Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

2 Beschäftigungsverhältnisse wer zahlt Mutterschaftsgeld

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: 2 Beschäftigungsverhältnisse wer zahlt Mutterschaftsgeld

Franzi3.Baby

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Hallo, habe Fragen zum  Mutterschaftsgeld vielleicht können sie mir helfen. Meine Frau hat 2 Arbeitgeber.   Arbeitsverhältnis 1 ruht in Elternzeit seit 12/2012 - 05/2018. Verdienst ca. 1700 € netto. Da ihr Arbeitgeber keine Teilzeitbeschäftigung während der Elternzeit anbieten konnte hat sie eine Erlaubnis wo anderst in der Elternzeit zu arbeiten. Seit 05/2016 arbeitet sie mit der Zustimmung von AG1 in der Elternzeit woanders in Teilzeit AG2 Verdienst 750 € netto das Arbeitsverhältnis ist unbefristet  Wer zahlt jetzt das Mutterschaftsgeld Arbeitgeber 1 müsste ja mehr zahlen als Arbeitgeber 2 dort war sie Vollzeit beschäftigt. Oder muss ganz normal der jetziger Arbeitgeber 2 bezahlen?  Oder sogar beide. Bei AG1 würden wir die Elternzeit zur Mutterschutzftist 24.12.2018 hin vorzeitig beenden. Um das volle Mutterschaftsgeld zu erhalten das ging bei unserem 2 Sohn auch. Da hatte sie aber keine Teilzeitstelle während der Elternzeit. Können Sie mir helfen und kennen sich aus? Niemand scheint bescheid zu wissen. Meine Frau hat ihre Krankenkasse gefragt aber immer noch keine Antwort. Die Rechtslage ist wohl unklar. Gibt es keine Paragraphen oder Gesetzesauszüge? Oder eine Stelle wo man sich hin wenden kann? Sie wird immer an ihre Krankenkasse verwiesen... die wissen es aber wohl nicht. Eigentlich ist es doch eine Mehrfachbeschäftigung. Die AG müssen sich den Zuschuss der Krankenkasse von 13 € täglich teilen und beide zahlen? Können Sie da ein Rechenbeispiel machen mit den angegebenen Nettogehältern? welche Abrechnungen müsste AG1 herziehen die letzte 3 vor der Elternzeit? Weil Mutterschaftszuschuss hat sie auch bekommen für Kind1 &2 diese Abrechnungen werden nicht genommen zum Netzodurchschnitt errechnen? Sondern die vor der Elternzeit 12/2012? November / Oktober/ September 2012? Nur Grundgehalt oder auch Einmalzahlungen und Zuschüsse z.B. Fahrtkosten? Vielen Dank Vorab für Ihre Hilfe.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, es müssen beide anteilig zahlen. Aber ein Rechenbeispiel müsste ich selber im Netz suchen Liebe Grüße NB


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