Matrosenbaby 2108
Hallo frau bader , Mein problem fängt so an das ich am 1.8.18 meine neue arbeitsstelle anfing und schon schwanger war aber es nicht gleich gesagt habe (13ssw am 1.8.18) wollte es auch noch nicht gleich sagen , da ich erstmal meinen arbeitgeber zeigen wollte das ich arbeiten kann.mein jüngster hat mich am 5.8.18 mit magen-darm angesteckt und meine hausärztin hat mich vom 6.8-10.8 krank geschrieben . Am 8.8.18 hatte ich eine ordentliche kündigung(ohne angaben von gründen)im briefkasten und der letzte arbeitstag sollte der 23.8.18 sein . Habe am 9.8.18 das gespräch gesucht mit meinem chef und ihm per schwangerschaftsbestätigung mitgeteielt das ich schwanger bin . Er meint trotzdem das es rechtens ist und er die kündigung nich zurück nimmt . FRAGE 1: ist er damit im recht ? Ich bin nach diesem negativen gespräch gleich in verbindung mit meinem arbeitsrecht anwalt getreten und eine kündigungsschutzklage fertig gemacht . Aufgrund dieses negativen stresses ging es mir gesundheitlich immer schlechter kreislauf, gewichtsverlusst , anhaltende übelkeit , starkes ziehen im unterleib ... usw. Meine frauenärztin hat mich jetzt krank geschrieben und wird mich bestimmt auch noch weiter krank schreiben . Habe auch arbeitslosengeld beantragt zusätzlich beantragt da ich auch nicht in die zukunft schauen kann . Ich weiß das die schwangerschaftsbedingte krankschreibung bei der berechnung des elterngeldes ausgeklammert wird . FRAGE 2: aber wie sieht das bei arbeitslosengeld aus wenn man in einer kündigungsschutzklage ist ? FRAGE 3: was ist wenn ich jetzt bis zum mutterschutz krank geschrieben werde oder drüber hinaus? FRAGE 4: Wer zahlt mir dann geld ? FRAGE 5: Was passiert nach der entbindung ? FRAGE 6: Welche leistungen kann ich bekommen wenn sich der prozess mit der kündigungsschutzklage nicht geklärt hat ? Vielen dank schonmal im vorraus GLG
Hallo, Nein, er darf nicht kündigen. Sie dürfen sich aber auch nicht grundlos bis zum Mutterschutz krankschreiben lassen. Liebe Grüße NB
Felica
Keine Sorge, Kündigung ist nicht durchsetzbar außer du hast dir was zuschulden kommen lassen. Probezeit gilt als bestanden. AG kann dich also nicht einfach so kündigen. Wegen Krankschreibung, nach 6 Wochen rutscht du ins KG. Aber nur dann wenn es schwangerschaftsbedingt ist wird das Krankengeld beim EG ausgeklammert. Fraglich ob das bei Stress, also Psyche greift. Die Krankschreibung muss wegen der Schwangerschaft erfolgen damit das greift, nicht weil du zufälligerweise schwanger bist. ALG1 würde wenn nur zum tragen kommen wenn der AG vor Gericht Erfolg hat. Wenn es so ist wie du schreibst, wird das kaum so kommen. Davon ab geht das mit den Kündigungsschutzklagen recht schnell. Da wirst du eher nicht Monate drauf warten müssen. Wahrscheinlich ist es so das der Richter den AG verdonnern wird das er dich wieder beschäftigt, möglicherweise ausstehendes Gehalt nachzahl und solltest du ALG1 bekommen haben das mit dem verrechnet wird. Bis zum Mutterschutz musst du dann entweder arbeiten oder wirst wegen Krankheit, Beschäftigungsverbot oder freiwilliger Freistellung des AG weiter bezahlt, bekommst dann Mutterschutzgeld und danach gehst du in EZ wo es dann eben EG gibt im ersten Jahr.
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