Sonnenuntergang
Guten Abend, gerade frisch getrennt, hat der Ehemann seine eigene Wohnung angezündet, alles komplett ausgebrannt. Mutter mit zwei Kindern steht vor dem nichts. Tatverdacht: versuchter Mord u Brandstiftung. Mann in U-Haft für unbestimmte Zeit. Wie kann man das alleinige Sorgerecht beantragen, wie u wo bekommt man Hilfe wenn man Versicherungen die nicht auf den Namen der Frau laufen, aber von dem gemeinsamen Konto abgehen, kündigen will! Vielen Dank
Hallo, Während der Ehe wird das Sorgerecht in der Regel gemeinsam ausgeübt. Es ist aber möglich Vollmachten ausstellen. Wenn es meine Mandantin wäre ,würde ich raten, sofort die Scheidung zu beantragen. Hier muss nicht das Trennungsjahr abgewartet werden. Danach geht es mit dem Sorgerecht einfach, wenn er länger einsitzt. Liebe Grüße NB
mamavonbaby
Jugendamt. Das hilft in diesem Fall bestimmt. Das alleinige Sorgerecht kann man bei der Scheidung beantragen. Bzw wenn man nicht verheiratet ist, dann bei Gericht beantragen. Versicherungen, die nicht auf den eigenen Namen laufen kann man selbst nicht kündigen. Die Frau soll sich sofort ein eigenes Konto zulegen, das geht online relativ schnell bzw sofort Montag in die nächste Bank der Wahl und dort eins eröffnen und ihre Einkünfte schnellstmöglich dann da hin zahlen lassen.
mellomania
ich würde mir schnellstens einen Anwalt holen. das vorab. da kommt sicher noch mehr
Sonnenuntergang
Anwältin ist eingeschaltet, jedoch fraglich ob man das was sie gesagt hat si stehen lassen soll. Diese sagte man habe keine Chance auf das alleinige Sorgerecht.
Mamamaike
Hallo, ich könnte mir denken, dass bei Untersuchungshaft da noch nichts zu machen ist. Bis zur Verurteilung gelten Angeklagte als tatverdächtig, aber (noch) nicht als schuldig. Da muss auf jeden Fall das Jugendamt mit ins Boot und Unterschriften womöglich ersetzt werden. Und es kommt ja vielleicht auch darauf an, wen der Tatverdächtige versucht hat zu ermorden. Wenn es Frau und Kinder waren, dürfte nach einer Verurteilung evtl ein Sorgerechtsentzug möglich sein, wenn er zB einen Raubmord begangen hat, muss das nicht unbedingt das Sorgerecht betreffen. Ich denke, dass es da durchaus a) Unterschiede und b) Hürden gibt. Viele Grüße
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