nataliebeck1990
Hallo, und zwar habe ich eine frage mein partner lebt mit seiner 7 jährigen tochter zusammen die kindesmutter ist seit 2015 in ein anders bundesland gezogen...sie möchte das wir absofort die kleine immer der hälfte der strecke zu einen treffpunkt bringen und wieder abholen.ist das unsere pflicht? schlieslich ist sie ja weg gezogen von ihrem kind! seit 2 jahren läuft auch ständig alles vorgericht da die kindesmutter mal aufenthaltsbestimmungsrecht will dann mal wieder nicht...hoffe sie können mir die frage mit den kosten beantworten danke im vorraus lg
Hallo, der Umgangsberechtigte trägt die Kosten. Liebe Grüße NB
Pamo
Die Mutter trägt die Kosten des Umgangs und muss selber alle Strecken fahren. Ihr könnt ihr entgegen kommen, müsst es aber nicht.
nataliebeck1990
Danke Frau bader für ihre Antwort gibt es dazu ein Paragraph oder ein Beschluss das es so ist? Danke für Rückmeldung lg
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