Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Welcher Durchschnitt für Urlaubsentgelt nach Elternzeit

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Welcher Durchschnitt für Urlaubsentgelt nach Elternzeit

LottiEins

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Hallo Frau Bader, Ich hatte seit Bekanntwerden der Schwangerschaft ein BV. Nach langem hin und her und Streit mit meinem Chef, bekam ich dann auch das mir zustehende Gehalt während des BV (die Steuerfachangestellte konnte wohl das Mutterschutzgesetz nicht richtig lesen und berechnete monatelang das BV-Gehalt falsch). Nun endete meine Elternzeit am 10.06.2013. Ich habe noch Urlaub bis 16.08.2013. Heute erhielt ich den Lohn für Juli. Laut Arbeitsvertrag arbeite ich 168 Stunden/Monat bei einer 6-Tage-Woche im Schichtdienst. Diese 168 Stunden wurden aber immer überschritten und laut Stundenlohn vergütet. Vor dem Beschäftigungsverbot hatte ich jede Menge Arbeitsstunden, welche auch zur Berechnung des Gehaltes während des BV herangezogen wurden, sodass ich ein sehr gutes Gehalt hatte während des BV. Wie berechnet sich jetzt das Urlaubsentgelt? Wird der Durchschnittslohn während des BV genommen? Laut aktuellem Lohnzettel wurden lediglich die 168 Stunden/Monat als Grundlage genommen? Würden mir nicht wenigstens die Zuschläge für die vielen Nachtdienste, welche ich vorm BV absolvierte angerechnet? Oder wäre die Berechnungsgrundlage sogar das Gehalt aus dem BV (obwohl dieses aufgrund der vorher erbrachten Mehrstunden deutlich höher war als die vorherigen Gehälter)? Aufgrund der schlechten Erfahrungen bei Berechnung des BV-Gehaltes, traue ich dem Lohnbüro nun nicht. Gibt es eine Formel, wie ich das Urlaubsentgelt selbst ausrechnen kann? Vielen Dank Liebe Grüße


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, das kommt auf den Vertrag an. Für die Überstunden bekommen Sie kein Urlaubsgeld Liebe Grüsse, NB


SumSum076

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Was hast du denn früher an Lohn bekommen, in der Zeit, in der du Urlaub hattest? Ich kann mir nicht vorstellen, dass mehr als die 168Std/Monat gezahlt werden. Mit Urlaub wird ja nur deine "Sollzeit" ausgeglichen, aber keine Nachtschichtzulage. Sonst könnte man ja quasi Urlaub an einem Feiertag nehmen und damit den Feiertagszuschlag einheimsen.... Gruß Sabine


LottiEins

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sonst hat sich der Urlaubslohn anhand der geleisteten Stunden des Vormonats errechnet...


LottiEins

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BUrlG § 11 Urlaubsentgelt (1) Das Urlaubsentgelt bemisst sich nach dem durchschnittlichen Arbeitsverdienst, das der Arbeitnehmer in den letzten dreizehn Wochen vor dem Beginn des Urlaubs erhalten hat, mit Ausnahme des zusätzlich für Überstunden gezahlten Arbeitsverdienstes. Bei Verdiensterhöhungen nicht nur vorübergehender Natur, die während des Berechnungszeitraums oder des Urlaubs eintreten, ist von dem erhöhten Verdienst auszugehen. Verdienstkürzungen, die im Berechnungszeitraum infolge von Kurzarbeit, Arbeitsausfällen oder unverschuldeter Arbeitsversäumnis eintreten, bleiben für die Berechnung des Urlaubsentgelts außer Betracht. Zum Arbeitsentgelt gehörende Sachbezüge, die während des Urlaubs nicht weitergewährt werden, sind für die Dauer des Urlaubs angemessen in bar abzugelten.


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