Mitglied inaktiv
hallo, ich erwarte in wenigen tagen mein kind. vom vater des kindes bin ich seit einigen wochen getrennt. wir sind nicht verheiratet, die vaterschaftsanerkennung haben wir aber vorgenommen. das sorgerecht bleibt ja automatisch bei mir. nun meine frage: kann der vater, obwohl er kein sorgerecht hat, irgendwelche ansprüche geltend machen in bezug auf z. b. umgangsrecht. also kann er mir vorschreiben, wann und in welcher form er das kind sehen kann? hat er sonst noch irgendwelche rechte? kann er das ggf. einklagen? ich danke ihnen für eine antwort! mfg baby0509
Hallo, das Kind hat von Anfang an das Recht, seinen Vater zu sehen-und umgekehrt. Man muss zwar auf Stillen etc Rücksicht nehmen, aber er ist der Vater ( es sei denn, es droht Gefahr fürs Kind). Im Zweifel hilft das JA. Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Hallo, Vater und Kind haben das Recht einander zu sehen. Wenn ihr euch nicht einigen könnt wie das ablaufen soll, dann wird ein Familiengericht eine Regelung festlegen. Vorher wird aber versucht, dass sich die Eltern EINIGEN. Ggf. anfangs über den begleiteten Umgang. VlG Annette
Mitglied inaktiv
Hi, sorry, ich weiß es ist eine Blöde Sitation, wenn man SS sitzen gelassen wird, aber das Kind kann am allerwenigsten dafür. Irgendwann wird es Fragen stellen und sich wundern. Ich finde es besser, jetzt den Kontakt zu halten (ich weiß, einfacher gesagt als getan, wenn man selber noch "schmerzt"), aber wohl das beste für das Lütte.... Eine schöne ZEit wünsch ich Euch "Kleinfamilie" LG Peeka
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