LottiEins
Hallo Frau Bader, Ich hatte seit Bekanntwerden der Schwangerschaft ein BV. Nach langem hin und her und Streit mit meinem Chef, bekam ich dann auch das mir zustehende Gehalt während des BV (die Steuerfachangestellte konnte wohl das Mutterschutzgesetz nicht richtig lesen und berechnete monatelang das BV-Gehalt falsch). Nun endete meine Elternzeit am 10.06.2013. Ich habe noch Urlaub bis 16.08.2013. Heute erhielt ich den Lohn für Juli. Laut Arbeitsvertrag arbeite ich 168 Stunden/Monat bei einer 6-Tage-Woche im Schichtdienst. Diese 168 Stunden wurden aber immer überschritten und laut Stundenlohn vergütet. Vor dem Beschäftigungsverbot hatte ich jede Menge Arbeitsstunden, welche auch zur Berechnung des Gehaltes während des BV herangezogen wurden, sodass ich ein sehr gutes Gehalt hatte während des BV. Wie berechnet sich jetzt das Urlaubsentgelt? Wird der Durchschnittslohn während des BV genommen? Laut aktuellem Lohnzettel wurden lediglich die 168 Stunden/Monat als Grundlage genommen? Würden mir nicht wenigstens die Zuschläge für die vielen Nachtdienste, welche ich vorm BV absolvierte angerechnet? Oder wäre die Berechnungsgrundlage sogar das Gehalt aus dem BV (obwohl dieses aufgrund der vorher erbrachten Mehrstunden deutlich höher war als die vorherigen Gehälter)? Aufgrund der schlechten Erfahrungen bei Berechnung des BV-Gehaltes, traue ich dem Lohnbüro nun nicht. Gibt es eine Formel, wie ich das Urlaubsentgelt selbst ausrechnen kann? Vielen Dank Liebe Grüße
Hallo, das kommt auf den Vertrag an. Für die Überstunden bekommen Sie kein Urlaubsgeld Liebe Grüsse, NB
SumSum076
Was hast du denn früher an Lohn bekommen, in der Zeit, in der du Urlaub hattest? Ich kann mir nicht vorstellen, dass mehr als die 168Std/Monat gezahlt werden. Mit Urlaub wird ja nur deine "Sollzeit" ausgeglichen, aber keine Nachtschichtzulage. Sonst könnte man ja quasi Urlaub an einem Feiertag nehmen und damit den Feiertagszuschlag einheimsen.... Gruß Sabine
LottiEins
sonst hat sich der Urlaubslohn anhand der geleisteten Stunden des Vormonats errechnet...
LottiEins
BUrlG § 11 Urlaubsentgelt (1) Das Urlaubsentgelt bemisst sich nach dem durchschnittlichen Arbeitsverdienst, das der Arbeitnehmer in den letzten dreizehn Wochen vor dem Beginn des Urlaubs erhalten hat, mit Ausnahme des zusätzlich für Überstunden gezahlten Arbeitsverdienstes. Bei Verdiensterhöhungen nicht nur vorübergehender Natur, die während des Berechnungszeitraums oder des Urlaubs eintreten, ist von dem erhöhten Verdienst auszugehen. Verdienstkürzungen, die im Berechnungszeitraum infolge von Kurzarbeit, Arbeitsausfällen oder unverschuldeter Arbeitsversäumnis eintreten, bleiben für die Berechnung des Urlaubsentgelts außer Betracht. Zum Arbeitsentgelt gehörende Sachbezüge, die während des Urlaubs nicht weitergewährt werden, sind für die Dauer des Urlaubs angemessen in bar abzugelten.
Ähnliche Fragen
Guten Tag Frau Bader, ich bin vor einem Jahr (in meiner Elternzeit) an Brustkrebs erkrankt. Die Krankheit hat mich schon knapp 1000 Euro gekostet. Im Moment habe ich, da ich mich in Elternzeit befinde, keinen Anspruch auf Krankengeld. Nun endet meine Elternzeit zum Jahresbeginn und ich weiß jetzt schon, das meine Chemotherapie zu diesem Zeitpu ...
Hallo Frau Bader, ich bin verbeamtete Lehrerin und noch bis Anfang Januar in Elternzeit. Da wir uns ein zweites Kind wünschen, stellt sich für mich die Frage, wie viel Gehalt ich bekomme, wenn ich während der Elternzeit erneut schwanger werde und ein Beschäftigungsverbot erhalten sollte. Würde ich dann nach dem vereinbarten Ende der Elternz ...
