Mitglied inaktiv
Hallo, ich wollte mal fragen, ob das so past wie ich den Antrag auf Elternzeit einreichen würde: " Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich Elternzeit für die Erziehung und Betreuung meines Kindes. Voraussichtlicher Geburtstermin ist der 17.03.2016. Im Anschluss an die gesetzliche Mutterschutzfrist möchte ich für 2 Jahre die Elternzeit beantragen. Nach Ablauf dieser 24-monatigen Elternzeit, stehe ich dem Unternehmen ab dem 17.03.2018 (Anpassung an den tatsächlichen Geburtstermin vorausgesetzt) wieder voll zur Verfügung. Ich versichere, dass mein Kind von mir erzogen und betreut wird und dass wir zusammen in einem Haushalt leben. Bitte bestätigen Sie mir schriftlich den Erhalt und die Gültigkeit dieses Schreibens. Für Rückfragen stehe ich selbstverständlich gerne zur Verfügung. Die Geburtsurkunde wird selbstverständlich nachgereicht. " Würde das so passen, ach von den Zeitangaben her?! Weil ich finde das ein wen ig verwirrend ab wann/wie/wo/Wielange Elternzeit beantragt wird. Vielen Dank schonmal! Liebe Grüße, Engelchen1106
Hallo, bitte die Hinweise lesen Liebe Grüße NB
malini
Von den Daten her passt das, zwei Jahre EZ bedeutet, dass du am 2. Geburtstag des Kindes wieder beginnst. Der AG muss die EZ nicht absegnen, er hat da kein Mitspracherecht. Aber eine Bestätigung schadet sicher nicht.
Sternenschnuppe
Viel zu lang :-) Und Du beantragst nix, Du meldest nur, der AG hat nix zu genehmigen, er darf nur abnicken. Auch das mit dem Mutterschutz ist zu viel, würde Deine Daten auch unstimmig machen. " Hiermit melde ich Ihnen meine Elternzeit für mein Kind ( voraussichtlicher ET oder tatsächlicher ) bis zum xx.xx.xxxxx an. Mit freundlichen Grüßen " Das reicht ! Nimmst Du exakt zwei Jahre, dann musst Du genau am zweiten Geburtstag wieder arbeiten. Du kannst ein Datum Deiner Wahl nehmen, vielleicht möchtest Du ein oder zwei Tage nach dem Geburtstag erst los. Bedenke auch zu wann ihr garantiert eine Betreuung habt. Viele nehmen immer nur nach den Sommerferien auf. Aber verlängern kannst Du ggf. ja noch.
Mitglied inaktiv
Und die Geburtsurkunde würde ich nur nachreichen, wenn sie jemand anfordert. Wir mussten bei uns auch keine einreichen. Wenn dein AG so paranoid ist, dass er dir die Geburt nicht glaubt, kann er die ja einfordern. Was gehen die sonst die Daten deines Kindes an? LG Lilly
Sternenschnuppe
Elternzeit gibt es nur wenn ein Kind da ist. Das wird der AG sich wohl belegen lassen dürfen. Immerhin muss er es der Krankenkasse melden, den Job reservieren etc. Was ist an den Daten denn so geheim bei Euch ?
Mitglied inaktiv
Wenn der AG seinen Angestellten nicht glaubt, dass sie nach Schwangerschaft und Mutterschutz ein Kind bekommen haben, dann halte ich das nun einmal für paranoid. Eine eigene Meinung darf man hier ja wohl haben, selbst wenn die nicht mit deiner übereinstimmt. Und warum sollte es den AG z.B. etwas angehen, wer der Vater ist? Wenn man ein falsches Datum angibt oder die gesamte Geburt erfindet hätte das ohnhin weitreichendere Folgen in Bezug auf Versicherungsbetrug und was nicht alles. Und das geht dann ja ohnehin alles auf die Kappe des Angestellten. LG Lilly
Ähnliche Fragen
Sehr geehrte Frau Bader, Meine Elternzeit endet Ende Oktober und dann möchte ich von meiner vorherigen Vollzeit auf Teilzeit gehen, 15 Std auf 3 Tage verteilt. Ich habe noch den vollen Resturlaub aus der Vollzeitbeschäftigung vor Mutterschutz und Elternzeit, da ich ein volles BV bekommen habe. Wie darf der Resturlaub genommen werden? Dar ...
