Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Wie beantrage ich Elternzeit richtig?

Frage: Wie beantrage ich Elternzeit richtig?

Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Hallo, ich wollte mal fragen, ob das so past wie ich den Antrag auf Elternzeit einreichen würde: " Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich Elternzeit für die Erziehung und Betreuung meines Kindes. Voraussichtlicher Geburtstermin ist der 17.03.2016. Im Anschluss an die gesetzliche Mutterschutzfrist möchte ich für 2 Jahre die Elternzeit beantragen. Nach Ablauf dieser 24-monatigen Elternzeit, stehe ich dem Unternehmen ab dem 17.03.2018 (Anpassung an den tatsächlichen Geburtstermin vorausgesetzt) wieder voll zur Verfügung. Ich versichere, dass mein Kind von mir erzogen und betreut wird und dass wir zusammen in einem Haushalt leben. Bitte bestätigen Sie mir schriftlich den Erhalt und die Gültigkeit dieses Schreibens. Für Rückfragen stehe ich selbstverständlich gerne zur Verfügung. Die Geburtsurkunde wird selbstverständlich nachgereicht. " Würde das so passen, ach von den Zeitangaben her?! Weil ich finde das ein wen ig verwirrend ab wann/wie/wo/Wielange Elternzeit beantragt wird. Vielen Dank schonmal! Liebe Grüße, Engelchen1106


malini

Beitrag melden

Von den Daten her passt das, zwei Jahre EZ bedeutet, dass du am 2. Geburtstag des Kindes wieder beginnst. Der AG muss die EZ nicht absegnen, er hat da kein Mitspracherecht. Aber eine Bestätigung schadet sicher nicht.


Sternenschnuppe

Beitrag melden

Viel zu lang :-) Und Du beantragst nix, Du meldest nur, der AG hat nix zu genehmigen, er darf nur abnicken. Auch das mit dem Mutterschutz ist zu viel, würde Deine Daten auch unstimmig machen. " Hiermit melde ich Ihnen meine Elternzeit für mein Kind ( voraussichtlicher ET oder tatsächlicher ) bis zum xx.xx.xxxxx an. Mit freundlichen Grüßen " Das reicht ! Nimmst Du exakt zwei Jahre, dann musst Du genau am zweiten Geburtstag wieder arbeiten. Du kannst ein Datum Deiner Wahl nehmen, vielleicht möchtest Du ein oder zwei Tage nach dem Geburtstag erst los. Bedenke auch zu wann ihr garantiert eine Betreuung habt. Viele nehmen immer nur nach den Sommerferien auf. Aber verlängern kannst Du ggf. ja noch.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Und die Geburtsurkunde würde ich nur nachreichen, wenn sie jemand anfordert. Wir mussten bei uns auch keine einreichen. Wenn dein AG so paranoid ist, dass er dir die Geburt nicht glaubt, kann er die ja einfordern. Was gehen die sonst die Daten deines Kindes an? LG Lilly


Sternenschnuppe

Beitrag melden

Elternzeit gibt es nur wenn ein Kind da ist. Das wird der AG sich wohl belegen lassen dürfen. Immerhin muss er es der Krankenkasse melden, den Job reservieren etc. Was ist an den Daten denn so geheim bei Euch ?


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Wenn der AG seinen Angestellten nicht glaubt, dass sie nach Schwangerschaft und Mutterschutz ein Kind bekommen haben, dann halte ich das nun einmal für paranoid. Eine eigene Meinung darf man hier ja wohl haben, selbst wenn die nicht mit deiner übereinstimmt. Und warum sollte es den AG z.B. etwas angehen, wer der Vater ist? Wenn man ein falsches Datum angibt oder die gesamte Geburt erfindet hätte das ohnhin weitreichendere Folgen in Bezug auf Versicherungsbetrug und was nicht alles. Und das geht dann ja ohnehin alles auf die Kappe des Angestellten. LG Lilly


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo, ich hatte heute mein Wiedereinstiegs Gespräch. ich möchte gerne 15 Stunden pro Woche arbeiten, das stellt auch kein Problem dar. jetzt wurde ich aber informiert das dann mein Stundenlohn auf Mindestlohn herabgesetzt wird.  Ist das Rechtens? 

