Wunderkind1980
Hallo. Im Oktober wollen mein Partner ,ich und 2 Kinder zusammenziehen. Meine Tochter stammt nicht von ihm- ich bin alleinerziehend bei ihr. Wir haben einen gemeinsamen Sohn, knapp anderthalb. Momentan habe ich Steuerklasse 2 und er 1. Wie müssen wir diese ändern und kommen große Einbußen auf uns zu?
Hallo, solange Sie nicht verheiratet sind, bleiben die Steuerklassen. Liebe Grüße, NB
Sternenschnuppe
Nö, Du hast dann auch die 1 weil Du nicht mehr alleine mit den Kindern wohnst. Der Unterschied sind wenige Euro im Jahr, nicht die Rede wert.
Sternenschnuppe
Nö, Du hast dann auch die 1 weil Du nicht mehr alleine mit den Kindern wohnst. Der Unterschied sind wenige Euro im Jahr, nicht die Rede wert.
Mitglied inaktiv
Jep, du bekommst auch Steuerklasse1. Mußt du ändern, da du dich sonst der Steuerhinterziehung strafbar machst. Hatte die Diskussion gerade mit dem Finanzamt. Sobald du mit einer erwachsenen Person zusammenziehst, verlierst du den Alleinerziehenden-Anspruch. Weder muß das der Kindsvater sein, noch ist es egal ob eheähnliche Gemeinschaft. Wortwteinte die Bamtin zu mir, selbst wenn es Oma ist die einzieht, steht einem Steuerklasse2 nicht mehr zu. Auch nicht wenn man 2 Kinder hat, eines minderjährig und das andere volljährig und berufstätig. Alleinerziehend bedeutet für die Steuerklasse2, man ist die einzigste volljährige Person in dem Haushalt mit mind. einem Kind - so wie gesagt die Aussage hier beim Finanzamt.
Julisa
Wenn ihr zusammen gezogen seid musst du beim Finanzamt deine Steuerklasse 2 in die 1 ändern lassen. Wie groß die finanziellen Einbußen sind kann ich dir nciht sagen.
Ähnliche Fragen
Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich momentan in Elternzeit, noch bis 09/2023, mein Elterngeld ist bereits ausgelaufen. Nun möchte ich 30 Std bei einem anderen Arbeitgeber (befristete Stelle bis 09/23) anfangen (> 500 EUR), dieser wird mit deren Anforderung zu meinem 1.AG. Im Gespräch wies mich nun der neue Arbeitgeber außerdem darauf hin, ...
Hallo Frau Bader, Ich werde am 8.10. heiraten und mein ET ist der 26.01.23. Nun frage ich mich ob es sinnvoll ist nach der Hochzeit in die Steuerklasse 3 und mein Mann in 5 zu wechseln um mehr Mutterschaftsgeld zu erhalten? Und können wir dann nach der Geburt im Januar wechseln in: ich 5, mein Mann 3? Mein Mann verdient rund 1000 € mehr als ich. M ...
Guten Morgen! Vielen Dank für Ihre Hilfe, wir sind ein wenig überfordert... Ich arbeite im OP in einer Vollzeitstelle. Zur Zeit leiste ich monatlich zwischen 5 und 9 Rufdienste ab (Für diese erhalte ich einen Standardsatz unabhängig davon ob ich arbeiten muss oder nicht. Betrag ist schwankend). Zusätzlich bin ich Praxisanleiterin und bekom ...
Sehr geehrte Frau Bader, Ich beziehe im Moment Elterngeld ( Elterngeld Plus) und ich habe wieder angefangen zu arbeiten als Aushilfe bei dem gleichen Arbeitgeber. Mein alter Vertrag ruht ( ich habe Vollzeit gearbeitet ), ich bin ledig daher habe ich normalerweise Steuerklasse 1. Mit dem neuen Vertrag als Aushilfe hat mir den Arbeitgeber Steuerk ...
Guten Tag, Freunde von mir möchten gern auswandern, die große Tochter (17, Okt 23: 18) allerdings hierbleiben und ihr Abitur fertig machen. Sie würde gern zu mir ziehen. Wie verhält es sich rechtlich? Meine Freundin meinte, dass sie auch Miete zahlen würden oder so. Ich lebe alleine, meine Söhne, die volljährig sind, sind hier zwar noch mit Zweit ...
Liebe Frau Bader (und gerne an alle), meine Kinder wurden im Abstand von 16 Monaten geboren, Bemessungszeitraum für das EG ist daher noch VZ vor Geburt meines ersten Kindes (Steuerklasse 3). Ich werde direkt im Anschluss an den Mutterschutz für mein 2.Kind wieder wenige Stunden TZ in EZ im Home Office arbeiten. Seit über einem halben Jahr bin ich ...
Ich habe gerade im Elterngeldplaner nachgerechnet und festgestellt, dass sich mein Elterngeld ändert, wenn ich die Steuerklasse ändere. Denn ich hatte vor Elternzeit ein relativ hohes Einkommen, das die Obergrenze von 1.800 Euro überschritten hat, aber wenn ich Elterngeld plus wählen möchte, dann bekomme ich bei einem Wechsel in die Steuerklasse 5 ...
Hallo, ich bin jetzt im 7. Monat schwanger und arbeite in der Steuerklasse 3, um das Elterngeld zu optimieren. Nun stellt sich mir die Frage, welcher Zeitpunkt der richtige ist, um die Steuerklasse zu tauschen, sodass ich für ein Jahr Elternzeit in Steuerklasse 5 gehe und mein Mann in die 3. Macht es Sinn, bereits 6 Wochen vor Geburt, also zum E ...
Guten Tag Frau Bader, wenn ich während meiner Elternzeit in Elternteilzeit(Midijob) beim selben Arbeitgeber arbeite, bei dem ich auch meinen ruhenden Vertrag habe, wird der Midijob dann auch mit der Steuerklasse, wie der "normale" Vertrag abgerechnet? Oder mit Steuerklasse 6? Vielen Dank schon einmal für Ihre Antwort und viele Grüße Sand ...
Guten Abend Frau Bader, wir haben leider versäumt rechtzeitig die Steuerklasse vor Geburt zu wechseln. Der Wechsel in die Steuerklasse 3 erfolgte erst zu November 2024. Mein Mutterschutz begann am 5. April 2025. Geburt: Mai 25. Im Elterngeldantrag habe ich auf die Ausklammerung des Monats April 2025 verzichtet, damit ich 1 weiteren Monat ...
Die letzten 10 Beiträge
- Tot vom Patenonkrl
- Kurz vor Rückkehr aus unbezahltem Urlaub schwanger, danach evtl. Beschäftigungsverbot
- Nachname
- Urlaubsanspruch nach Elternzeit und schwangerschaftsbedingter Krankschreibung
- Krankschreibung während individuellem Beschäftigungsverbot
- Sorgerecht
- Umzug während der Elternzeit
- Tagesmutter kündigen zugunsten Kitaplatz
- Schwanger in Elternzeit
- Elterngeld - Ausklammerung