Hallo Frau Bader, Ich starte am 01.11.2025 nach 18 Monaten Elternzeit wieder ins Berufsleben. Ich habe noch 15 Tage Resturlaub aus 2024 und 5 Tage für 2025. In meiner Firma und Abteilung wird aktuell noch bis Februar 2026 Kurzarbeit gemacht. Ich soll auch ca. 5 bis 8 Tage im Monat Kurzarbeit machen. Wie lange habe ich Zeit den Urlaubsanspru ...
Hallo Frau Bader, Ich starte am 01.11.2025 nach 18 Monaten Elternzeit wieder ins Berufsleben. Ich habe noch 15 Tage Resturlaub aus 2024 und 5 Tage für 2025. In meiner Firma und Abteilung wird bis Februar 2026 Kurzarbeit gemacht. Ich soll auch 5 bis 8 Tage Kurzarbeit pro Monat machen. Wie lange habe ich Zeit den Urlaub aus 2024 zu nehmen, bi ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich arbeite im öffentlichen Dienst. Es besteht nach Beendigung meiner Elternzeit ein Anspruch auf eine gleichwertige Tätigkeit in meiner bisherigen Eingruppierung. Derzeit ist laut meinem Arbeitgeber nur eine Position auf diesem Eingruppierungsniveau verfügbar. Der Arbeitsweg für diese Position wäre jedoch in B ...
Hallo Frau Bader, Ich habe meine Elternzeit beendet und bin ab Oktober wieder im Geschäfft ( Kindergarten ) eingestiegen indem ich den ganzen Oktober meinen Rest Urlaub noch abbaue. Jetzt habe ich erfahren das ich schwanger bin und frage mich ob ich meinen ganz normalem Lohn bekomme , da bei uns ein BV gildet , oder zählt der Abbau des Urlaube ...
Hallo, mein jüngstes Kind ist im Sommer drei Jahre alt geworden und wir sind gerade in der Eingewöhnung im Kindergarten. Ich habe noch zwei weitere Kinder (8 und 12 Jahre) und bin seit der Geburt meines erstem Kindes zu Hause. Ich habe seitdem nicht mehr gearbeitet, mein Mann versorgt mich (er verdient gut). Bald ist mein Jüngster im Kindergart ...
Hallo Frau Bader, bei meinen AG ist es nicht erlaubt Urlaub in das Folgejahr zu übertragen. Hierzu wird auch regelmäßig informiert. Nun bin ich dieses Jahr aus der EZ gekommen. Ich hatte daher sehr viele Urlaubstage-aus mehreren Elternzeiten in Folge und meinen diesjährigen Urlaub. Nun habe ich meinen AG gebeten die letzten Urlaubstage i ...
Hallo Frau Bader, zunächst bedanke ich mich für die Beantwortung meiner Frage unten zur Übernahme des Urlaubs aus dem Mutterschutz in das Folgejahr nach Beendigung der Elternzeit. Mein Arbeitgeber ist hier leider sehr stur. Was kann ich machen, wenn mein AG darauf besteht, dass ich den Urlaub ausschließlich noch in diesem Jahr nehme, in ...
Guten Tag! Ich hatte in der Schwangerschaft mit meinem ersten Kind ein Beschäftigungsverbot. Anschließend war Ich in Elternzeit und dann mit dem zweiten Kind schwanger und in Elternzeit. Nun habe Ich ja noch den ganzen Resturlaub. Ich möchte in Teilzeit zurück kommen und mir wurde mitgeteilt,dass Ich den Resturlaub direkt an die Eltern ...
Die letzten 10 Beiträge
- Teilzeitarbeit in Elternzeit um in BV zu kommen?
- Kindkrankbescheinigung im Original an AG?
- Oma Kinderbetreuung
- Arbeitgeber will sich neu Aufstellen
- Kita Absage
- Neues Elterngeldbemessungsgrenze
- Vernachlässigung
- Urlaub aus Elternzeit bei Start in Teilzeit in Elternzeit und Kurzarbeit
- Urlaub aus Elternzeit bei Start in Teilzeit in Elternzeit und Kurzarbeit
- Elterngeld abgelehnt, über 5 Jahren in DE