Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Welche Rechte haben die Eltern meines Freundes?

Frage: Welche Rechte haben die Eltern meines Freundes?

Mamimit3kids

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Guten Tag Mich würde es mal interessieren welche Rechte die Eltern meins Freundes haben. Ich bin mit meinem Freund jetzt schon 5 Jahren mit ihm zusammen. Ich hab in die Brziehung 2 Kinder mitgebracht und haben im Januar einen gemeinsamen Sohn bekommen. Der Kontakt zu seinen Eltern war vor der Geburt schon nicht so gut. Seinr Eltern wollten mich noch nie an der seite meines Freundes. Nun da wir den Kleinen bekommen haben wollen die den kleinen mal haben und so. Mein Freund hat noch nicht die Vaterschaftsanerkennung gemacht. Und ich möchte aber nicht das mein kleiner mit seinen Eltern fort fährt, weil sie immer schlecht über mich geredet habe. Also meine Frage ist was für rechte haben die Eltern meines Freundes und kann mir was passieren wenn ich den Kleinen ihnen nicht mitgebe? Sehen dürfen sie ihn ja wenn ich dabei bin. Danke schonmal für die antwort. Mfg


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, ich stimme meinen Vorrednerinnen voll zu. Ansonsten sehe ich es mit den Großeltern völlig anders als SIe. Ich würde mich freuen, wenn meine Kinder Großeltern hätten, die sich um sie kümmern und mit ihnen was machen (leider gibt es fast keine mehr). Das ist eine besondere Beziehung u man sollte unterscheiden zwischen der eigenen Beziehung zu den Großeltern und der des Kindes Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

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Rechte? Gar keine. Aktuell sind sie - rein rechtlich - nicht mal die Großeltern des Kindes. Das wären sie frühstens mit der Vaterschaftsanerkennung. Aber auch danach spielt es keine Rolle - Großeltern haben kein Umgangsrecht - jedenfalls im Normalfall nicht. Wäre die Bindung zwischen Großeltern un Enkelkind extrem eng, zB weil Kind eine zeit lang bei ihnen gelebt hat oder das Kind einen großen Teil seines Tages bei den Großeltern verbringt weil die mit zB die Betreuung gewähren, dann sähe die Sache anders aus und sie könnten es evtl versuchen auf Umgang zu klagen. Aber in euren Fall, keine Chancen. Allerdings sollte der Vater gleichziehen. Den der darf durchaus mit dem Kind zu den Großeltern wenn es in seiner Aufsicht ist - erst recht wenn er als Vater eingetragen ist. Also mit dem Vater abklären und der soll da mit machen. Wollen sie das Kind sehen - dann gerne unter eurer Aufsicht - das war es aber auch.


Sternenschnuppe

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Und aus reiner Neugier. Wieso schafft er es in 7 Monaten nicht rechtlicher Vater zu werden innerhalb der Partnerschaft ?


Mamimit3kids

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Dankeschön Andauernd hatte er keine zeit wegen seiner Arbeit. Er hat zu mir gesagt dass er die vaterschaft anerkennen möchte aber bisher ist es nicht dazu gekommen. Ich bekomm nur zu hören wenn ich nicht mit meinen anderen zwei Kinder zu seinen Eltern mitkomme, würde er mit unserem sohn alleine dorthin fahren. Und da ist dann immer das große gespräch da weil ich dann sage er kann nicht ohne meine Zustimmung den kleinen einfach so mitnehmen. Da alles bei mir liegt. Also sorgerecht und aufenthaltsbestimmungsrecht. Oder sehe ich das falsch?


Tini_79

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Das siehst du (rechtlich) völlig richtig, er ist auf dem Papier nichtmal der Vater des Kindes und darf gar nichts. In 7 Monaten hatte er nie ca 1 Stunde frei während der Sprechzeiten des Amtes? Das ist ja glatt unglaublich. Ganz ehrlich, da ist wohl einiges ungeklärt bzw. solltet ihr mal dringend über eure Beziehung sprechen.


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