Mitglied inaktiv
hallo frau bader, mich würde interessieren, an wen ich mich wenen muss bei einer trennung wegen finanzieller unterstützung. ich möchte mich vom kindsvater trennen (wir sind nicht verheiratet, aber leben zusammen) und habe angst, dass ich es alleine nicht schaffe. ich weiß, dass er alimente für unsere tochter (17 monate) zahlen muss, aber wo finde ich unterstützung z.b. wegen einer wohnung? welche rechte habe ich und was steht mir zu? vielen dank im voraus birgit
Hallo, er muss für die Kleine u u U für Sie Unterhalt zahlen. Ansonsten können Sie staatliche Hilfe in Form von Sozialhilfe in Anspruch nehmen. Schauen Sie mal auf unser Forum FAMILIENVORSORGE da gibt es Tipps. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Hallo, ich hatte dasselbe Problem. Mein Ex-Freund mußte mir und dem Kind unterhalt zahlen und wir waren auch nicht verheiratet und ich habe bis meine tochter 3 jahre alt war nicht gearbeitet. Ich bin damals (eher heimlich) aufs Jugendamt gegangen und habe dort alle meine Fragen gestellt. Die haben dann nach meinem Auszug alles mit meinem Ex-Freund geregelt. Das mußte ich also nicht tun und mir auch keinen Anwalt nehmen. Den Unterhalts-Titel den ich bekommen habe, kann ich (bei Nicht regelmäßiger Zahlung) jederzeit vollstrecken lassen. Dann bin ich außerdem noch zum wohngeldamt. Eine kleine und günstige wohnung habe ich mir selber gesucht. Also ich möchte Dir nur sagen, daß das alles geht. Bei mir traten eher PRobleme auf, daß mein Ex-Freund einen wahnsinns-terror gemacht hat und versucht hat das zu verhindern. Und bis das erste Geld kam mußte ich auch mit erspartem geld die zeit überbrücken. Bis mein Ex regelmäßig gezahlt hat, habe ich Unterhaltsvorschuß vom JA bekommen. LG B.
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