lehnt der AG die TZ in EZ ab, darfst du auch woanders arbeiten. Er kann zB sehr gut deine Wünsche ablehnen wie an bestimmten Tagen nur x Stunden - weil das zB organisatorisch seiner Ansicht nach nicht geht.


Billyine

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Aber betriebliche Gründe sind doch dann auch die aktuelle Kurzarbeit oder nicht? Und ist es nicht so, dass der AG, lehnt er den Antrag auf TZ ab, mir auch verwehren kann, woanders zu arbeiten?


cube

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Verwehren nur, wenn es ein direkter Konkurrent ist. Betriebliche/organisatorische Gründe können alles Mögliche sein - sicher auch Kurzarbeit, weswegen man eben gerade eh keine Stellen "vergeben" kann. Natürlich ist ein AG angehalten, familienfreundlich zu entscheiden - er muss es aber nicht, wenn dies zu Ungunsten des Betriebes wäre.


Billyine

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Also ich bin eigentlich schon der Meinung, dass das Recht auf TZ während der EZ etwas anderes ist als das Allgemeine Recht für AN auf TZ, um das es mir gerade gar nicht geht. So einfach dürfte der AG nicht ablehnen können, wenn die Bedingungen (Arbeitszeit zwischen 15 und 30 Std., mehr als 15 Mitarbeiter usw.) gegeben sind. Nur Kurzarbeit und Corona werden solche Gründe sein, oder?


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