Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Wer stellt im Streitfall Beschäftigungsverbot aus?

Frage: Wer stellt im Streitfall Beschäftigungsverbot aus?

Lihannon

Beitrag melden

Hallo Frau Bader! Mein Chef weigert sich generell ein Beschäftigungsverbot auszustellen ( bei meinen Schwangeren Vorgängerinnen auch) und verlangt, dass der FA das tun soll. Mein Arzt sagte mir aber das ginge nur, wenn das Verbot aufgrund der Schwangerschaft ausgestellt werden muss. Wenn der Arbeitsplatz nicht sicher ist, muss es vom Arbeitgeber kommen. Ich arbeite mit psychischen Kranken und Drogenabhängigen Menschen. Ich bin mache Hausbesuche und halte mich in Wohnungen auf wo Drogen genommen werden, Wo Ungeziefer ist und bin ständig mit den Klienten unterwegs. Ich bin nicht gegen Hepatitis geimpft. Mein Chef meint, ich könne ja einfach die Drogenabhängigen Klienten abgeben und nur noch die psychisch kranken betreuen. Ich finde keine Richtlinie im Mutterschutzgesetz, die speziell auf diese Themen eingeht. Kennen sie sich mit diesen Richtlinien aus? Vielen Dank


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, wenden Sie sich an das Gewerbeaufsichtsamt, die können Ihnen helfen. Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Der Chef muss kein Beschäftigungsverbot ausstellen, er muss nur die Arbeitsbedingungen gemäß den Vorgaben des Mutterschutzrechts einrichten. In diesem Fall wendet man sich einfach an die Aufsichtsbehörde für Mutterschutz, Anruf genügt: http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/familie,did=31058.html


allmountain

Beitrag melden

Ich arbeite im stationären Bereich mit 24 chronisch psychisch kranken Männern und Frauen. Einer hat eine Hepatitis C Infektion gegen die man sich nicht impfen kann. Der AG stellt per se kein generelles BV aus. In meiner ersten Schwangerschaft bin ich bis zum Mutterschutz Vollzeit dort weiter arbeiten gegangen. Jetzt in meiner zweiten SS war mir gar nicht mehr wohl dabei. Das habe ich offen mit meinem AG besprochen, der mich zum Frauenarzt schickte wg individuellen BV. Der widerum verweigerte mir dies auszustellen, ich solle zum Betriebsarzt. Der stellte mir eine ,,Empfehlung" zum individuellen BV aus und schickte mich zurück zum FA. zuvor telefonierte ich aber mit dem AG und der wollte nun das Empfehlungsschreiben haben und er selbst schickt mich nun ins BV! Der AG hat selbst alle möglichen Stellen angerufen um sich abzusichern wg dem BV. Also bei der KK, bei der Aufsichtsbehörde, bei der obrigen Geschäftsleitung etc. Ich glaube, ich habe nur einfach Glück mit meinem AG gehabt. In unserem Ambulant betreuten Wohnen für psychisch kranke wird auch kein generelles BV ausgesprochen!


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Hepatitis C ist nur über Blutkontakte ansteckend, nicht mal über Sexualkontakte. Da du den Patienten nicht operieren wirst (was aber auch nicht erlaubt wäre), besteht eigentlich ja keine Ansteckungsgefahr! Wenn die Aufsichtsbehörde involviert war, dann sind die Frage ja hoffentlich geklärt.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Folgender Sachverhalt:  Schwangerschaft am 16.10.2025 festgestellt ( SS schon seit 6 Wochen bestehend)  individuelles Beschäftigungsverbot am 24.10.2025 von FÄ ausgestellt  am 15.09.26 von Vollzeit in Teilzeit gewechselt.  vertragsunterzeichnung am 17.09.2025  Was wird jetzt als Berechnung rangezogen?  

