Mitglied inaktiv
Guten Tag, ich bin gerade in 10 SSW und seit 18.03.19 wegen übermäßiges Erbrechen bis 25.04 krankgeschrieben. Voraussichtlich werde bis 27.09.19 (ab 28.09 Mutterschutz) fortlaufend krankgeschrieben. Unser Urlaub 08.06-22.06 war schon längst geplant. Wir möchten nach Italien mit dem Auto fahren. 2 Wochen am Meer... Mit dem offenen Verkehr wäre das unmöglich, aber so können wir aufhalten, wann immer ich brauche. Jetzt ist die Frage ob ich es darf? Zu dem Zeitpunkt kriege ich Krankengeld. Wenn ich im Ausland bin, kriege ich keins. Im KK hat mir Mitarbeiter gesagt, es wäre sinnvoll, wenn ich für Urlaubszeit bei der Arbeit Urlaub nehme (ist schon genehmigt). Und nach dem Urlaub kriege weiter Krankengeld. Stimmt das? Kann ich so machen? Mit freundlichen Grüßen
Hallo, ich verstehe das nicht. Warum werden Sie "voraussichtlich bis 27.09. krankgeschrieben? Die Übelkeit kann doch enden. Urlaub von der Krankheit kann man nicht nehmen (das ginge nur in einem BV). Haben Sie vllt die Begriffe (BV// AU) vertauscht? Ansonsten dürfen Sie in einer Krankheit machen, was der Genesung nicht schadet. Hyperemesis gravidarum lässt sich nach meiner Einschätzung nicht mit einer Autoreise nach Italien vereinbaren. Da würde ich als AG die Krankschreibung in Frage stellen. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Weißt du, ob du in 2 Monaten noch immer arbeitsunfähig sein wirst? Das Ziel sollte doch sein, dass du wieder gesund wirst, und nicht dass du auf unbestimmte Zeit im Krankenstand bleibst. Ich finde deine Schilderungen nicht ganz plausibel. Um Ärger zu vermeiden solltest du die Reisepläne mit dem Arzt abstimmen, schriftlich absegnen lassen und deinem AG mitteilen was du vorhast. Falls der Arzt das befürwortet.
Mitglied inaktiv
Zu krank zum arbeiten aber Stundenlang mit dem Auto in den Urlaub geht? Weißt du heute schon wie es dir in paar Wochen geht? Bist du Hellseher oder Betrügerin?
Mitglied inaktiv
Danke für den Antwort. Musste Beleidigung auch unbedingt sein? Natürlich kann ich nicht im Voraus sagen, wie es weiter läuft. Das war eine theoretische Frage. Mann darf doch in diesem Forum Fragen stellen oder liege ich da falsch?
Mitglied inaktiv
Du kannst natürlich fragen, aber da musst du dir doch die Gegenfrage gefallen lassen: wie kannst du 2 Monate im Voraus wissen, dass du in zwei Monaten immer noch arbeitsunfähig sein wirst? Und wenn, wie willst du heute wissen, ob du dann gesundheitlich in der Lage bist eine so lange Autofahrt und zurück zu überstehen? Um die Autofahrt bist du nicht besorgt, aber darum, wie du es dem Arbeitgeber verklickern kannst. Wenn du wirklich so krank bist, würde man meinen, hättest du andere Sorgen als sich über Urlaubspläne detailreiche Gedanken zu machen. Wenn ich krank bin, denke ich immer an fast nichts anderes als wie ich wieder gesund werden könnte. Denn krank zu sein und nicht arbeiten zu können ist einfach nur besch......
Felica
Ich sage es mal so, ich täte die Reise stornieren. Einfach weil es mir zu gefährlich wäre in einer Schwangerschaft wo man so früh schon arbeitsunfähig ist, eine solche Reise zu unternehmen. Wobei Erbrechen ja absehbar ist, das lässt in aller regel in der 12-15ten SSW nach. Warum auch immer gehst du aber von weiteren Problemen aus. Alos scheint da ja noch was anderes zu sein. So oder so, man darf innerhalb der Krankschreibung nichts unternehmen was die Besserung gefährden würde. Ob da schwanger und so lange Autofahren zusammen passt soll dann der Arzt entscheiden. Aus AG-Sicht muss ich aber sagen, entweder würde ich die AU anzweifeln und dich zum BA schicken. oder aber es mir notieren und meine entsprechenden Konsequenzen daraus ziehen. es gibt auch noch eine Zeit nach Mutterschutz und Elternzeit. Vor allen wenn es nach dem Urlaub gleich mit der nächsten Krankmeldung weiter geht. Anders wenn man danach wieder arbeitet.