Sehr geehrte Frau Bader, folgende Situation: von Mai 2024 bis Mai 2026 war ich zwei Jahre in Elternzeit von meinem ersten Kind. Vor der Geburt wegen des Berufsfelds im Beschäftigungsverbot. Nach Meldung meiner zweiten Schwangerschaft zu Anfang April diesen Jahres (ET: Oktober 2026) wurde meine Elternzeit bis zur Geburt des zweiten Kindes vom AG ve ...

Sehr geehrte Frau Bader,  ich würde gerne Teilzeit während Elternzeit arbeiten. Dies ist jedoch nur in einem Umfang ab 15 Stunden möglich.  Bei meinem Arbeitgeber habe ich aktuell nur einen 12 Stunden Vertrag. (Ich war mal Vollzeit, hatte dann aber auf 12 Stunden reduziert, da meine Schwiegereltern nicht mehr Betreuung übernehmen konnten.)  Kann ...

Hallo Frau Bader, mein Mann und ich würden gerne mit unserem Kind nach Süddänemark auswandern. Ich bin aktuell Beamtin in Bayern. Unser Gedanke war, dass ich eine Versetzung beantrage nach Schleswig-Holstein, was jedoch sehr lange dauern kann. Bei einer (familienpolitischen) Beurlaubung meine ich, dass ich keinen Beilhilfeanspruch mehr habe, soda ...

Guten Tag, ich bin bis zum 28.07. in Elternzeit und habe am 01.07. das letzte Mal Elterngeld Plus erhalten (Für den Zeitraum 28.06.-28.07.)Ich habe während der Zeit auch 15 Stunden in TZ gearbeitet, damit es zu keiner Kürzung kommt und das war für die EG Stelle auch soweit okay. Nun hat der Arbeitgeber am Ende des Monats das "neue" Teilzeitgehalt ...

Hallo Frau Bader, mein älterer Sohn kam vor 3 Jahren auf die Welt (9.8.2023). Ich hatte dann 3 Jahre Elternzeit, bis zum 8.8.2026. Vor der Elternzeit habe ich in Vollzeit gearbeitet. Seit ca. einem Jahr (seit Juli 2025) hatte ich Teilzeit in Elternzeit gearbeitet (20%). Ich bin nun erneut schwanger mit errechnetem Geburtstermin am 21.9.2026. De ...

Guten Tag Frau Bader, ich arbeite und bin sozialversichert in Deutschland. Meine Ehefrau arbeitet und lebt in Kroatien. Unser Kind wird ebenfalls mit ihr in Kroatien leben. Meine Frau erhält dort nach der Geburt für 12 Monate die kroatische Mutterschafts-/Elternleistung. Mein Wunsch ist es, möglichst lange bei meinem Kind zu sein und mich in di ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich war im öffentlichen Dienst mit einem befristeten Arbeitsverhältnis angestellt. Im Oktober 2025 ist dieses Arbeitsverhältnis ausgelaufen. Die Elternzeit habe ich für den Zeitraum von Mai 2025 bis März 2027 angegeben. Ich würde gerne die volle 3-jährige Elternzeit in Anspruch nehmen. Gibt es da eine Möglichkeit, wenn man ...

Hallo Frau Bader, ich fange nach meiner Elternzeit wieder an zu Arbeiten. Ich starte mit 16 Wochenstunden verteilt auf zwei Tage. Aus meiner Zeit vor der Elternzeit habe ich noch 16 Tage Urlaub, ich habe Vollzeit gearbeitet. Jetzt wird mein Urlaub vor dem eigentlichen Start abgegolten so dass ich 3 Wochen zu Hause bin aber trotzdem schon Gehalt be ...

Hallo, ich habe eine Frage zu meiner bevorstehenden Rückkehr aus der Elternzeit und zur Gestaltung meiner Arbeitszeit ab März 2027. Ich arbeite in einem sehr großen Unternehmen, in dem es verschiedene Teilzeitmodelle und individuelle Arbeitszeitlösungen möglich sind. Ich habe hierzu bereits mit der Personalabteilung gesprochen. Dort wurde mir e ...