Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Welcher Durchschnitt für Urlaubsentgelt nach Elternzeit

Frage: Welcher Durchschnitt für Urlaubsentgelt nach Elternzeit

LottiEins

Beitrag melden

Hallo Frau Bader, Ich hatte seit Bekanntwerden der Schwangerschaft ein BV. Nach langem hin und her und Streit mit meinem Chef, bekam ich dann auch das mir zustehende Gehalt während des BV (die Steuerfachangestellte konnte wohl das Mutterschutzgesetz nicht richtig lesen und berechnete monatelang das BV-Gehalt falsch). Nun endete meine Elternzeit am 10.06.2013. Ich habe noch Urlaub bis 16.08.2013. Heute erhielt ich den Lohn für Juli. Laut Arbeitsvertrag arbeite ich 168 Stunden/Monat bei einer 6-Tage-Woche im Schichtdienst. Diese 168 Stunden wurden aber immer überschritten und laut Stundenlohn vergütet. Vor dem Beschäftigungsverbot hatte ich jede Menge Arbeitsstunden, welche auch zur Berechnung des Gehaltes während des BV herangezogen wurden, sodass ich ein sehr gutes Gehalt hatte während des BV. Wie berechnet sich jetzt das Urlaubsentgelt? Wird der Durchschnittslohn während des BV genommen? Laut aktuellem Lohnzettel wurden lediglich die 168 Stunden/Monat als Grundlage genommen? Würden mir nicht wenigstens die Zuschläge für die vielen Nachtdienste, welche ich vorm BV absolvierte angerechnet? Oder wäre die Berechnungsgrundlage sogar das Gehalt aus dem BV (obwohl dieses aufgrund der vorher erbrachten Mehrstunden deutlich höher war als die vorherigen Gehälter)? Aufgrund der schlechten Erfahrungen bei Berechnung des BV-Gehaltes, traue ich dem Lohnbüro nun nicht. Gibt es eine Formel, wie ich das Urlaubsentgelt selbst ausrechnen kann? Vielen Dank Liebe Grüße


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, das kommt auf den Vertrag an. Für die Überstunden bekommen Sie kein Urlaubsgeld Liebe Grüsse, NB


SumSum076

Beitrag melden

Was hast du denn früher an Lohn bekommen, in der Zeit, in der du Urlaub hattest? Ich kann mir nicht vorstellen, dass mehr als die 168Std/Monat gezahlt werden. Mit Urlaub wird ja nur deine "Sollzeit" ausgeglichen, aber keine Nachtschichtzulage. Sonst könnte man ja quasi Urlaub an einem Feiertag nehmen und damit den Feiertagszuschlag einheimsen.... Gruß Sabine


LottiEins

Beitrag melden

sonst hat sich der Urlaubslohn anhand der geleisteten Stunden des Vormonats errechnet...


LottiEins

Beitrag melden

BUrlG § 11 Urlaubsentgelt (1) Das Urlaubsentgelt bemisst sich nach dem durchschnittlichen Arbeitsverdienst, das der Arbeitnehmer in den letzten dreizehn Wochen vor dem Beginn des Urlaubs erhalten hat, mit Ausnahme des zusätzlich für Überstunden gezahlten Arbeitsverdienstes. Bei Verdiensterhöhungen nicht nur vorübergehender Natur, die während des Berechnungszeitraums oder des Urlaubs eintreten, ist von dem erhöhten Verdienst auszugehen. Verdienstkürzungen, die im Berechnungszeitraum infolge von Kurzarbeit, Arbeitsausfällen oder unverschuldeter Arbeitsversäumnis eintreten, bleiben für die Berechnung des Urlaubsentgelts außer Betracht. Zum Arbeitsentgelt gehörende Sachbezüge, die während des Urlaubs nicht weitergewährt werden, sind für die Dauer des Urlaubs angemessen in bar abzugelten.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Mein  Elternzeit endet bald. Ich werde dann von meiner Teilzeit in Elternzeit in einen Brücken -Teilzeitvertrag wechseln. Das ist alles schon geklärt und unterschrieben.  Nun habe ich unter der Hand erfahren, dass die Firma meinen Bereich bald umstrukturieren möchte und dabei Stellen abbauen will. Ich leite diesen Bereich. Er soll mit einem ander ...

