Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Gehalt zurück zahlen, wenn der Arbeitgeber den Beginn der MuSchuZeit falsch

Frage: Gehalt zurück zahlen, wenn der Arbeitgeber den Beginn der MuSchuZeit falsch

Cissie

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Sehr geehrte Frau Bader, mein Sohn ist fast sechs Monate alt und noch immer lässt das Elterngeld auf sich warten, da mein Arbeitgeber die Mutterschutzzeit falsch datiert hat um zwei Tage. Ich weiß nicht warum, nur ist es so und es hat jetzt 5,5 Monate gedauert, bis er davon zurücktrat. Die Elterngeldstelle lässt den Antrag freundlicherweise so lange offen, damit nachgezahlt werden kann. Leider brauchte der Arbeitgeber so lange, aber das Gehalt für die zwei Tage will er innerhalb von einer Woche zurückgezahlt haben. 1. Muss ich das so schnell zahlen? 2. Sollte ich nicht nur so viel zurück zahlen müssen, wie ich in 2 Tagen verdiene? 3. Sie haben mir auch für 2 Tage den Zuschuss zur Mutterschaftsleistungen abgezogen, weil sie 2 Tage eher aufhören zu zahlen. Sollte er dann nicht auch 2 Tage eher beginnen? Jetzt habe ich nämlich nicht 6 Wochen vor Geburt, sondern 5 Wo und 5 Tage, da er ja 2 Tage eher aufhört, aber doch dann auch 2 Tage eher anfangen müsste, oder? 4. Ich zahle dieses Jahr keine Einkommenssteuer, weil ich nicht arbeite. Für das Letzte Jahr habe ich aber dann für die 2 Tage Einkommensteuer bezahlt, obwohl ich das Einkommen nicht habe, weil ich es jetzt zurückzahlen soll. Laut Finanzamt bekomme ich aber für dieses Jahr nichts zurück, kann es nicht verreichnen, weil ich nicht arbeite. Muss der AG das dann zurückdatieren, damit ich für 2018 die zu viel entrichtete Einkommenssteuer dadurch zurück bekomme? Gezahlt ist sie ja 2018 bereits laut Lohnstreifen. Danke


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. Ja, kann er 2. Ja, etwas anderes will er doch nach Ihrer Schilderung auch gar nicht 3. Sry, das verstehe ich nicht. 4. Sie erhalten das Elterngeld, das unterliegt dem Progressionsvorbehalt, insofern könnte es durchaus sein, dass Sie Steuern zahlen. Liebe Grüße NB


Felica

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Wende dich an die KK, die soll das mit dem AG klären. Du musst doch eine Bescheinigung bekommen haben von wann bis wann du Mutterschutz hattest. Zumal du ja für diese zeit auch Geld von der KK bekommen hast und diese Zeit die gleiche ist für die der AG zahlen muss.


Cissie

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Danke, aber das ist gar nicht mein Problem. Die KK hat genauso Mist gemacht, wollte 2 d nicht zahlen und AG und KK haben 3 Monate gebraucht, das zu klären. Aber das ist momentan nicht das Problem, die Tage stimmen ja jetzt überein. Es geht mir nur um die Gehaltsrückforderung, die durch die Korrektur entstanden. Da wird mir die KK nicht helfen.


Mitglied inaktiv

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Frau Bader wird nur allgemein gehaltene Fragen beantworten. Sie schreibt immer, Geld das zu unrecht erhalten wurde, muss selbstverständlich zurückgezahlt werden. Die Mutterschutzfrist beträgt 6 Wochen vor und 8 Wochen nach ET. Die Tage die in der vorgeburtlichen Frist nicht genommen werden konnten, werden in der nachgeburtlichen Frist drangehängt. Wenn es sich um so eine kleine Summe handelt, kann man wohl erwarten, dass du das zügig zurückzahlst.


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