Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Welches Gehalt steht mir zu während BV in der Elternzeit mit Teilzeitbeschäftigu

Frage: Welches Gehalt steht mir zu während BV in der Elternzeit mit Teilzeitbeschäftigu

Jengsen13

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Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich seit September in der Phase meiner Elternzeit, in der ich reduziert arbeite bis August 2017. Nun bin ich erneut schwanger (ET 26.07.2016) und es steht ein BV im Raume. Schadet mir dieses oder bekomme ich dennoch mein Gehalt in der Teilzeit-Elternzeit? Soll ich die Elternzeit kündigen zu 1 Tag vor Beginn des Mutterschutzes, um dann auch den Muschutz Arbeitgeberzuschuss bekommen zu können oder ist das ein Problem bei BV in der Elternzeit? Oder könnte ich mit Zustimmung des AG( die brauche ich doch?) die Elternzeit jetzt schon kündigen, um in einem das BV vorzulegen um dann mein Gehalt von vor der Elternzeit zu bekommen und somit auch meinen Mutterschutzzuschuss und Elterngeld zu erhöhen? Dem AG würde dieser finanzielle Verlust so weit ich gehört habe eh von der Krankenkasse erstattet? Über eine Antwort würde ich mich freuen! Danke


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie bekommen im Beschäftigungsverbot den Lohn, den Sie ohne Beschäftigungsverbot bekommen würden, also den Teilzeitlohn. Es ist auf jeden Fall sinnvoll, am Tag vor Beginn des zweiten Mutterschutzes die Eltern Zeit zu beenden, um das volle Mutterschaftsgeld zu erhalten. Liebe Grüße NB


malini

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Im BV erhältst du den Teilzeitlohn, Elternzeit zum neuen Mutterschutz hin beenden, danm gibts Mutterschutzgeld in Vollzeithöhe. Vorzeitig beenden um Vollzeitlohn im BV zu bekommen geht nicht!


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