Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

welche Möglichkeit nach Erziehungsurlaub

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: welche Möglichkeit nach Erziehungsurlaub

poly2

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Sehr geehrte Frau Bader, ich hoffe Sie können mir weiterhelfen. Am 3.6.12 endet nach 3 Jahren mein Erziehungsurlaub und ich sollte am 4.6. wieder in Vollzeit in meiner alten Firma (60 km vom Wohnort entfernt) anfangen. Nun haben wir erst ab Sept. einen Kindergartenplatz (leider auch nur bis 3 Uhr nachmittags) bekommen. Nachdem ich sonst keine Betreuungsmöglichkeit für meinen Sohn habe, muss ich gezwungener maßen zum 1.7. Kündigen.Leider kann man mit meinem Arbeitgeber nicht sprechen und auch keine Einigung erziehlen, lieber zieht er vors gericht. Auch Teilzeit wäre keine Option da sich das nicht rechnen würde! Was kann ich tun? Welche konsequenzen muss ich befürchten? Müsste ja dann am 4.6 - 30.6. Urlaub nehmen, ansonsten müsste ich mein Kind in die Arbeit mitnehmen, das geht ja nicht. Kann er mir den Urlaub verwehren. wenn Sie mir Antworten könnten wäre ich Ihnen sehr dankbar! Poly2


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, die Frist zur Kündigung drei Monate zum Ende der Elternzeit. Nur, mal ganz ehrlich, was soll der Arbeitgeber tun, wenn Sie auf der Arbeit vor nicht erscheinen? Wahrscheinlich ist eine vorzeitige Beendigung ganz recht. Reden Sie mit ihm. Problematisch kann dies nur bei der Agentur f Arbeit werden. Liebe Grüsse, NB


CKEL0410

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Du hättest 3 Monate vorher kündigen müssen zum Ende der Elternzeit!!!! Du machst dir recht spät Gedanken darum,also musst du wohl arbeiten,Urlaub muss er zustimmen!


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