Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Welche Rechte bei Namensaenderung ?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Welche Rechte bei Namensaenderung ?

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Hi, mein Verlobter und ich werden im Dezember heiraten. Danach werden wir eine Namensaenderung fuer Denise beantrage. Da wir ja dann eine Familie sind soll auch sie den gleichen Nachnamen wie wir tragen...Da mein Freund LEIDER nciht der Vater ist wollte ich wissen, wie es ist mit den Rechten bei der Namensangleichung. Hat er dann immernoch keine Rechte ? Oder bekommt er est die Rechte bei der Adoption von Denise. Im Moment habe ich das alleinige Sorgerecht und der Kindsvater nicht. Aber er hat ja ein Besuchsrecht...Wird sich daran was aendern ? Gruesse Jessi Sorry wenn ich etwas chaotisch bin was das erklaeren betrifft, aber es ist nicht einfach sowas zu beschreiben...


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Liebe Jessi, also: Sie haben ein Kind von einem Mann und wollen einen anderen heiraten? Ich denke, daß hasbe ich richtig verstanden. Es ist eine sog. EINBENENNUNG möglich. Wenn ein allein sorgeberechtigter Elternteil eine neue Ehe eingeht, so kann das Kind auch den Namen des Ehemannes annehmen. Hierzu müssen die Ehegatten ein Erklärung gegenüber dem Standesbeamten abgeben. Auch ist es möglich, den Ehenamen dem bisherigen Namen anzuhängen/voranzustellen. Die Einbenennung bedarf der Einwilligung des anderen leiblichen Elternteils, wenn das Kind bisher dessen Namen trägt. Diese Einwilligung kann auch durch das Familiebgericht ersetzt werden, wenn die Namensänderung dem Wohl des Kindes dient. Wenn das Kind mind. 5 Jahre alt ist, ist zusätzlich seine Einwilligung erforderlich. N. Bader


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