Guten Tag Frau Bader, ich bin aktuell in Elternzeit- diese endet im Dezember, sodass ich ab 01.01. wieder in TZ arbeiten würde. Nun ist relativ klar das ich gesundheitlich auf unbestimmte Zeit ausfalle. Eine AU habe ich bisher nicht, da nicht notwendig.  Ich bekomme bei AU ab 01.01. ja mein TZ Gehalt für 6 Wochen bezahlt und danach KG. Ab ...

Sehr geehrte Frau Bader, Ich wende mich an Sie mit einer Frage zur Urlaubsregelung im Anschluss an meine Elternzeit, die Ende September dieses Jahres ausläuft. Im Jahr 2024 habe ich lediglich 5 Urlaubstage nehmen können, bevor ich aufgrund schwangerschaftsbedingter Erkrankung durchgehend krankgeschrieben wurde. Ein weiterer Urlaubsabbau war ...

Hallo, ich habe noch Resturlaub von vor meiner Elternzeit. Jetzt gehe ich wieder arbeiten, jedoch nur noch 18 Std und nicht wie vor meiner Elternzeit Vollzeit. Die Urlaubstage habe ich behalten, diese wurden auch nicht auf meine 3-Tage-Woche runter gerechnet. Wie sieht das mit dem Urlaubsgeld aus, ich bekomme pro genommenen Urlaubstag, Urlaubsg ...

Sehr geehrte Frau Bader,  ich bin im öffentlichen Dienst beschäftigt und meine Elternzeit endet Ende November 2025.  Mir stehen noch 28 Tage Resturlaub, resultierend aus einem Beschäftigungsverbot und Mutterschutz, zu. Diesen Resturlaub werde ich im direkten Anschluss an meine Elternzeit nehmen und danach in Teilzeit (50%) wieder einsteigen. ...

Sehr geehrte Frau Bader,  Meine Elternzeit endet Ende Oktober und dann möchte ich von meiner vorherigen Vollzeit auf Teilzeit gehen, 15 Std auf 3 Tage verteilt.  Ich habe noch den vollen Resturlaub aus der Vollzeitbeschäftigung vor Mutterschutz und Elternzeit, da ich ein volles BV bekommen habe.  Wie darf der Resturlaub genommen werden?  Dar ...

Sehr geehrte Frau Bader, meine Elternzeit ist im November diesen Jahres seit 2 Jahren vorbei. Ich bin damals für 3 Jahre in Elternzeit gegangen, nach der Elternzeit wollte ich nicht zurückkehren und mein Arbeitgeber hatte auch als Ersatz für mich eine Azubi eingestellt, die dann übernommen wurde. Somit waren wir Beide zufrieden und es gab keine ...

Guten Tag Frau Bader,  ich bin vor einem Jahr (in meiner Elternzeit) an Brustkrebs erkrankt. Die Krankheit hat mich schon knapp 1000 Euro gekostet. Im Moment habe ich, da ich mich in Elternzeit befinde, keinen Anspruch auf Krankengeld. Nun endet meine Elternzeit zum Jahresbeginn und ich weiß jetzt schon, das meine Chemotherapie zu diesem Zeitpu ...

Guten Tag Frau Bader,  ich bin vor einem Jahr (in meiner Elternzeit) an Brustkrebs erkrankt. Die Krankheit hat mich schon knapp 1000 Euro gekostet. Im Moment habe ich, da ich mich in Elternzeit befinde, keinen Anspruch auf Krankengeld. Nun endet meine Elternzeit zum Jahresbeginn und ich weiß jetzt schon, das meine Chemotherapie zu diesem Zeitpu ...

Hallo Frau Bader, ich bin verbeamtete Lehrerin und noch bis Anfang Januar in Elternzeit. Da wir uns ein zweites Kind wünschen, stellt sich für mich die Frage, wie viel Gehalt ich bekomme, wenn ich während der Elternzeit erneut schwanger werde und ein Beschäftigungsverbot erhalten sollte. Würde ich dann nach dem vereinbarten Ende der Elternz ...