Sehr geehrte Frau Bader, mein Arbeitgeber hat am 12.02. anhand seiner Gefährdungsbeurteilung ein Beschäftigungsverbot, allerdings erst zum 1. März, ausgestellt, da ich zuvor noch Überstunden abbauen sollte - dem widersprach ich. Mitteilung der Schwangerschaft erfolgte bereits 2 Wochen zuvor, bereits da wurde Überstundenabbau angeordnet bis die Gefä ...

Liebe Frau Bader, Es ist aus gesundheitlichen Gründen davon auszugehen, dass ich auch bei einem zweiten Kind ein Beschäftigungsverbot erhalten würde. Ich habe von Stkl 4 in 3 gewechselt, um mein Elterngeld zu erhöhen (aber auch vorher schon hatte ich 200 Euro netto mehr als mein Mann). Kann ich im Beschäftigungsverbot in die 5 wechseln und mein M ...

Sehr geehrte Frau Bader,  Ich bin aktuell bis 9. Mai noch in Elternzeit von meiner Tochter, bin aktuell schwanger und wollte auch bis zum nächsten Mutterschutz arbeiten gehen. Allerdings wird mein Chef mir sehr warscheinlich ein Arbeitsverbot ausstellen da wir an der Rezeption genügend Arbeitskräfte sind und in der Assistenz ich nicht arbeiten dar ...

Hallo Frau Bader,  wie verhält sich das meine Elternzeit läuft eig am 16.4. 26 aus und jetzt bin ich erneut schwanger habe in der 1. ssw help und präeklamsie und Frühgeburt 27+0 gehabt. Ich würde durch das Risiko der 1. ssw sofort von der Ärztin in bv geschickt. Arbeite aktuell bei meinem alten Arbeitgeber Teilzeit in Elternzeit 25 st pro Woche. W ...

Sehr geehrte Frau Bader. Ich bin aktuell schwanger. Ich bin Ärztin von Beruf. Meine Schwangerschaft habe ich meinem Arbeitgeber am 16.03.2026 mitgeteilt. Zu diesem Zeitpunkt befand ich mich in der 9. Schwangerschaftswoche. Direkt im Anschluss wurde mir durch das Krankenhaus ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen. Ich habe im Dezember mit Diensten b ...

Hallo Frau Bader, ich habe folgendes Problem, bei dem ich auch nach intensiver Recherche nicht ganz weiter komme und hoffe nun auf Ihre Hilfe.  Ich bin Ärztin und seit Anfang des Jahres im partiellen Beschäftigungsverbot (keine Dienste, Sonntagsarbeit, etc.). Nachdem mir nun endlich der Mutterschutzlohn für die Tage im Beschäftigungsverbot gezahl ...

Sehr geehrte Frau Bader, Nach meiner Elternzeit von Kind 1 möchte ich nun wieder arbeiten gehen.  Bei meinem vorherigen AG habe ich bereits gekündigt. Nun möchte ich bei einem neuen AG die ersten 2 Monate erstmal mit 1 Tag die Woche starten (also auf Minijobbasis). Danach würde ich gerne auf 60% erhöhen und wenn das gut läuft, eventuell auf 80%. D ...

Sehr geehrte Frau Bader, Ich habe einen unbefristeten Vertrag auf Minijob Basis beim Discounter. Ich werde seit Bekanntgabe der Schwangerschaft nur noch nachmittags an der Kasse eingesetzt.  Davor hatte ich Spätschichten mit Zulagen. Ich merke jedoch, dass ich aufgrund von gesundheitlichen Gründen ( vermutlich durch die Schwangerschaft ) auch nic ...

Hallo Frau Bader, Vor der Geburt meines 1. Kindes arbeitete ich Vollzeit bei meinem Hauptarbeitgeber (ein Heim), die Elternzeit endet im Dezember 2026. Seit Mai 2025 habe ich einen Nebenjob (7 Wochenstunden) in einem Kindergarten. Nun bin ich erneut schwanger, mein Entbindungstermin ist der 27.11.. Ich habe mich bereits zum Beginn des Mutterschutze ...