Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

wg. Aufhebungsvertrag / Kündigung

Frage: wg. Aufhebungsvertrag / Kündigung

Mitglied inaktiv

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Hallo Frau Bader, ich habe für einen Teilzeitjob 3 Jahre Elternzeit beantragt. Die Elternzeit läuft nun noch 2 Jahre. Da mir mein 400EUR-Job gekündigt wurde und das Elterngeld diesen Monat auch wegfällt, siehts finanziell sehr schlecht bei uns aus. Nun spiele ich mit dem Gedanken, meinen Teilzeitjob zu kündigen um dem Arbeitsmarkt wieder zur Verfügung zu stehen. So kann ich mir was neues suchen und muss nicht noch 2 Jahre warten. Oder wäre es besser, einen Aufhebungsvertrag zu machen. Eine Wartezeit auf Arbeitslosengeld hätt ich doch bei beiden Varianten doch immer oder? LG und Danke Doris


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, warum wählen Sie nicht die sichere Methode: gar nicht kündigen und sich einen Nebenjob bei einem anderen Ag suchen. Da muss der alte AG aber zustimmen. Oder TZ beim alten AG beantragen? Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

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Hallo, ich denke mal in der jetzigen Arbeitslage ist es gar nicht so leicht einen Nebenjob zu finden. Und mein AG würde dem bestimmt auch nicht zustimmen. TZ- hab ich gearbeitet. Wie sieht es mit Arbeitslostengeldanspruch aus? Danke


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