feeflügel
Hallo, Ich bin mit meinem dritten Kind schwanger. Als Krippenerzieherin arbeite ich im selben Kinderhaus, wo meine 2 Kinder hingehen. Meine Chefin hat mich aufgeklärt, wenn ich ein Beschäftigungsverbot bekomme, darf ich das Haus gar nicht mehr betreten. Das heißt, ich darf sie nicht bringen, abholen, an Festen und keinem Elternabend mehr teilnehmen. Stimmt es so? Außerdem verliere ich den Mitarbeiterbonus (ich muss nicht die Elterngebühren zahlen, nur das Essen und Spielgeld.bis jetzt?) Darf ich so benachteiligt werden? Danke für die Antwort!
Hallo, grundsätzlich arbeiten Sie in der Einrichtung nicht mehr, weil eine Ansteckungsgefahr besteht. Klären Sie mit Ihrer FA, inwieweit die Gefahr auch besteht, wenn Sie die Kinder abholen. Lassen Sie sich ein Attest ausstellen, dann sind Sie auf der sicheren Seite. Liebe Grüße NB
Felica
Die Kinder dürfen hin, du aber wenn man dir da Hausverbot gibt, nicht. Ist ja auch logisch, denn du bekommst ja das BV weil von der Einrichtung die Gefahr ausgeht. De Erreger machen ja nicht halt nur weil du plötzlich dort nicht mehr tätig bist sondern nur als Mutter hingehst. Musst dann halt der Vater machen oder du bittest eine andere Mutter die Kinder dann mit zunehmen und zu bringen. Mitarbeiterbonus usw denke ich im BV nicht, da musst du gleichgestellt sein. In de EZ aber kann das durchaus sein.
Mitglied inaktiv
Ich habe dazu eine andere Meinung. Du darfst die Kinder bringen und abholen, an Festen und Elternabenden teilnehmen. Aber du darfst dich nicht länger als erforderlich in der Einrichtung aufhalten. Bringen und abholen möglichst im Flur, oder an der Türe (wie immer das gehandhabt wird). Es gibt leider auch Erzieherinnen, die ein betriebliches Beschäftigungsverbot haben und dann stundenlang mit den Kolleginnen "privat" in der Einrichtung quatschen und sie auch noch vom Arbeiten abhalten. Wenn man so was tut, ist das eine Geringschätzung dessen, was der AG an Kosten und Aufwand betreibt, um eine werdende Mutter zu schützen. Und dabei geht es immerhin um unverantwortbare Gefährdungen! Die bestehen auch genauso, wenn du ein Kindergartenfest besuchst. Um welche Immunitäten geht es bei dir konkret?
cube
Wenn das bringen und abholen eine Geföhrdung darstellen würde, dürfte sie die Kinder ja auch nirgendwo anders zur Betreuung hinbringen? Ich kann mir auch nicht vorstellen, das dieses Verbot zulässig ist. Man hat ja eben auch nicht einfach so jemanden an der Hand, der das für einen übernehmen kann.
cube
Ich meine damit, sie könnte doch die Kinder bis zur Türe bringen und dort könnten sie von e ner Erzieherin in Empfang genommen werden. ich kann schon verstehen, wenn wegen des BV´s nicht gearbeitet werden kann, ein "Besuch" der Kita natürlich auch schädlich sein könnte - also auch das Bringen & Abholen, welches ja meist mit ein paar Minuten Aufenthalt verbunden ist. Aber andererseits muss es doch dafür eine Lösung geben - ich kann mir nicht vorstellen, dass jede Erzieherin mit entsprechendem BV plötzlich zusehen muss, wo sie einen Chauffeur-Dienst für ihre Kinder her bekommt und wenn sie den nicht hat, ihre Kinder dann eben nicht mehr die Kita besuchen können?
Felica
Dann such hier mal. Meine die Frage gab es schon mal.
Mitglied inaktiv
Die Gefährdungen bestehen natürlich schon, wenn man die Einrichtung betritt. Und erst recht auf Festen. Das sind dann private Gefährdungen. Die Leitung kann erwarten, dass man das Bringen und Abholen so kurz wie möglich gestaltet (Haustüre, Flur) und den Aufenthalt in der Einrichtung untersagen. Größere Kinder können ja auch je nach Alter eigenständig reingehen.
desireekk
Hallo, mit der Argumentation dürfte keine schwangere Frau mehr ihr Kind in den KiGa bringen! Im Besuchsbereich/Vorraum hinbringen und abholen ist ja keine berufliche Tätigkeit sondern Du bist dort als Privatperson. Ebenso bei Elternfesten o. ä. Vergünstigungen können dir IMO nicht gestrichen werden. Gruss D
Felica
Wie gesagt, hier ist der KiGa aber in erster Linie Arbeitgeber, dem entsprechend besonderen Fürsorgepflicht seiner Mitarbeiter gegenüber. Und in dieser Form kann der KiGa hingehen und von seinem Hausrecht Gebrauch nehmen und der Mutter das betreten des Geländes untersagen. Genau wie sie es bei andren angestellten Schwangeren machen können. Ist eine andere Mutter schwanger ist es ihre eigene Entscheidung ob sie das Risiko eingeht oder nicht. Genau wie eine selbstständige Tagesmutter für sich entscheiden muss ob sie weiterhin Kinder betreut oder nicht. Ergeht anderen Erziehern genauso, sobald die ein BV bekommen ist das Kindergartengelände tabu. Das die TE zufälligerweise dort auch eigene Kinder hat ist Pech, aber die Gefahr dort ist ja nicht minder gegeben. Wie logisch wäre es denn wenn sie dort zwar nicht arbeiten darf, aber Kinder holen darf und Kaffeekränzchen abhalten? Im Gegenzug ist die TE ja nicht gezwungen das BV anzunehmen, sie kann mit dem AG auch schauen welche Lösungen es gibt um dieses zu umgehen.
Strudelteigteilchen
Ich sehe schon einen Unterschied, ob ich dort arbeite oder nur meine Kinder ablieferte. Eine Erzieherin muß, jobbedingt, den Kinder die Nase abputzen, sie beim Klogang begleiten und hat ganz allgemein sehr engen Kontakt zu den Zöglingen und deren Ausscheidungen. Eine zufällig anwesende Mutter hat diesen engen Kontakt nicht. Ich vermute, der Kindergarten sieht ein Problem mit der Versicherung, falls was passiert. Denn dann muß gegebenenfalls begründet werden, warum sich die Erzieherin im BV auf dem Betriebsgelände befand. Aber das ließe sich wahrscheinlich klären.
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