Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Wenn Kind krank ist, wieviele Tage habe ich vom AG

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Wenn Kind krank ist, wieviele Tage habe ich vom AG

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Ab dem 20.04 gehe ich wieder arbeiten, da meine Elternzeit vorbei ist. Da ich ende September Nr. 3 erwarte gehe ich nur ca. vier Monate arbeiten. Unser Sohn wird mit Juni wegen Mandeln und Paukenröhrchen ambulant operiert. Daher kann er verständlicherweise nicht am nächsten Tag in den Kiga gehen. Wieviele Krankheitstage stehen mir für den kurzen Zeitraum zu, wo ich arbeite? Wird doch bestimmt auf ein Kalenderjahr verteilt, oder? Danke für Ihre Antwort


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, der § 45 Sozialgesetzbuch (SGB) V regelt diese Rechtsansprüche eindeutig. Es besteht nach § 45 Abs. 1 - 3 Sozialgesetzbuch (SGB) V ein Freistellungsanspruch gegenüber dem Arbeitgeber für die Dauer von 20 Arbeitstagen für jedes Kind pro Kalenderjahr, wenn man alleine lebt. Als Höchstdauer nennt das Gesetz jedoch maximal 25 Arbeitstage für Mutter und 25 für den Vater, unabhängig von der Kinderzahl. Allerdings sind folgende Voraussetzungen zu beachten: Es muß ärztlich bestätigt werden, daß das Kind der Beaufsichtigung, Betreuung und Pflege bedarf, eine andere im Haushalt lebende Person das Kind nicht betreuen und pflegen kann und schließlich, das Kind darf das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Für die Zeit der Freistellung wird von der Krankenkasse Krankengeld gezahlt, es sei denn, daß durch Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag eine Entgeltfortzahlung gewährt wird. Der Anspruch auf Kinderkrankengeld besteht für alle Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung. Sind beide Ehepartner privat versichert, so bersteht kein Anspruch auf Kinderkrankengeld nach §45 SGB V. Liebe Grüsse, NB


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Unser Sohn ist privat und ich gesetzlich versichert. Ich weiss nicht, ob das eine Rolle spielt.


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Dir würden nur Kinderkrankheitstage zu stehen, wenn er auch gesetzlich versichert wäre.


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Wie mache ich das dann wenn unser Sohn operiert wird? Mein Mann ist selbständig und kann sich nicht frei nehmen.


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Hallo! Ruf doch mal bei der Versicherung deines Sohnes an und frage, ob es sowas wie Kinderkrankenfreistellung gibt, also ähnlich wie in der gesetzlichen Versicherung. Oder lies im Vertrag das Kleingedruckte, das ist manchmal ganz aufschlussreich. Gruß Kernchen


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da Dein Sohn Privat versichert ist. Diese 20 Tage-Regelung gilt nur für gesetzlich versicherte Kinder. Du kannst bei der Versicherung nachfragen oder in den Versicherungsschein Deines Sohnes nachsehen, ob eine extra Klausel dafür vorgesehen ist. Ist aber zu 98% nicht der Fall.


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Hallo, so wie es aussieht, wird wohl dein Urlaunsanspruch für dieses Jahr dran glauben müssen... Ich würde die OP auf Do oder Fr legen, dann kann er ca. 9 Tage später wieder in der KiGa, aber Du hast immerhin zwei Wochenende drin. Wobei: hm... evtl. kannst Du Dich über die GKV freistellen lassen, bekommst aber dafür eben kein Geld/Lohnersatz. Sprich mal mit deiner GKV ob Du Dich (ohne leistungen) freistellen lassen könntest. Evtl. könnte sich etwas an der Sachlage ändern, wenn Du mit Deinem Sohn stationär gehst. So war es bei mir, nur unsere Versicherungskonstellation war genau andersrum...Aber eben nur, weil ich mit meinem Sohn (auch Mandeln) stationär war. Zum Urlaubsanspruch: April- Nov: jeden dieser Monate voll. Viele Grüße Désirée


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Die OP findet auf jeden Fall Dienstags statt, da unser Sohn ambulant operiert in der Kinderchirugie operiert wird, wo wir sehr gute Erfahrungen gesammelt haben. Ich werde wohl mit meinem AG sprechen, ob er mich für die Tage unentgeldlich freistellt. Die paar Tage Urlaub, die mir für meinen kurzen Zeitraum zustehen, möchte ich anders geniessen, wie z. B. noch einmal mit der FAmilie in den Urlaub fahren, bevor Nr. 3 kommt.


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Hallo, Frage zu folgendem Artikel von Fr.Bader/Bewilu Was heißt " Sind beide Ehepartner privat versichert, so bersteht kein Anspruch" auf Krankenpflegetage bei einem priv. Versichertem Kind unter 12 J. Ich bin auch Mutter und gesetzl.Versichert. Finde diese Regelung diskriminierend da ich 1. mitverdienen muß 2.das Gehalt meines Mannes nicht ausreicht um die Krankheitstage meiner Kinder zusätzlich zu versichern (in der priv.KV.) Info: mein Mann ist der besser verdinende und somit sind die Kinder bei Ihm versichert. 3 . Mein Mann auch keine Lohnvortzahlung gewährt wird bei häuslicher Pflege. 4.Durch Betriebsferien, Schulferien diese Zeiten eh schon mit Urlaub aufgerechnet wird und man für Krankheit am Kind nicht mehr freigestellt werden kann. Oder ist dies nur so wenn beide Partner Privat versichert sind? Gruss Waschmama


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Hallo, ich bin mir nicht sicher, ob ich es richtig verstanden habe: Nach § 45 SGBV gibt es Anspruch auf unbezahlten Urlaub gegenüber dem Arbeitgeber (nur bis 12 Jahre, etc.). Die gesetzliche Krankenkasse zahlt (teilweise?) den Verdienstausfall. Welche gesetzliche Krankenkasse: Die des Kindes oder die der Mutter? Da ich provat versichert bin und somit unser Kind ebenfalls, meine Frau aber gesetzlich versichert ist, bín ich etwas verunsichert. Jedenfalls hat die gesetzliche Versicherung meiner Frau mit Hinweis auf die private Krankenversicherung meines Sohnes ihren Verdienstausfall nicht erstattet (3 Tage). Die private Kasse meines Sohnes sagt, das ist bei Ihr nicht mitversichert (stimmt, davon steht nichts in dem Vertrag) Ist das so richtig? Oder müsste nicht die gesetzliche Versicherung meiner Frau Ihren Ausfall bezahlen, schließlich ist meine Frau ja gesetzlich versichert. ???? R. Schubert


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