Svenja0509
Hallo Frau Bader, ich erwarte Zwillinge. Mein Partner und ich sind nicht verheiratet. Vorgeburtlich haben wir bereits die Vaterschaftsanerkennung vorgenommen. Das gemeinsame Sorgerecht soll nach der Geburt folgen. Nun meine Frage: Zum Zeitpunkt der Namenserteilung habe ich das alleinige Sorgerecht. Bekommen die Kinder somit automatisch meinen Nachnamen? Laut meines Wissens ist eine Namenserteilung beim Standesamt nur erforderlich, wenn die Kinder den Nachnamen des Vaters erhalten sollen. Ist das korrekt? MfG Svenja Velten
Hallo, Sie haben das alleinige Wahlrecht. Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Deinen Namen. Ihr könnt auch das Sorgerecht vor der Geburt beim Jugendamt machen. Sollte mit den Kindern was sein nach der Geburt oder mit Dir, kann der Vater sonst nichts entscheiden was die Kinder betrifft.
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