Duffy76
Liebe Frau Bader, ich habe bei meinem Arbeitgeber Antrag auf Elternzeitteilzeit auf 30 Stunden gestellt. Daraufhin hat er mir angeboten in einem anderen Dezernat auf Vollzeit (39 Stunden) oder aber wieder in einem anderen Dezernat auf Teilzeit (16 Stunden) zu arbeiten. Ich war vorher als Rechtsanwaltsfachangestellte im eigenen Dezernat hauptverantwortlich. Jetzt soll ich als "Schreibkraft" in einem Dezernat arbeiten wo ich dann an 3. Stelle wäre. Ich möchte gern zwei Tage die Woche als 16 Stunden dort arbeiten und habe dort mündlich zugesagt. In einem weiteren Brief wurde mir dann ein Änderungsvertrag zum Arbeitsvertrag zugesandt, in dem man mein Gehalt herabsetzt. Als Begründung wird dort angeführt, dass ich nicht mehr so eine hohe Verantwortung hätte und niedrigerere Arbeiten übernehmen soll. Darf man dies? Ich habe eine 9 Monate alte Tochter. Wie soll ich mich verhalten? Vielen Dank für Ihre Antwort. Liebe Grüße
Hallo Ihnen steht in Teilzeit grundsätzlich das alte Gehalt anteilig zu. Des weiteren wäre ich sehr vorsichtig, irgendetwas zu unterschreiben. Achten Sie darauf, dass der Vertrag auf die Elternzeit befristet ist. Liebe Grüße, NB
SumSum076
Einen Änderungsvertrag solltest du nicht unterschreiben. Denn damit änderst du ja deinen Hauptvertrag. Während der Elternzeit ist ein zusätzlicher Vertrag aufzusetzen, der den alten Vertrag in Ruhe lässt und nur die Beschäftigung in der Elternzeit regelt. Eben auch befristet für die Dauer der Elternzeit! Es ist durchaus möglich (Gestaltungsmöglichkeit), in der Elternzeit "niedriger" eingesetzt zu werden, aber auf jeden Fall nur IN der Elternzeit. Gruß Sabine
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