Bettina Langner
Guten Abend Frau Bader, Ich arbeite im Einzelhandel auf 30/ Woche und befinde mich noch bis April 2018 in Elternzeit. Seit Mitte August bin ich im gleichen Geschäft auf 450€ Basis mit zehn Wochenstunden beschäftigt. Hierzu habe ich einen Änderungsvertrag unterschrieben. Nun möchte ich im Februar wieder voll arbeiten. Muss der Arbeitgeber mir von Rechtsseiten wieder die ursprüngliche 30 Stundenstelle anbieten oder gelten die nun die 10 Stunden aus dem Änderungsvertrag ? Vielen Dank für ihre Antwort Bettina Langner
Hallo, Was steht dem im Änderungsvertrag? Grds haben Sie Anspruch auf Tz, wenn der Betrieb mehr als 15 AN hat u keine wichtigen betriebl. Gründe entgegenstehen. Liebe Grüße NB
mellomania
ist der änderungsvertrag befristet auf die elternzeit? war ne blöde idee...du hättest während der elternzeit teilzeit arbeiten können, auch nur ein paar stunden... wenn de änderungsvertrag befristet ist, wäre gut. wenn nicht dann gelten die 10 h...
Mitglied inaktiv
Ahm, der AG muss da gar nichts mehr. Warum um Gottes Willen hast du einen Änderungsvertrag unterschrieben? Du hättest doch normal innerhalb der EZ in TZ arbeiten können - dein eigentlicher Vertrag hätte solange weiter geruht. Da bleibt nur nett anfragen und hoffen.
Bettina Langner
Hallo, vielen Dank für Eure Antworten. Ich habe gerade noch einmal nachgelesen, es ist ein Anstellungsvertrag über 450€ kein Änderungvertrag, den ich unterschrieben habe. Über die Dauer des Vertrages ist nichts festgehalten. Ich habe auch KEINEN Aufhebungsvertrag für meine 30h Stelle unterschrieben. Habe mich vorgestern zurück gekommen gemeldet, da hieß es auf einmal der Laden ( grosse Kette) hätte die Gesamtstundenzahl aller Mitarbeiter gekürzt bekommen, allerdings wurde letzen Monat erst eine neue Kollegin auf 30h eingestellt. Na ja mal abwarten, was dabei rauskommt. BL
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