Wie berechnet sich der Lohn im BV, wenn sich das BV direkt an das offizielle Ende von 3 Jahren Elternzeit anschließt? In diesem Fall gibt es ja keine letzten 3 Monatslöhne, die zur Berechnung herangezogen werden können. Ist es in diesem Fall nützlich die SS erst dem Arbeitgeber mitzuteilen, nachdem der Resturlaub von vor der Elternzeit genommen ...
Sehr geehrte Frau Bader, es geht um die Elternzeit und das Elterngeld meines Mannes (Kind geboren 11/2024). Er hatte im Juli einen Monat Elternzeit genommen( mit Elterngeld Basis), einen weiteren Monat nimmt er im Mai 2026 mit Elterngeld Plus. Er erhielt für dieses Jahr Juli Elterngeld Basis, den vollen Satz. Er arbeitet als Verkäufer und sein ...
Sehr geehrte Frau Bader, meine Elternzeit ist im November diesen Jahres seit 2 Jahren vorbei. Ich bin damals für 3 Jahre in Elternzeit gegangen, nach der Elternzeit wollte ich nicht zurückkehren und mein Arbeitgeber hatte auch als Ersatz für mich eine Azubi eingestellt, die dann übernommen wurde. Somit waren wir Beide zufrieden und es gab keine ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich derzeit noch in Elternzeit und wollte ab 1.10.25 wieder in Teilzeit in Elternzeit bei meinem derzeitigen Arbeitgeber starten. Nun ist es so, dass ich vor der Schwangerschaft bereits unter Depressionen - auch durch meinen derzeitigen Arbeitgeber bedingt - litt. Eigentlich möchte ich nicht mehr zu me ...
Hallo, anfang des Jahres kam unsere gemeinsame Tochter zur Welt. Da ich meinen Masterabschluss in einem technischen Bereich gemacht habe und gerne meine Karriere vorantreiben möchte, haben wir uns entschlossen, dass ich nur im Mutterschutz zuhause bleibe und mein Partner (wir sind nicht verheiratet) dafür bei unserer Tochter bleibt. Mein ...
Guten Tag Frau Bader, ich bin vor einem Jahr (in meiner Elternzeit) an Brustkrebs erkrankt. Die Krankheit hat mich schon knapp 1000 Euro gekostet. Im Moment habe ich, da ich mich in Elternzeit befinde, keinen Anspruch auf Krankengeld. Nun endet meine Elternzeit zum Jahresbeginn und ich weiß jetzt schon, das meine Chemotherapie zu diesem Zeitpu ...
Guten Tag Frau Bader, ich bin vor einem Jahr (in meiner Elternzeit) an Brustkrebs erkrankt. Die Krankheit hat mich schon knapp 1000 Euro gekostet. Im Moment habe ich, da ich mich in Elternzeit befinde, keinen Anspruch auf Krankengeld. Nun endet meine Elternzeit zum Jahresbeginn und ich weiß jetzt schon, das meine Chemotherapie zu diesem Zeitpu ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe 2 Jahre Elternzeit beantragt. Sollte ich nach einem Jahr erneut schwanger werden: Kann ich die Elternzeit vorzeitig beenden, auch ohne meine Arbeit wieder aufgenommen zu haben? Oder muss ich die Elternzeit bis zum Mutterschutz fortführen, obwohl ich in einer Kita ohnehin direkt ins Beschäftigungsverbot falle ...
Hallo Frau Bader, ich bin verbeamtete Lehrerin und noch bis Anfang Januar in Elternzeit. Da wir uns ein zweites Kind wünschen, stellt sich für mich die Frage, wie viel Gehalt ich bekomme, wenn ich während der Elternzeit erneut schwanger werde und ein Beschäftigungsverbot erhalten sollte. Würde ich dann nach dem vereinbarten Ende der Elternz ...
Die letzten 10 Beiträge
- Elterngeld -Zeitpunkt Steuerklassenwechsel
- Beschäftigungsverbot nach erneuter Schwangerschaft
- Arbeitgeberzuschuss Mutterschaftsgeld
- Änderung der Steuerklasse vor der Geburt des Kindes
- Gerichtsverfahren, wenn man Mutter-Kind-Kur macht
- Brüder, Weihnachten getrennt?
- Rückfragen zur nachträglichen Beantragung der Partnermonate beim Elterngeld
- Brüder, Weihnachten getrennt?
- KITA Vertrag gekürzt
- Beschäftigungsverbot nach Elternzeit, Gehalt?