Mitglied inaktiv
Es kann sein, dass ich mich falsch ausgedrückt habe, dass es so eine negative Auswirkung hat. Es war nicht gemeint, dass ich AUF JEDEN FALL in 2 Monaten immer noch krank bin. Wenn ich mich seltener übergeben muss, bin ich nur froh. Wenn ich wieder gesund bin, ist meine Frage gar nicht mehr aktuell, da mein Urlaub vom AG längst genehmigt ist und ich kann fahren ohne jemandem etwas mitteilen zu müssen. Mit dem Arzt würde ich auf jeden Fall darüber reden, was er meint. Ich hab nur über schriftliche Bescheinigung nicht gewusst.
Mitglied inaktiv
Ich bedanke mich bei allen, die sich Zeit genommen haben um meine Frage zu beantworten und für die Freundlichkeit. Auto würde ich natürlich nicht selber fahren, das darf ich nicht, aber es ist schon egal. Ich glaube, ich muss erst lernen mich richtig auf Deutsch auszudrücken bevor ich Fragen stelle. Trotzdem danke ich Ihnen und wünsche eine schöne Zeit.
Dreikindmama
Du schreibst doch aber in deinem Ausgangsposting, dass du voraussichtlich bis Beginn des Mutterschutzes krank geschrieben wirst. Das aber kannst du momentan doch gar nicht wissen, da die Anfangsübelkeit mit Erbrechen in der Regel nach dem 3./4. Monat aufhört. Du aber spekulierst, dass du bis zum Mutterschutz nicht mehr arbeiten gehen wirst, da du dafür zu "krank" bist. Für eine Urlaubsreise bist du aber nicht zu krank? Gruß Sylvia
Mitglied inaktiv
Oben schreibst du selber, das du voraussichtlich bis Beginn Mutterschutz krank geschrieben sein wirst.... Deshalb haben die anderen darauf so reagiert.
Mitglied inaktiv
Ich muss erklären. Ich bin in der Ausbildung. Mein AG wollte von meinem FA eine Bescheinigung haben bis wann ich voraussichtlich krankgeschrieben werden könnte (im schlimmsten Fall). Weil wenn lange, dann will er noch eine Azubi nehmen. Ich hoffe, dass mein Erbrechen bald aufhört. Während meiner erste SS hab ich von erstem bis letzten Tag Erbrechen hatte.
kati1976
Ich persönlich würde nicht in dem Urlaub fahren. Wenn es dir so schlecht geht wir du sagst dann muss es dir im Urlaub auch schlecht gehen. Wir macht man das ,lange Auto Fahrt ins Urlaub mit ständigem Erbrechen. Ich als AG würde dir deine AU nicht glauben, das ist meine persönliche Meinung.
Mitglied inaktiv
Ich weiß aus Erfahrung, wie das die Arbeitgeber kommentieren mit der Urlaubsreise trotz ärztlichem BV oder AU. Es kommt nicht gut an. Man sagt auch, das hat einen faden Beigeschmack. Und ehrlich, wer würde krank auf die Idee kommen eine Urlaubsreise machen zu wollen? Krank heißt, ich bin nicht in der Lage zu arbeiten. Aber eine Fahrt nach Italien ist viel viel anstrengender. Wir waren schon mal mit dem Auto in der Toscana. Es war für mich eine Tortur so lange im Auto zu sitzen, mit kleinen Kindern auf dem Rücksitz, und ich war nicht mal schwanger. Wenn dir wirklich übel ist, dann willst du nicht auch noch Autofahren, dann wird es dir ja noch mehr übel.
Mitglied inaktiv
nur logistische frage: erfährt der ag denn vom Urlaub innerhalb einer a.u.?
