Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Wie beantrage ich Elternzeit richtig?

Frage: Wie beantrage ich Elternzeit richtig?

Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Hallo, ich wollte mal fragen, ob das so past wie ich den Antrag auf Elternzeit einreichen würde: " Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich Elternzeit für die Erziehung und Betreuung meines Kindes. Voraussichtlicher Geburtstermin ist der 17.03.2016. Im Anschluss an die gesetzliche Mutterschutzfrist möchte ich für 2 Jahre die Elternzeit beantragen. Nach Ablauf dieser 24-monatigen Elternzeit, stehe ich dem Unternehmen ab dem 17.03.2018 (Anpassung an den tatsächlichen Geburtstermin vorausgesetzt) wieder voll zur Verfügung. Ich versichere, dass mein Kind von mir erzogen und betreut wird und dass wir zusammen in einem Haushalt leben. Bitte bestätigen Sie mir schriftlich den Erhalt und die Gültigkeit dieses Schreibens. Für Rückfragen stehe ich selbstverständlich gerne zur Verfügung. Die Geburtsurkunde wird selbstverständlich nachgereicht. " Würde das so passen, ach von den Zeitangaben her?! Weil ich finde das ein wen ig verwirrend ab wann/wie/wo/Wielange Elternzeit beantragt wird. Vielen Dank schonmal! Liebe Grüße, Engelchen1106


malini

Beitrag melden

Von den Daten her passt das, zwei Jahre EZ bedeutet, dass du am 2. Geburtstag des Kindes wieder beginnst. Der AG muss die EZ nicht absegnen, er hat da kein Mitspracherecht. Aber eine Bestätigung schadet sicher nicht.


Sternenschnuppe

Beitrag melden

Viel zu lang :-) Und Du beantragst nix, Du meldest nur, der AG hat nix zu genehmigen, er darf nur abnicken. Auch das mit dem Mutterschutz ist zu viel, würde Deine Daten auch unstimmig machen. " Hiermit melde ich Ihnen meine Elternzeit für mein Kind ( voraussichtlicher ET oder tatsächlicher ) bis zum xx.xx.xxxxx an. Mit freundlichen Grüßen " Das reicht ! Nimmst Du exakt zwei Jahre, dann musst Du genau am zweiten Geburtstag wieder arbeiten. Du kannst ein Datum Deiner Wahl nehmen, vielleicht möchtest Du ein oder zwei Tage nach dem Geburtstag erst los. Bedenke auch zu wann ihr garantiert eine Betreuung habt. Viele nehmen immer nur nach den Sommerferien auf. Aber verlängern kannst Du ggf. ja noch.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Und die Geburtsurkunde würde ich nur nachreichen, wenn sie jemand anfordert. Wir mussten bei uns auch keine einreichen. Wenn dein AG so paranoid ist, dass er dir die Geburt nicht glaubt, kann er die ja einfordern. Was gehen die sonst die Daten deines Kindes an? LG Lilly


Sternenschnuppe

Beitrag melden

Elternzeit gibt es nur wenn ein Kind da ist. Das wird der AG sich wohl belegen lassen dürfen. Immerhin muss er es der Krankenkasse melden, den Job reservieren etc. Was ist an den Daten denn so geheim bei Euch ?


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Wenn der AG seinen Angestellten nicht glaubt, dass sie nach Schwangerschaft und Mutterschutz ein Kind bekommen haben, dann halte ich das nun einmal für paranoid. Eine eigene Meinung darf man hier ja wohl haben, selbst wenn die nicht mit deiner übereinstimmt. Und warum sollte es den AG z.B. etwas angehen, wer der Vater ist? Wenn man ein falsches Datum angibt oder die gesamte Geburt erfindet hätte das ohnhin weitreichendere Folgen in Bezug auf Versicherungsbetrug und was nicht alles. Und das geht dann ja ohnehin alles auf die Kappe des Angestellten. LG Lilly


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo, Ich fange nach 1 Jahr Elternzeit im Mai wieder an zu arbeiten. Während meiner Elternzeit wurde mein Arbeitgeber von einer anderen größeren  Firma gekauft. Ich habe dem neuen Arbeitgeber, welcher ja unsere Verträge übernommen hat, rechtzeitig einen Antrag auf Teilzeit (30 Stunden statt 40 Stunden) gestellt da die Kita bis 17 uhr offen hat un ...

