Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Wer bezahlt was rund ums Elterngeld

Frage: Wer bezahlt was rund ums Elterngeld

hammor

Beitrag melden

Hallo Frau Bader, es sind schon viele ähnliche Fragen gestellt worden, aber ich kriege das immer nur halb zusammen. Ein Baby ist in Sicht. Der befristete Arbeitsvertrag wird nicht verlängert und läuft am 12.06.2015 aus. Der Geburtstermin ist voraussichtlich der 28.08.2015. "Arbeitslosmeldung" bis zum 11.03.2015 wird gestellt. Ich gehe davon aus, dass vom 13.06.2015 bis Beginn Mutterschutz (17.07.2015) ALG und Krankenversicherung über die Arbeitsagentur erfolgt. Wer leistet "was" (Mutterschaftgeld und Krankenkasse) in den 6 Wochen bis zur Geburt? Was passiert in den 8 Wochen Mutterschutzfrist nach der Geburt in Bezug auf Mutterschaftsgeld und Krankenkasse? Theoretisch besteht ja ab dem Tag nach der Geburt schon für 12 Monate der Elterngeldanspruch. Grundlage für das Elterngeld ist das Arbeitseinkommen vom 01.08.2014 bis 31.07.2015, ALG Leistungen zählen nicht. Wie ist der Krankenkassenanspruch in den Zeiten des Elterngeldes geregelt? Ab wann spielt ggf. eine Mitversicherung in der KK beim Ehemann eine Rolle. Wenn dieser Fall schon irgendwo beschrieben ist, bitte Hinweis wo ich nachlesen kann. Besten Dank im voraus LG Hartmut


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, grds. können Sie als Schwangere/ mit Kind als arbeitssuchend anerkannt werden. Dann sind Sie beitragsfrei KK versichert u erhalten Arbeitslosengeld bzw Arbeitslosenhilfe (bei Bedürftigkeit). Sie sollten dies aber, wie auch bei einem AG, unverzüglich melden. Sie bekommen als Mutterschaftsgeld das ArbGeld weiter, aber von der KK. Bei einem BV erhalten Sie ebenfalls die Leistungen weiter. Das ist aber problematisch und wird von vielen Ämtern anders gehandhabt. Problematisch ist, dass Sie, sobald das (weitere) Kind da ist, nur als arbeitslos gelten, wenn Sie dem Arbeitsmarkt auch tatsächlich zur Verfügung stehen. Es kann also sein, dass das zuständige Arbeitsamt einen Nachweis von Ihnen fordert, in wieweit Sie für die Arbeitszeit eine Betreuungsmöglichkeit für das Kind haben. Falls dieser nicht vorgelegt und das AA zum Schluss kommt, dass Sie tatsächlich nicht arbeiten können, bekommen Sie kein Arbeitslosengeld. Und damit endet auch der Bezug von beitragsfreier KK – wenn Sie nicht ArbGeld II erhalten. Liebe Grüße, NB


mirala2015

Beitrag melden

du kriegst ab 12.06 arbeitslodengeld 1 im mutterschutz zahlt die KK dein Arbeitslosengeldsatz weiter das elterngeld berechnet sich dann aus den letzten 12 monaten vor mutterschutz ab mutterschutz ruht dein arbeitslosengeld, wenn du zb 12 monate anspruch hast auf ALG1 und bis mutterschutz nur ca 2 monate in anspruch nimmst hast du nach elternzeit noch 10 monate anspruch( aber ich glaube nur max 2 jahre ruht der anspruch)


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo Frau Bader, mein Sohn ist am 19.11.2013 geboren und mein Vertrag war befristet. Ich beziehe seitdem Elterngeld und dies endet bei mir ca September 2015. Eigentlich wollte ich wieder auf Job Suche gehen. Nun bin ich erneut schwanger und bekomme vorraussichtlich das 2. Kind im Januar 2016, sodass ich erstmal nicht der Arbeitswelt zur ...

Hallo liebe Frau Bader, muss man für die Beantragung des Elterngelds den Steuerbescheid vom letzten Jahr vor Geburt nachreichen, wenn man ihn noch nicht hat? Oder reicht auch einfach der letzte Steuerbescheid den man hat?  Vielen Dank J

Hallo und guten Tag, ich habe noch eine Frage zum Themenkomplex Basis Elterngeld / Elterngeld Plus. A und B entscheiden sich für den Bezug des Basis Elterngeldes für A (mit Wechsel in den letzten Monaten zu ElterngeldPlus) und der B hat auch noch nachträglich die so genannten Partnermonate (max. 2 Stück) als Pflegeperson (ohne Entgelt) beant ...

Hallo in die Runde, ich habe schon vor einigen Wochen hier in einem anderen Thread unter https://www.rund-ums-baby.de/experten-forum/recht/rueckfragen-zur-nachtraeglichen-beantragung-der-partnermonate-beim-elt__2846094 Fragen zum Themenkomplex Elterngeld und Beantragung von Partnermonaten gestellt, konkret ging es darum, das ein Elterntei ...

Sehr geehrte Frau Bader,   ich habe einige Fragen bezüglich Elterngeld und der Registrierung unseres Kindes:   1. Unser Kind wird am 22.05.2026 in Nordmazedonien geboren. Wir sind beide bulgarische Staatsbürger (EU) und leben derzeit in Deutschland.  Ist unser Kind automatisch berechtigt, Elterngeld in Deutschland zu erhalten, auch ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich erwarte mein erstes Kind im Juni 2026. Im November 2025 habe ich mein Medizinstudium abgeschlossen. Davor habe ich das Praktische Jahr absolviert (10/24 -10/25) bei welchem ich nicht steuerpflichtig war. Da ich noch auf die Ausstellung der Approbation warten muss, kann ich erst ab Februar 2026 mit der Arbeit beginne ...

Liebe Frau Bader, mein erstes Kind kam im September 2023 auf die Welt. Für dieses Kind habe ich drei Jahre Elternzeit genommen und Elterngeld Plus erhalten.   Während meiner Elternzeit habe ich ein Kleingewerbe gegründet (Start: Oktober 2024) und zusätzlich einen Minijob begonnen (Start: Dezember 2024).   Aktuell bin ich im Dezember ...

Guten Abend, wie setzen sich die Beträge zusammen um herausfinden zu können ob man Anrecht auf Elterngeld hat.  Wo kann man hier nachschauen als Angestellte und als selbstständiger Einzelunternehmer?  Müssen hier die Bruttogehälter bei dem Angestellten verwendet werden und welche Beträge zieht man als Selbstständiger heran?

Hallo, mein Kind wurde im Februar 2024 geboren. Das zweite Kind wird vermutlich erst in 2027 kommen (ich bin noch nicht schwanger und gehe daher mal vom worst case aus). Ich bin aktuell noch in Elternzeit. Ich könnte und möchte diese verlängern bis Ende Februar 2027 (falls es nicht nachteilig ist) ich erhalte bis Ende März 2026 (das maximal ...

Guten Abend, ich habe eine Frage bzgl. der beitragsfreien Kranken- und Pflegeversicherung im Elterngeldbezug. Ausgangssituation ist, dass Elternteil 1 normal 12 Monate Basis Elterngeld bezieht. Vor Mutterschutz und Entbindung war Elternteil 1 im ALG I Bezug also pflichtversichert in der GKV, hat nebenbei in der Nebentätigkeit im geringen Rah ...