Felica
Manchmal ja, weil man sich verquatscht, weil man nicht erreichbar ist, weil man auf FC oder so Bilder postet, weil immer mehr AG ihren AN hinterherspionieren usw. Wenn es auffällt, dürfte es aber richtig übel werden.
Mitglied inaktiv
wenn sie aber doch im krankengeldbezug ist/wäre und das mit Arzt und krankenkasse abgeklärt hat, geht es doch den ag nichts an!?
Mehtab
Es geht den Arbeitgeber nichts an, aber wie es der Zufall will, war ich einmal mit meiner Familie in Antalya im Museum, da sagte mir mein Mann, ich hatte es gar nicht gehört, weil ich so mit dem Ausleihen der Audio-Geräte beschäftigt war, dass mich jemand als Frau .... (Nachname) angesprochen hätte. Als ich schaute, sah ich, dass ein Kollege mit seiner Familie auch gerade im Museum war. Wenn ich da krank geschrieben gewesen wäre, dann wäre das bestimmt gut angekommen. Und was mir in der Türkei passiert ist, dass kann Masjanja in Italien genau so passieren. Außerdem würde ich nie freiwillig in ein Auto steigen, wenn ich dauernd kotzen muss. Mir war auch die ganze Schwangerschaft schlecht. Ich habe bis zur Geburt auf das Schwangerschaftsdrittel, in dem es mir nicht mehr schlecht ist, gewartet. Nie wäre ich auf die Idee gekommen, mich in diesem Zustand für viele Stunden ins Auto zu setzen.
Mitglied inaktiv
Ich wäre auch vorsichtig, grad wenn man noch in der Ausbildung ist. Der chef wollte ja bei zu langer Abwesenheit eine neue Azubi einstellen Es gibt auch noch eine Zeit nach Mutterschutz und Elternzeit.
Mitglied inaktiv
da der ag aber nicht mal die Diagnose kennt, kann er sich doch gar kein urteil erlauben, geschweige denn irgendwelche darauf basierende Konsequenzen ziehen. wenn ein Urlaub am Meer der Genesung dient, kann der ag nicht meckern. manche Krankheiten sieht man nicht. auch nicht in antalya im Museum :-)
mellomania
aber ich als AG wäre not amused ,wenn eine krankgeschriebenen nach italien in den urlaub ginge. sorry. da würde ich mir einen haken dran machen und nach der eltenrzeit ist auch noch zeit, als AG den arbeitsplatz etwas ungemütlich zu gestalten. der beigeschmack wäre bei mir auf jeden fall da. krank und italienurlaub passt für mich überhaupt nicht. krank ist krank. förderlich wäre salzgrotte etc, ZUHAUSE. aber wegfahren stundenlang oder fliegen? wundert euch nicht, wenn euer AG register zieht, von denen ihr bis dato noch nix wusstet. egal ob er eine diagnose kennt oder nicht. zu krak zum arbeiten aber fit genug für italien? nono
Felica
Doch es geht den AG was an. Wie ich schrieb darf die Userin nichts machen was ihrer Gesundheit nicht förderlich ist. Macht diese es doch, kann er ihr durchaus auch kündigen. Trotz Schwangerschaft.
Mitglied inaktiv
Ein bischen auf dem kiker hat ihr AG sie ja sowieso, wenn er noch eine azubine einstellen will, wenn sie länger ausfällt.... Und jetzt schon zu wissen, dass man bis Mutterschutz mit AU ausfällt
Mitglied inaktiv
*seufz* nochmal: der ag kennt die Diagnose nicht, wie kann er dann wissen, was der Gesundheit zuträglich oder schädlich ist? entscheidend ist die Beurteilung des Arztes. auch bei Schwangerschaft.
Mitglied inaktiv
es heisst: arbeitsunfähig und arbeitsunfähig heisst nicht (immer) bettlägrig. das gibt es in deiner welt nicht, mellomania, gell?
mellomania
das gibts in meiner welt schon. ich sage ja nicht, dass sie das RECHT nicht hätte, trotz au in urlaub zu fahren. ICH würde es aber nicht machen weil die gedanken des AG, ob er nun recht hat oder nicht, davon abhängen wie ich mich VERHALTE. verstehst? aufs recht pochen und gewinnen, super! wenn der AG dich dann aber auf den kiker hat? ich als AG wäre einfach angepisst wenn meine MA das so machen würde. ob sie nun darf, 299 ärzte sagen alles gut, italien ist super für die gesundheit etpp ist die eine sache. das GEFÜHL bzw. den EINDRUCK den man hinterlässt, ist ein andrer und nicht greifbar.
