Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Welches Gehalt muss mein Arbeitgeber mir während meines BV zahlen?

Frage: Welches Gehalt muss mein Arbeitgeber mir während meines BV zahlen?

Line200317

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Liebe Frau Bader! Ich arbeite im KH in TZ währen der EZ. Diese Endet am 19.10. 18 somit müsste ich ab dem 20.10.18 wieder meine VZ Stelle antreten. Jetzt bin ich mit dem 2. Kind schwanger. Ich bekomme ein BV wegen einer Risiko-SS. Wie wird sich mein Gehalt errechnen, was ich jetzt weiter gezahlt bekomme wenn ich eigentlich ja wieder in VZ arbeiten kommen soll ab dem 20.10. z.Z arbeite ich 50 Prozent. LG Line


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie bekommen jeweils das, was Sie ohne das Beschäftigungsverbot bekommen würden. Also dann den Vollzeitlohn. eine Risikoschwangerschaft führt in der Regel nicht zu ein Beschäftigungsverbot, aber das war ja nicht die Frage. Liebe Grüße NB


mellomania

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das was du ohne bv bekommen würdest. erst teilzeitgehalt jetzt noch und ab beginn vz dein vz gehalt. vorausgesetzt dein kind ist betreut und du könntest tatsächlich vollzeit arbeiten


Line200317

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Ok, Danke für deine Antwort. Mal sehen was Frau Bander sagt. Ich muss ja noch zum Begriebsarzt, und dieser wird mir wieder ein Beschädtiginsverbot aussprechen. Hatte bei der 1. SS schon eine Risko-SS. Also wird es nicht dazu kommen überhaupt die VZ-Stelle anzutreten.


mellomania

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moment. der betriebsarzt hat mit risiko schwangerschaft pberhaupt nix zu tun! der betriebsarzt schaut, ob dein arbeitsplatz den mutterschutzrichtlinien entspricht. wenn nicht, muss dich der AG umsetzen. erst wen das alles NICHT geht, DANN erhälst du ein bv. vom AG. wenn ud bis jetzt keines hast und in TZ während Elternzeit arbeitest, und noch nicht beim betriebsarzt warst, warum solltest du dann später eins bekommen? nur weil risiko= das ist keine indikation für ein BV. das heißt lediglich, dass du engmaschiger betreut wirst. und ob du medizinische beschwerden hast, dass dir der gyn eins ausstellt, davon hast du nichts geschrieben daher gehe ich davon aus, dass da nix is. das verstehe ich jetzt nicht so ganz...kannst du vollzeit arbeiten nach der eltenrzeit? ist dein kind ausreichend betreut?


Line200317

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Ich hatte jetzt einige Zeit frei und musste nicht arbeiten, habe erst nächste Woche wieder Dienst und dann werde ich es mit der SS sagen. Arbeite als Krankenschwester auf Station. Für nächste Woche ist dann auch der Termin beim Betriebsarzt. Bei meiner 1. SS hat mir unser Betriebsarzt sofort ein BV verbot erteilt. Bekommen bei uns grundsätzlich alle, ist denen einfach zu risikoreich. Ja unser Kind ist beteut, mein Mann arbeitet genau entgegen meiner Schichten. Ich möchte halt nur wissen ob ich ab 20.10.18 Anspruch auf mein Gehalt der 100 Prozent stelle habe, auch wenn ich sie vermutlich nicht antreten werde. LG


mellomania

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bekommst du das, was du bekommen würdest, würdest du arbeiten. könnte aber auch sein, dass du umgesetzt wirst. das gesetz hat sich seit 1.1.18 verschärft, sodass der AG erstmal sehen muss, dass er dir ersatzarbeit beschafft.


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