Wer muss die fahrt kosten bezahlen beim Umgang Kontakt

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Wer muss die fahrt kosten bezahlen beim Umgang Kontakt

Unsere Kinder würden vom Jugendamt in obhut genommen und in eine Einrichtung gebracht Wir Eltern haben denen gesagt das wir unseren Lebensort nach Ulm ziehen und uns auch dort aufhalten Die Einrichtung befindet sich derzeit in Bochum nrw Wer muss für die fahrt kosten aufkommen bzw wo wir es zurück erstatten bekommen

von Letti92 am 08.03.2019, 16:51



Antwort auf: Wer muss die fahrt kosten bezahlen beim Umgang Kontakt

Hallo, ohne die näheren Umstände zu kennen: Niemand . Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 12.03.2019



Antwort auf: Wer muss die fahrt kosten bezahlen beim Umgang Kontakt

Ihr zieht von euren Kindern weg und fragt , wer die Fahrtkosten für die Besuche übernimmt??? Oder habe ich da etwas falsch verstanden?

von chrissicat am 08.03.2019, 17:03



Antwort auf: Wer muss die fahrt kosten bezahlen beim Umgang Kontakt

hi, Ihr seid von euren (in Obhut genommenen) Kindern weggezogen? wer für den Umgang aufkommen muss? IHR!!! Und NIEMAND erstattet euch die Kosten zurück. floe

von la-floe am 08.03.2019, 17:38



Antwort auf: Wer muss die fahrt kosten bezahlen beim Umgang Kontakt

Ihr müsst dafür aufkommen Meint ihr, jmd gibt euch Geld noch extra damit die in Obhut genommenen Kinder besucht werden können?

Mitglied inaktiv - 08.03.2019, 18:03



Antwort auf: Wer muss die fahrt kosten bezahlen beim Umgang Kontakt

Aus welchem Grund seid ihr so weit weg gezogen?

von Sternenschnuppe am 08.03.2019, 18:08



Antwort auf: Wer muss die fahrt kosten bezahlen beim Umgang Kontakt

Sofern es keinen wichtigen Grund für den Umzug gibt, müsst ihr die Fahrtkosten natürlich zahlen. Ihr seid ja wissentlich der Inobhutnahme und dem zukünftigen Aufenthaltsort euer Kinder weggezogen. Gibt es einen wichtigen Grund für den Umzug, hättet ihr doch mit dem JA sprechen können und darum bitten, dass eure Kinder zwecks Umgang in einer nahegelegenen Einrichtung untergebracht werden?

von cube am 08.03.2019, 18:20



Antwort auf: Wer muss die fahrt kosten bezahlen beim Umgang Kontakt

Hallo, Ihr könnt versuchen, dass die Kinder nach der Inobhutnahme in ein Heim an euren Wohnort kommen. Oder sind sie schon stationär untergebracht? Inobhutnahmen sind ja erst mal kurzfristig angelegt. Wie es weitergeht wird anschließend entschieden. Hättet ihr schon ein Hilfeplangespräch? War der Umzug schon vor der Inobhutnahme geplant und evtl. sogar schon Wohnung und neuer Arbeitgeber vorhanden? LG luvi

von luvi am 08.03.2019, 19:45



Antwort auf: Wer muss die fahrt kosten bezahlen beim Umgang Kontakt

Manche Fragen machen mich immer noch sprachlos. Euch wurden die Kinder weggenommen, was ja nicht grundlos geschieht. Ihr habt nix besseres zu tun, als 500km wegzuziehen?! Komplettversagen als Eltern sozusagen, die armen Kids. Und jetzt wollt Ihr Fahrtkosten erstattet bekommen? Irgendwas läuft in diesem Land komplett falsch, wenn ich so ein Anspruchdenken höre. Meiner Meinung nach gehört Euch sofort das komplette Kindergeld gestrichen und für die weiteren Kosten, die Eure Kinder in der Einrichtung benötigen, würde ich Euch weiterhin zur Kasse bitten!

von Car.78 am 08.03.2019, 20:34



Antwort auf: Wer muss die fahrt kosten bezahlen beim Umgang Kontakt

Hallo Car, Die Familien müssen sich an den Heimkosten beteiligen. Je nach Verdienst in unterschiedlicher Höhe. LG luvi

von luvi am 09.03.2019, 23:39



Antwort auf: Wer muss die fahrt kosten bezahlen beim Umgang Kontakt

@luvi: Danke für die Info, das wußte ich nicht. Na wenigstens ist das mal so... Meine Freundin arbeitet in so einer Einrichtung (Schlupfwinkel). Die Geschichten der Kinder, die ich ab und zu mitbekomme, sind so traurig und unfassbar, die Eltern unterste Schublade. Mich macht das so wütend. Manche sollten keine Kinder bekommen dürfen!

von Car.78 am 10.03.2019, 07:17



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