Mitglied inaktiv
das ist aber hier kein gefühls- und ein glaskugelforum, sondern ein rechtsforum und ich beziehe mich auch nicht explizit die ap. es geht mir ums Prinzip. und ich weiß, dass es geht-sogar ganz ohne Kündigung danach....
Mitglied inaktiv
ein Ausbildungsverhältnis ist noch schwerer zu kündigen als ein normaler Arbeitsvertrag....
Felica
Schrieb ich doch schon anfangs. Er kann sie zum Betriebsarzt schicken und das dann abklären lassen ob mit AU eine Reisefähigkeit vorliegt. Dafür braucht er die direkte Diagnose nicht.
Mitglied inaktiv
auf was ist das jetzt die antwort?
Felica
Auf deinen Einwand mit der Diagnose und das der AG diese ja nicht kennen kann. Urlaub per se ist erst einmal nicht verboten. Er muss eben der Genesung entsprechen. Tut er das nicht, der AG bekommt davon Wind, kann er dagegen vorgehen. Und bekommt er Recht, kann er der TE auch kündigen. Ob der Urlaub der Genesung entgegen kommt, kann er abklären lassen indem er eben die TE zum Betriebsarzt schickt und diese dann eine Einschätzung und Stellungnahme dazu abgibt. Übelkeit und lange Autofahrt passen aber nicht wirklich zusammen. Wäre also verwunderlich wenn der FA dem zustimmt. Zur gleichen Einschätzung dürfte auch ein Betriebsarzt kommen wenn der AG diesen einschaltet. Hätte die TE sich dagegen den Arm gebrochen, dürfte nichts gegen die Reise sprechen. Trotzdem rät man dazu in einem solchen Fall sich im Vorfeld das OK vom Arzt zu holen und es kann auch sinnvoll sein dem AG dann entsprechend einzuweihen. Kommt meistens besser wie wenn das nachher auffliegt.
Mitglied inaktiv
Mal OT..... Hier in Saarbrücken haben 90 Feuerwehr Männer aus Protest gegen die Wiedereinstellung des obersten Feuerwehr Chefs Krankmeldungen vom Hausarzt abgegeben. Damit war die Einsatzfähigkeit der Berufsfeuerwehr nicht gegeben. Alle müssen zum Amtsarzt!!!!
Mitglied inaktiv
auch für dich nochmal: a) habe ich nicht die ap explizit gemeint, nur in meinem nachtrag, dass ein ausbildungsverhältnis sehr schwer zu kündigen ist. von beiden seiten übrigens. deswegen interessiert es mich nicht, wer wann in welcher Schwangerschaft nicht Auto fahren "täte", weil einem schlecht werden könnte. b) verstehe ich (oder du) die Logistik nicht. der an ist a.u., im krankengeldbezug und hatte schon lange Urlaub eingereicht. in absprache mit dem Arzt und der kk tritt er diesen auch an. das ist völlig legitim. bedenke, dass nicht alle ag´s einen ba haben....und selbst wenn, wird der dem kollegen nicht ans knie pinkeln. richtig ärgerlich wird es für den ag, wenn sich der an nur bis zum geplanten Urlaub a.u. meldet, weil er nur arbeitsunfähig ist. ich hatte auch mal einen Chef, der mir wegen Krankheit an den karren fahren wollte und sogar meinte, meine Diagnosen anzuzweifeln. möchtest du noch wissen, wer den Rechtsstreit gewonnen hat?
Mitglied inaktiv
na DAS ist klar, weil offensichtlich. genau wie wenn du Urlaub nicht genehmigt bekommst und dann genau in der zeit krank wirst. (die Taufpatin meiner tochter konnte deswegen nicht zur taufe kommen, da sie keinen Urlaub bekam und eine Abmahnung nicht riskieren wollte, auch nur btw.)
Mitglied inaktiv
ich las heute morgen dass von den 98 krank gemeldeten 46 vom Amtsarzt bestätigt wurden.....
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