Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Wer muss Fahren?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Wer muss Fahren?

Mitglied inaktiv

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Hallo, Ich wollte mal Fragen ob ich meine Tochter bei Ihrem vater abholen muss? Lage: Mein Exmann und ich haen das Gemeinsame Sorgerecht. Meine Tochter wohnt bei mir und ich habe das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Nach der Scheidung ist mein Exmann ca. 20km weit weg gezogen. Da die Arbeitsstelle meines neuen Mannes ach ca. 20km weit weg lag sind wir dort hin gezohen. Das heißt wir wohnen ca. 40 km weit weg von meinem Exmann. Als wir weg gezogen sind habe ich gesagt, dass ich sie Sonntags bei ihm abhole, wenn er sie Freitags geholt hat. Nur Ehrlich gesagt nervt mich die ständige Fahrerei. Er ist arbeitslos, hat keine weiteren Kinder, zahlt kein Unterhalt, uns wurde Unterhaltsvorschuss gestrichen, weil ich wieder verheiratet bin, ich geb ihm jedes mal Anziehsachen für unsere Tochter mit, Bezahl alles an Arztkosten, Kindergarten kosten, also egal welche Kosten anstehen er beteidigt sich nie und ich find es einfach blöd dass ich sie dort holen soll. Muss ich sie jetzt wirklich holen? Er bekommt bald oder bekommt sogar jetzt schon eine Rente vom Bund, da er dort eine Knieverletzung sich zugezogen hat. Wenn er irgentwann mal zu Geld kommen sollte woher weiß ich, dass damit er Unterhalt zahlen kann? Hoffe, dass ich jetzt nicht Geldgrierig klinge, aber ich möchte einfach mal etwas Gerechtigkeit. Es ist ja auch seine Tochter und nicht die meines Mannes (denn er geht arbeiten und muss alles zahlen) lg und danke im vorraus Steffi


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Rechtlich muss der Berechtigte das Kind abholen, Psychologen schlagen jedoch vor, das die Mutter das Kind auch häufiger mal bringt, um durch diese Handlung die positive Einstellung zu der Sache zu zeigen. Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

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Halllo Ist geil, oder, da heiratet man , der neue Mann darf alles zahlen, hat keinerlei Rechte und zack ist der Unterhaltsvorschuss weg., Hatten wir auch, ich hab mich so aufgeregt. Zu Deiner Frage : Der Umgangsberechtigte muss ihn holen und bringen. Also er ! Ist immer die Frage was gut für das Kindeswohl ist ? Würde er es machen oder würde dann der Kontakt schleifen und der Kleine darunter leiden ? Dann würde ich in den sauren Apfel beissen und ihn holen. Schwer ! Aber rechtlich gesehen ist es sein Ding !


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