Nidola
Hallo Frau Bader Unser 1. Kind ist am 4.3.2012 geboren und ich habe 3 Jahre Elternzeit beantragt. Vom 1.3.2013 bis 28.2.2014 habe ich mit Genehmigung meines 1. Arbeitgebers eine geringfügige Beschäftigung (400,00 Euro) bei einem anderen Arbeitgeber angenommen (wegen Umzug) . Am 31.3.2014 beginnt der Mutterschutz unseres 2. Kindes. Steht mir 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt Mutterschaftsgeld zu.? und von welchem Arbeitgeber.? Gruß Doreen
Hallo, nach der Gesetzesänderung ab 2013 besteht nach § 16 BEEG die Möglichkeit, am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes die alte Elternzeit zu beenden. Der AG hat da kein Mitspracherecht. Das tut man am besten schriftlich und schon entsprechend vorher (mit Angabe des voraussichtlichen Beginns des neuen Mutterschutzes + Attest Arzt). Man erhält dann vom Arbeitgeber und der Krankenkasse jeweils die Anteile zum MG. Man kann jedoch nicht schon eher die Elternzeit beenden, um bei einem Beschäftigungsverbotlohn zu erhalten. Bis zu zwölf Monate der ersten Elternzeit kann man mit Zustimmung des Arbeitgebers bis zum achten Geburtstag des Kindes übertragen. Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (nicht jedoch Zeiten einer verlängerten Elterngeldauszahlung) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung oder wegen Wehr- oder Zivildienstzeiten das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Sollte der Rückgriff auf weiter zurückliegende Monate jedoch nachteilig sein, können die Eltern schriftlich darauf verzichten. Bei Selbstständigen würden die zuvor genannten Monate nur auf Antrag von der Einkommensermittlung ausgenommen und an deren Stelle weiter zurückliegende Monate berücksichtigt. Liebe Grüße, NB
CKEL0410
Hallo bei einem 400 euro job gibt es kein Mutterschaftsgeld. Beim Hauptjob kann man wohl die Elternzeit zum Beginn des Mutterschutz beenden um so Mutterschaftsgeld zu bekommen, also so lese ich das hier immer raus.
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