Mitglied inaktiv
Hallo, ich wollte mal fragen, ob das so past wie ich den Antrag auf Elternzeit einreichen würde: " Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich Elternzeit für die Erziehung und Betreuung meines Kindes. Voraussichtlicher Geburtstermin ist der 17.03.2016. Im Anschluss an die gesetzliche Mutterschutzfrist möchte ich für 2 Jahre die Elternzeit beantragen. Nach Ablauf dieser 24-monatigen Elternzeit, stehe ich dem Unternehmen ab dem 17.03.2018 (Anpassung an den tatsächlichen Geburtstermin vorausgesetzt) wieder voll zur Verfügung. Ich versichere, dass mein Kind von mir erzogen und betreut wird und dass wir zusammen in einem Haushalt leben. Bitte bestätigen Sie mir schriftlich den Erhalt und die Gültigkeit dieses Schreibens. Für Rückfragen stehe ich selbstverständlich gerne zur Verfügung. Die Geburtsurkunde wird selbstverständlich nachgereicht. " Würde das so passen, ach von den Zeitangaben her?! Weil ich finde das ein wen ig verwirrend ab wann/wie/wo/Wielange Elternzeit beantragt wird. Vielen Dank schonmal! Liebe Grüße, Engelchen1106
Hallo, bitte die Hinweise lesen Liebe Grüße NB
malini
Von den Daten her passt das, zwei Jahre EZ bedeutet, dass du am 2. Geburtstag des Kindes wieder beginnst. Der AG muss die EZ nicht absegnen, er hat da kein Mitspracherecht. Aber eine Bestätigung schadet sicher nicht.
Sternenschnuppe
Viel zu lang :-) Und Du beantragst nix, Du meldest nur, der AG hat nix zu genehmigen, er darf nur abnicken. Auch das mit dem Mutterschutz ist zu viel, würde Deine Daten auch unstimmig machen. " Hiermit melde ich Ihnen meine Elternzeit für mein Kind ( voraussichtlicher ET oder tatsächlicher ) bis zum xx.xx.xxxxx an. Mit freundlichen Grüßen " Das reicht ! Nimmst Du exakt zwei Jahre, dann musst Du genau am zweiten Geburtstag wieder arbeiten. Du kannst ein Datum Deiner Wahl nehmen, vielleicht möchtest Du ein oder zwei Tage nach dem Geburtstag erst los. Bedenke auch zu wann ihr garantiert eine Betreuung habt. Viele nehmen immer nur nach den Sommerferien auf. Aber verlängern kannst Du ggf. ja noch.
Mitglied inaktiv
Und die Geburtsurkunde würde ich nur nachreichen, wenn sie jemand anfordert. Wir mussten bei uns auch keine einreichen. Wenn dein AG so paranoid ist, dass er dir die Geburt nicht glaubt, kann er die ja einfordern. Was gehen die sonst die Daten deines Kindes an? LG Lilly
Sternenschnuppe
Elternzeit gibt es nur wenn ein Kind da ist. Das wird der AG sich wohl belegen lassen dürfen. Immerhin muss er es der Krankenkasse melden, den Job reservieren etc. Was ist an den Daten denn so geheim bei Euch ?
Mitglied inaktiv
Wenn der AG seinen Angestellten nicht glaubt, dass sie nach Schwangerschaft und Mutterschutz ein Kind bekommen haben, dann halte ich das nun einmal für paranoid. Eine eigene Meinung darf man hier ja wohl haben, selbst wenn die nicht mit deiner übereinstimmt. Und warum sollte es den AG z.B. etwas angehen, wer der Vater ist? Wenn man ein falsches Datum angibt oder die gesamte Geburt erfindet hätte das ohnhin weitreichendere Folgen in Bezug auf Versicherungsbetrug und was nicht alles. Und das geht dann ja ohnehin alles auf die Kappe des Angestellten. LG Lilly
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