LKN_2014
Hallo Frau Bader, mein Sohn ist am 19.11.2013 geboren und mein Vertrag war befristet. Ich beziehe seitdem Elterngeld und dies endet bei mir ca September 2015. Eigentlich wollte ich wieder auf Job Suche gehen. Nun bin ich erneut schwanger und bekomme vorraussichtlich das 2. Kind im Januar 2016, sodass ich erstmal nicht der Arbeitswelt zur Verfügung stehen werde. Wer bezahlt ab Ablauf des Elterngeldes die Krankenversicherung? Bekomme ich dann wieder Elterngeld für 1 Jahr inkl. Krankenversicherung? Danke & VG K.L
Hallo, solange Sie Elterngeld bekommen sind Sie beitragsfrei versichert. Danach müssen Sie, wenn Sie nicht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, sich entweder familienversichern oder freiwillig. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Würde mich, wenn Kinderbetreuung gesichert, ab Sep15 beim Arbeitsamt als arbeitssuchend melden. Du bist ja "nur" schwanger. Das heißt ja nicht, das du arbeitsunfähig bist, und damit steht dir für diese Zeit auch Arbeitslosengeld1 zu - und entsprechend wärst du dann auch Krankenversichert. Das wer kaum eine hochschwangere einstellt, kann nicht dein Problem sein. Ansonsten, falls verheiratet, in die Familienvresicherung Deines Mannes wechseln. Und ja, Elterngeld steht dir zu, wenn auch nur der Mindestsatz.
LKN_2014
Vielen Dank Danyshope. Bekomme ich dann ALG1 bis zum Mutterschutz und die Krankenversicherung läuft dann einfach weiter bis ich über die Elterngeldstelle wieder den Mindestbetrag bekomme?
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