Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Wer stellt im Streitfall Beschäftigungsverbot aus?

Frage: Wer stellt im Streitfall Beschäftigungsverbot aus?

Lihannon

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Hallo Frau Bader! Mein Chef weigert sich generell ein Beschäftigungsverbot auszustellen ( bei meinen Schwangeren Vorgängerinnen auch) und verlangt, dass der FA das tun soll. Mein Arzt sagte mir aber das ginge nur, wenn das Verbot aufgrund der Schwangerschaft ausgestellt werden muss. Wenn der Arbeitsplatz nicht sicher ist, muss es vom Arbeitgeber kommen. Ich arbeite mit psychischen Kranken und Drogenabhängigen Menschen. Ich bin mache Hausbesuche und halte mich in Wohnungen auf wo Drogen genommen werden, Wo Ungeziefer ist und bin ständig mit den Klienten unterwegs. Ich bin nicht gegen Hepatitis geimpft. Mein Chef meint, ich könne ja einfach die Drogenabhängigen Klienten abgeben und nur noch die psychisch kranken betreuen. Ich finde keine Richtlinie im Mutterschutzgesetz, die speziell auf diese Themen eingeht. Kennen sie sich mit diesen Richtlinien aus? Vielen Dank


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, wenden Sie sich an das Gewerbeaufsichtsamt, die können Ihnen helfen. Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

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Der Chef muss kein Beschäftigungsverbot ausstellen, er muss nur die Arbeitsbedingungen gemäß den Vorgaben des Mutterschutzrechts einrichten. In diesem Fall wendet man sich einfach an die Aufsichtsbehörde für Mutterschutz, Anruf genügt: http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/familie,did=31058.html


allmountain

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Ich arbeite im stationären Bereich mit 24 chronisch psychisch kranken Männern und Frauen. Einer hat eine Hepatitis C Infektion gegen die man sich nicht impfen kann. Der AG stellt per se kein generelles BV aus. In meiner ersten Schwangerschaft bin ich bis zum Mutterschutz Vollzeit dort weiter arbeiten gegangen. Jetzt in meiner zweiten SS war mir gar nicht mehr wohl dabei. Das habe ich offen mit meinem AG besprochen, der mich zum Frauenarzt schickte wg individuellen BV. Der widerum verweigerte mir dies auszustellen, ich solle zum Betriebsarzt. Der stellte mir eine ,,Empfehlung" zum individuellen BV aus und schickte mich zurück zum FA. zuvor telefonierte ich aber mit dem AG und der wollte nun das Empfehlungsschreiben haben und er selbst schickt mich nun ins BV! Der AG hat selbst alle möglichen Stellen angerufen um sich abzusichern wg dem BV. Also bei der KK, bei der Aufsichtsbehörde, bei der obrigen Geschäftsleitung etc. Ich glaube, ich habe nur einfach Glück mit meinem AG gehabt. In unserem Ambulant betreuten Wohnen für psychisch kranke wird auch kein generelles BV ausgesprochen!


Mitglied inaktiv

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Hepatitis C ist nur über Blutkontakte ansteckend, nicht mal über Sexualkontakte. Da du den Patienten nicht operieren wirst (was aber auch nicht erlaubt wäre), besteht eigentlich ja keine Ansteckungsgefahr! Wenn die Aufsichtsbehörde involviert war, dann sind die Frage ja hoffentlich geklärt.


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