Sunny2501
Hallo Frau Bäder, ich habe folgendes Problem. Ich habe einen Sohn der 10monate alt ist. Im Oktober beziehe ich zum letzen mal Elterngeld. Meine Elternzeit geht aber bis zum 2.12.17. Nun bin ich wieder im 5.monat schwanger und weiß nicht wie ich den November überbrücken soll. Aber mitte dezember bin ich wieder im mutterschutz. Kann ich irgendwo finanzielle Unterstützung beantragen? Ich hoffe sie können mir helfen. LG
Hallo, da bleiben nur die Leistungen des Jobcenters. Liebe Grüße NB
Terkey235
Hallo Sunny, der Vater deines Kindes ist finanziell für euch verantwortlich. LG terkey
Sunny2501
Und da gibt es keine weiteren Möglichkeiten?
Sternenschnuppe
Doch. Rücklagen schaffen. Verdient Dein Partner zu wenig ?
Sunny2501
Nein eigentlich verdient er recht gut. Mir wurde gesagt ich könne beim Jobcenter eine Art Sozialhilfe beantragen aber da wird sicherlich sein Verdienst angerechnet.
Sunny2501
Außerdem bin ich ja nicht arbeitslos.
Terkey235
Wenn dein Partner gut verdient, ist doch alles wunderbar. Dann seid ihr in einer gesicherten Situation. Damit habt ihr Glück und seid vermutlich nicht bedürftig. Weitere Leistungen braucht ihr also vermutlich nicht. Klar, sein Verdienst würde angerechnet werden, ebenso wie z.B. Kindergeld. Wenn der Verdienst gut ist, ist man entsprechend natürlich nicht berechtigt, weil es gar nicht nötig ist, soziale Hilfen zu erhalten, wenn man sie nicht braucht. LG terkey
Sunny2501
Danke für die Antworten. Lg
Kristiiin
Ich sehe den Zusammenhang zu der neuen SS nicht ... Sie haben doch so geplant? Auch wenn Sie nicht erneut schwanger währen, hätten Sie den November keine Einnahmen. Das hätten Sie im Vorfeld klären mussen. Wenn ihr Partner/Mann gut verdient, wird das ja so geplant gewesen sein oder?
Sunny2501
Nein geplant war es die Elternzeit zu verkürzen und dann wieder arbeiten zu gehen. LG
Tina_33
Und was spricht dagegen im November zu arbeiten?
Sunny2501
Mein Frauenarzt. Ich arbeite in einer fleischerei. Durch die Kälte hatte ich in der letzen ss schon eine Nierenbeckenentzündung.
Kristiiin
Das könnte Ihr FA so noch nicht Mal bestimmen. Eine mögliche Nierenbeckenentzündung ist kein Grund für ein BV, weder individuell noch generell. Reden Sie doch mit Ihrem AG ob er eine andere Verwendung hat. Soziale Leistungen stehen Ihnen unter diesen Umständen ziemlich sicher nicht zu.
Mitglied inaktiv
Die Frage ist, was genau war mit dem AG abgemacht. Die EZ vorzeitig beenden ist eh nicht möglich mal eben so. Weder schwanger noch unschwanger. Ist aber auch gar nicht unbedingt nötig, da man ja innerhalb der EZ eben bis zu 30 Std die Woche arbeiten darf. Wenn von Anfang an geplant war das du ab Oktober oder November innerhalb der EZ wieder arbeitest -. eben auf TZ - dann geht das ganz normal. War nichts ausgemacht, dann hast du es in der Hinsicht leider etwas schwerer. Du kannst deinen AG fragen ob du noch bis zum neuen Mutterschutz in TZ arbeiten kannst, oder ihn bitten das er sein OK gibt damit du woanders arbeitest. Fraglich halt wie groß die Chancen sind wenn du schon dich hochschwanger bewirbst. Die Frage ob BV oder nicht stellt sich erst dann wenn du wirklich die entsprechenden Voraussetzungen erfüllst. Heißt Du hast einen Job - das kann wie gesagt auch eine TZ-Stelle innerhalb der EZ sein, Du bist grundsätzlich arbeitsfähig, sprich nicht krank und hast eine Kinderbetreuung und der AG hat keinen Arbeitsplatz an dem er dich sonstwie beschäftigen kann.
Terkey235
Hochschwanger in einer kalten Fleischerei, das muss nun wirklich nicht sein. Im Zweifel würde ich lieber versuchen, ein bisschen was wegzulegen. Und ansonsten den Partner zu Kasse bitten. Es handelt sich ja zum Glück nur um einen recht kurzen Zeitraum. Da würde ich auch keine Erkrankungen dieser Art riskieren wollen. LG terkey
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