Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Welche Möglichkeiten habe ich, wenn der Kindergarten schliesst?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Welche Möglichkeiten habe ich, wenn der Kindergarten schliesst?

glennisgirlyy

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Ich habe noch ein Problem: zwischen Weihnachten und Neujahr hat der Kindergarten zu (Ferien) Die Ausweichkindergärten ebenfalls. Ich bekomme zwischen den Feiertagen kein Urlaub und mein Mann auch nicht. Welche Möglichkeiten habe ich, ich kann ja meinen Sohn schlecht mitnehmen zur Arbeit???


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, bei der Vergabe der Urlaubstage soll der AG auf die Belange der AN Rücksicht nehmen, ist aber nicht verpflichtet, zu bestimmten Zeiten Urlaub zu geben. Liebe Grüsse, NB


Sternenschnuppe

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Freunde, Familie, mit anderen KIGa-Müttern zusammentun, notfalls Tagesmutter suchen. Rechtliche Möglichkeiten ? Es wird doch so im Betreuungsvertrag auch stehen wann die Schließzeiten sind, wieso willst Du rechtliche Schritte prüfen ?


glennisgirlyy

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Freunde, Familie, mit anderen KIGa-Müttern zusammentun, notfalls Tagesmutter suchen. Rechtliche Möglichkeiten ? Es wird doch so im Betreuungsvertrag auch stehen wann die Schließzeiten sind, wieso willst Du rechtliche Schritte prüfen ? Hallo, Danke für Deine Antwort. Freunde wohnen in anderen Bundesländern und gehen auch arbieten, meine Familie wohnt sehr weit weg, also habe ich in diese Richtung keinen. mein Sohn ist 8 Monate und geht seit 4 Wochen in den Kindergarten. Da ich die anderen Mütter nicht kenne, möchte ich meinen Sohn nicht so einfach zu einer "fremden Mutti" geben. Tagesmuttis arbeiten auch nicht bis 21.00 Uhr, wäre das nächste Problem, da ich Teilzeit arbeite, habe ich auch nicht die Mittel mir eine Tagesmutti leisten zu können!!! Ich wollte keine rechtlichen Schritte prüfen, ich wollte lediglich wissen, inwieweit mir mein Arbeitgeber zwecks Urlaub entgegen kommen muss/kann !!!


Sternenschnuppe

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Achso, las sich eher als wenn Du den Kindergarten in die Pflicht nehmen willst :-) Leider muss der AG Dir da nicht entgegen kommen, wenn er nicht will. Wie unten auch schon von Frau Bader geantwortet, er ist nicht verpflichtet. Und da andere ja auch Familie haben, oder wegfahren,...... Hier hat es Tagesmütter die so lange betreuen. Frage doch mal beim Jugendamt nach, die führen Listen. ist er denn jetzt im Kindergarten bis 21 Uhr betreut ?


glennisgirlyy

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Dachte ich mir schon, das Du es anders rum verstanden hast :) Nein, da ich einen Teilzeitvertrag habe, haben wir einen Kitaplatz von 8.00 - 15.00 Uhr. Was genauso ein Problem ist, wie eine Frage zuvor. Was ich nicht verstehe ist, das andere Muttis das genehmigt bekommen und ich nicht. Was ist bei mir anders? Ich dachte in Betrieben, gerade bei Urlaubs- und Arbeitszeiten gilt gleiches Recht für alle. Entweder alle oder keiner. ich würde ja noch Weihnachten arbeiten gehen,(obwohl mein Sohn Geburtstag hat) um guten Willen zu zeigen. Am 25. und 26. haben wir ja sowieso geschlossen. Am 31. hätte ich dann eh frei, (entweder geht man am 24. oder 31. arbeiten, beide Tage geht nicht) das wären eigentlich nur 3 Tage, die ich Urlaub hätte (wobei ich auch nur bis 30. Urlaub nehmen würde und statt dessen am 31. zusätzlich gehen würde) Es ist ja nicht so, das ich die Situation ausnützen möchte. Soweit es geht, würde ich ja arbeiten gehen.


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