Hallo, Ich bin momentan in Elternzeit zuhause und habe noch einiges an Resturlaub von vor der Schwangerschaft übrig. Eigentlich wollte ich im September wieder Vollzeit anfangen zu arbeiten. Da ich dann aber nur 1,25 Jahre habe um den Resturlaub abzubauen, verlängere ich meine Elternzeit bis ins neue Jahr. Ich arbeite also ab September Teilzeit in ...

Guten Abend, ich hätte mal eine etwas komplexere Frage und hoffe dass Sie mir vielleicht helfen können. Kurz zur Vorgeschichte: Ende Oktober 2024 habe ich unser Baby bekommen. Daraufhin habe ich bis zum 2. Geburtstag Elternzeit beantragt und mit meiner Chefin (Selbständige Ärztin) mündlich vereinbart dass ich, je nachdem wie es nach einem Jahr mit ...

Hallo Frau Bader, meine EZ geht bis 30.11.26. ich würde gern einen neuen Job antreten zum 1.11.26, Kind ist betreut.  Kündigungsfrist sind 4 Wochen.  wie komme ich am besten raus? 3 Monate zum Ende passt ja dann nicht. Kann ich einfach im Sommer die Kündigung rausschicken zum 31.10.26? Danke! Liebe Grüße 

Hallo Frau Bader, der Mutterschutz von Kind 2 beginnt ca. 6 Wochen nach Ende der Elternzeit von Kind 1. Hatte für Kind 1 3 Jahre Elternzeit beantragt und kann somit nicht mehr verlängert werden. Wie überbrücke ich am Besten diese 6 Wochen? Der AG ist nicht gerade begeistert davon die 6 Wochen zu arbeiten, da meine alte Stelle anderweitig vergebe ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich habe drei Fragen. 1) Aufteilung der Elternzeit Ich bin im letzten Monat schwanger. Mein Mann und ich arbeiten beide Vollzeit beim gleichen Arbeitgeber (Krankenhaus). Unser Kind wird voraussichtlich Ende März / Anfang April 2026 geboren. Wir möchten insgesamt 14 Monate Basiselterngeld beziehen. Sicher ist: - ...

Guten Tag Frau Bader, Ich bin seit mehr als 10 Jahren bei einem großen Unternehmen in Vollzeit angestellt. Aktuell arbeite ich aber in gesetzlicher Elternzeit nur 20 Stunden wöchentlich, ab Juni würde ich wieder vollzeit arbeiten. Nun hat mir das Unternehmen ein Abfindungsangebot unterbreitet welches die Abfindungssumme anhand meines aktuellen Ge ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich hoffe Sie können mir helfen, ich bin tatsächlich ein bissl verwirrt. Ich habe ein Resturlaub von 39tage, meine Elternzeit endet am 12.04.2026. mein Resturlaub wird an den Ende meiner Elternzeit dran gehangen sprich von 13.4 - Juni. meine neuer Arbeitsvertrag, in gleichen Unternehmen nur weniger Stunden, beginnt am 01 ...

Hallo Frau Bader, ich bin aktuell noch bis September in Elternzeit. Meine Arbeitsstelle ist ca 250 km von meinem Wohnort entfernt, nach der Elternzeit ist es mir also nicht möglich mein Kind adäquat zu betreuen mit dieser Arbeitsstelle. Ich arbeite in einem Unternehmen mit 3 Angestellten und 2 Chefs. Ich möchte nach der Elternzeit also aus dem Unte ...

Guten Tag Frau Bader, ich befinde mich aktuell in einer schwierigen Situation: Ich bin Wirtschaftsingenieurin und bei einem mittelständischen Automobildienstleister im Raum Stuttgart angestellt. Nach der Geburt meiner Tochter war ich knapp 3 Jahre in Elternzeit (verlängert wegen fehlender Kinderbetreuung und abgelehnter Teilzeitbeschäftigung). ...