Mitglied inaktiv
Wahrscheinlich gibt es für mein Problem nur regional verschiedene Lösungen, aber vielleicht können Sie uns weiterhelfen(for info, wir wohnen in Baden-Württemberg): Unser Problem sieht konkret so aus: Unsere Tochter ist seit ca. 1 1/2 Jahren im Kindergarten direkt am Ort angemeldet (z.Zt. ist sie in einer "Spielgruppe" in der Nachbargemeinde). Ihr Bruder ist bereits im besagten KiGa. Eigentlich sollte sie zum Herbst ebenfalls in den KiGa wechseln; allerdings wurde uns nun mitgeteilt, das ginge nicht, da Plätze für ältere Neuzugezogene, die am Anfang nächsten Jahres zu erwarten wären, freigehalten werden müßten(!). Wir halten das für eine äußerst willkürliche und u.U. fragwürdige Entscheidung, da für dieses "müßten" unseres Erachtens keine rechtliche Grundlage gegeben sein dürfte. Mit einem Verbleib in dieser "Spielgruppe" sind wir nicht einverstanden, da im Herbst praktisch alle "größeren" Kinder diese verlassen und sie nur noch mit Zwei- bis Anfang-Dreijährigen zusammen wäre (sie ist knapp vier und nach Aussage der Betreuer der Spielgruppe den meisten etwas voraus), was für ihre Entwicklung mit Sicherheit alles andere als förderlich ist. Gibt es irgendwelche Regeln, die ein Kindergarten beachten muß, wenn es um die Aufnahme von Neuzugängen geht (also Reihenfolge der Anmeldung o.ä.)? Der Kindergarten hat in unserer Teilgemeinde sozusagen eine "Monopolstellung"; es ist nicht das erste Mal, daß man dort etwas außerhalb der Reihe agiert. Irgendwie scheint denen ihre Stellung zu Kopf gestiegen zu sein. Danke und Gruß albert e.
Lieber Albert, ist es ein KiGa, der der Gemeinde gehört? Dann lassen Sie sich die "Absage" schriftlich geben (mit Rechtsbehelfsbelehrung) und legen Widerspruch ein. Bei einem kirchl. KiGa wenden Sie sich an den Träger! Sicher gibt es eine Satzung, die man einsehen kann! N. Bader
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