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Sehr geehrte Frau Bader, bin mit meiner Tochter(3J.) Ende April von Hamburg nach Baden-Württemberg gezogen und lebe hier mit meinem neuen Partner in einer eheähnlichen Gemeinschaft und habe kein Einkommen u. werde dieses auch in näherer Zukunft nicht haben. Mit meinen getrenntlebenden Ehemann ist alles geregelt und abgesprochen. Wie können wir die Scheidungskosten so gering wie möglich halten(1. o. 2 Anwälte...)Ich habe ja kein Geld um einen Anwalt zu bezahlen. Wir haben uns auch nur auf den Unterhalt von 200€ für unsere Tochter geeinigt ich habe auf meinen Unterhalt verzichtet um meiner Tochter ein friedliches leben mit Ihrem Vater bieten zu können u. um meinen Ex-Mann nicht zu ruinieren (der muß ja auch leben). Mein Ex-Mann hat nächstes Jahr ca. 1200€ netto Einkommen davon geht aber noch der Unterhalt für unsere Tochter ab, wenn wir uns Scheiden lassen wollen. So weit erstmal, lieben Gruß u. vielen Dank für Ihre Mühe Christiane Wildt
Liebe Christiane, Sie können zum zuständigen Amtsgericht gehen und Prozeßkostenhilfe beantragen. Es gibt dort eventuell (je nach Einkommens- und Vermögensverhältnissen, eine kostenlose oder in kleine Raten zu begleichende Rechtsberatung. Gruß, N.B.
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